Rechtsprechung
   BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85, BReg. 3 Z 39/85, BReg. 3 Z 40/85   

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BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85, BReg. 3 Z 39/85, BReg. 3 Z 40/85 (https://dejure.org/1985,2999)
BayObLG, Entscheidung vom 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85, BReg. 3 Z 39/85, BReg. 3 Z 40/85 (https://dejure.org/1985,2999)
BayObLG, Entscheidung vom 26. August 1985 - BReg. 3 Z 25/85, BReg. 3 Z 39/85, BReg. 3 Z 40/85 (https://dejure.org/1985,2999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Auswahl eines Pflegers im Rahmen einer Pflegschaft; Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Ablehnungsverfahren mit dem späteren Erlass einer instanzabschließenden Sachentscheidung; Wirkung einer Sachentscheidung auf ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 6; ZPO §§ 42, 46
    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 60
  • FamRZ 1986, 291
  • Rpfleger 1985, 488
  • BayObLGZ 1985, 307
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Diese Auffassung hat auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden (vgl. BFH - Großer Senat - BStBl. 1982 II S. 217/220; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; JMBlNRW 1978, 44; KG NJW 1965, 1086 bei Ablehnung eines Sachverständigen; OLG Hamburg HambJVBl 1975, 107/108; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225).

    Dies ergibt sich aus dem in § 548 ZPO niedergelegten, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Gedanken, daß das Rechtsbeschwerdegericht an vorausgegangene Entscheidungen gebunden ist, die unanfechtbar sind (vgl. hiezu RG HRR 1933 Nr. 1697; BGHZ 28, 303/305; 72, 155/158; BGH NJW 1964, 568/569; BGHWarn 1972 Nr. 23; BFH - Großer Senat - BStBl 1982 II S. 217/220; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225; Stein/Jonas/Grunsky § 512 RdNr. 5 und § 567 RdNr. 8).

  • OLG Karlsruhe, 17.10.1977 - 15 W 33/77
    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Diese Auffassung hat auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden (vgl. BFH - Großer Senat - BStBl. 1982 II S. 217/220; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; JMBlNRW 1978, 44; KG NJW 1965, 1086 bei Ablehnung eines Sachverständigen; OLG Hamburg HambJVBl 1975, 107/108; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225).

    Dies ergibt sich aus dem in § 548 ZPO niedergelegten, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Gedanken, daß das Rechtsbeschwerdegericht an vorausgegangene Entscheidungen gebunden ist, die unanfechtbar sind (vgl. hiezu RG HRR 1933 Nr. 1697; BGHZ 28, 303/305; 72, 155/158; BGH NJW 1964, 568/569; BGHWarn 1972 Nr. 23; BFH - Großer Senat - BStBl 1982 II S. 217/220; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225; Stein/Jonas/Grunsky § 512 RdNr. 5 und § 567 RdNr. 8).

  • BGH, 05.05.1961 - 3 StR 1/61

    Verfassungsmäßigkeit von § 90a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Einbeziehung

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Dies ergibt sich aus dem in § 548 ZPO niedergelegten, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Gedanken, daß das Rechtsbeschwerdegericht an vorausgegangene Entscheidungen gebunden ist, die unanfechtbar sind (vgl. hiezu RG HRR 1933 Nr. 1697; BGHZ 28, 303/305; 72, 155/158; BGH NJW 1964, 568/569; BGHWarn 1972 Nr. 23; BFH - Großer Senat - BStBl 1982 II S. 217/220; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225; Stein/Jonas/Grunsky § 512 RdNr. 5 und § 567 RdNr. 8).
  • BVerwG, 15.08.1973 - I CB 19.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Hiezu wird einerseits die Meinung vertreten, die sofortige Beschwerde werde deshalb unzulässig, weil die Entscheidung des Beschwerdegerichts in keinem Falle mehr die Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Endentscheidung verhindern könnte (vgl. RGZ 66, 46/47; KG MDR 1954, 750; OVG Münster DÖV 1974, 105); vereinzelt wird für diesen Fall allerdings die Überprüfung der Ablehnungsgesuche im Wege der Anfechtung der Endeinscheidung für zulässig erachtet (BVerwG VerwRsp Bd. 32 Nr. 184 m.w.Nachw.; vgl. auch BFH BB 1972, 1543 - nur Leitsatz - 1978, 903).
  • BGH, 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77

    Zurruhesetzung eines Richters wegen Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Dies ergibt sich aus dem in § 548 ZPO niedergelegten, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Gedanken, daß das Rechtsbeschwerdegericht an vorausgegangene Entscheidungen gebunden ist, die unanfechtbar sind (vgl. hiezu RG HRR 1933 Nr. 1697; BGHZ 28, 303/305; 72, 155/158; BGH NJW 1964, 568/569; BGHWarn 1972 Nr. 23; BFH - Großer Senat - BStBl 1982 II S. 217/220; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225; Stein/Jonas/Grunsky § 512 RdNr. 5 und § 567 RdNr. 8).
  • BGH, 06.11.1958 - III ZR 47/57

    Prüfungsmaßstab bei sofortiger Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Dies ergibt sich aus dem in § 548 ZPO niedergelegten, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Gedanken, daß das Rechtsbeschwerdegericht an vorausgegangene Entscheidungen gebunden ist, die unanfechtbar sind (vgl. hiezu RG HRR 1933 Nr. 1697; BGHZ 28, 303/305; 72, 155/158; BGH NJW 1964, 568/569; BGHWarn 1972 Nr. 23; BFH - Großer Senat - BStBl 1982 II S. 217/220; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225; Stein/Jonas/Grunsky § 512 RdNr. 5 und § 567 RdNr. 8).
  • OLG Braunschweig, 25.06.1976 - 1 W 9/76
    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Diese Auffassung hat auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden (vgl. BFH - Großer Senat - BStBl. 1982 II S. 217/220; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; JMBlNRW 1978, 44; KG NJW 1965, 1086 bei Ablehnung eines Sachverständigen; OLG Hamburg HambJVBl 1975, 107/108; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225).
  • KG, 18.02.1965 - 1 W 1941/64
    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Diese Auffassung hat auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden (vgl. BFH - Großer Senat - BStBl. 1982 II S. 217/220; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; JMBlNRW 1978, 44; KG NJW 1965, 1086 bei Ablehnung eines Sachverständigen; OLG Hamburg HambJVBl 1975, 107/108; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225).
  • RG, 23.04.1907 - VII 49/07

    Ablehnung von Richtern; Beschwerde.

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Hiezu wird einerseits die Meinung vertreten, die sofortige Beschwerde werde deshalb unzulässig, weil die Entscheidung des Beschwerdegerichts in keinem Falle mehr die Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Endentscheidung verhindern könnte (vgl. RGZ 66, 46/47; KG MDR 1954, 750; OVG Münster DÖV 1974, 105); vereinzelt wird für diesen Fall allerdings die Überprüfung der Ablehnungsgesuche im Wege der Anfechtung der Endeinscheidung für zulässig erachtet (BVerwG VerwRsp Bd. 32 Nr. 184 m.w.Nachw.; vgl. auch BFH BB 1972, 1543 - nur Leitsatz - 1978, 903).
  • OLG Hamburg, 04.01.1956 - 5 U 80/55
    Auszug aus BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85
    Diese Auffassung hat auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden (vgl. BFH - Großer Senat - BStBl. 1982 II S. 217/220; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; JMBlNRW 1978, 44; KG NJW 1965, 1086 bei Ablehnung eines Sachverständigen; OLG Hamburg HambJVBl 1975, 107/108; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225).
  • KG, 31.03.1954 - 11 W 820/54
  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 140/97

    Wiedereinsetzung bei Eingang per Telefax abgesandter sofortiger Beschwerde

    a) Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist grundsätzlich nur bis zum Erlaß der Endentscheidung in dem betreffenden Rechtszug möglich (BayObLGZ 1985, 307/310).

    Nach anderer Auffassung bleibt die sofortige Beschwerde zulässig, wenn die Sachentscheidung anfechtbar ist und das Rechtsmittel auf eine begründete Anfechtung gestützt werden kann (vgl. BayObLGZ 1985, 307/310; BayObLGZ 1986, 249/252; vgl. auch Zöller/Vollkommer § 47 Rn. 6, § 42 Rn. 4; Keidel/Zimmermann § 6 Rn. 69 a.E.).

    Neue Ablehnungsgründe können mit der Beschwerde nicht geltend gemacht werden (BayObLGZ 1985, 307/314).

  • OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02

    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

    Die Klägerin hat in der Beschwerdeschrift eine Vielzahl von Punkten abgehandelt, die im Ergebnis die Verzögerungstendenz des abgelehnten Richters stützen sollen und sich deshalb noch im Rahmen des geltendgemachten Ablehnungsgrundes bewegen (vgl. BayObLGZ 1985, 307, 313 f.; Wieczorek/Schütze/Niemann, 3. Aufl. 1994, § 46 ZPO Rn. 7; Zöller/Vollkommer, § 46 ZPO Rn. 17).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Letzteres gilt um so mehr, als eine Beschwerde, wie der Senat in seinem in dem vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Beschluß vom 10. Juni 2008 - 2 W 34/08 - bereits ausgeführt hat, von dem Beklagten indes ersichtlich nicht berücksichtigt wird, eine Beschwerde gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluß nicht auf neue, in erster Instanz noch nicht geltend gemachte Ablehnungsgründe gestützt werden kann (vgl. BayObLGZ 1985, 307 [313 f.]; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2000, 455 [456 f.]; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 46, Rdn. 17).
  • VGH Bayern, 21.04.2006 - 9 BV 05.1863

    Ablehnungsgesuch; kein Anwaltszwang; Besorgnis der Befangenheit (verneint)

    Die bloße Mitgliedschaft im selben Spruchkörper ist kein Ablehnungsgrund (BayObLG vom 26.8.1985 BayObLGZ 1985, 307 = MDR 1986, 560 = FamRZ 1986, 291; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 RdNr. 3; Günther NJW 1986, 282).
  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 70/19 B

    Übernahme der Kosten für Behandlungen mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll

    Damit unvereinbar wäre es, wenn ein Beteiligter durch eigene Verfahrensenthaltung ihm bereits bekannte Ablehnungsgründe nicht benennen müsste und zunächst die Hauptsacheentscheidung abwarten könnte (vgl zum Ausschluss des Vorbringens weiterer Ablehnungsgründe im Verfahren der im SGG nicht anwendbaren Regelung der sofortigen Beschwerde nach § 46 Abs. 2 ZPO BayObLG vom 26.8.1985 - BReg. 3 Z 25/85, ua - …
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2005 - L 8 B 111/05
    Deshalb entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Befangenheitsantrag, wenn - gleich, ob im Urteils- oder Beschlussverfahren - keine Entscheidung des Richters mehr aussteht bzw er die getroffene Entscheidung regelmäßig nicht mehr ändern kann, die Instanz also beendet ist (vgl Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. August 1985 - 3 Z 25/85, 39/85, 40/85 - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 1986, Seite 291, 292; Günther, Unzulässige Ablehnungsgesuche und ihre Bescheidung, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1986, Seite 281, 284).
  • BayObLG, 12.11.1999 - 1Z BR 139/99

    Ablehungsantrag hinsichtlich eines Richters der noch vor der Entscheidung in der

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  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99

    Kostenentscheidung im Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des Richter

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Richterablehnung, die darauf abzielt, bei begründeter Besorgnis der Befangenheit den abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung in dem betreffenden Verfahren zu hindern (vgl. BayObLGZ 1985, 307/310).
  • StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88

    Zur Besetzung des Wahlprüfungsgerichts und zur Beschränkung des

    Auch in einem solchen Fall bestehe das Rechtsschutzinteresse für die Weiterverfolgung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls dann fort, wenn die Entscheidung in der Hauptsache wie im vorliegenden Fall anfechtbar ist (BayObLGZ 1985, 307, 310 m. zahlreichen Nachweisen).
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 15/00

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren

    Soweit die Antragstellerin unter Hinweis auf eine Auskunft der Geschäftsstelle in Zweifel zieht, daß der Richter erst nach der mündlichen Verhandlung vom 9.12.1999 von ihrem Ablehnungsgesuch Kenntnis erhalten habe, kann die Ablehnung darauf nicht gestützt werden, denn im Beschwerdeverfahren können keine neuen Ablehnungsgründe vorgetragen werden (BayObLGZ 1985, 307/313 f.).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99

    Befangenheit des Richters in Wohnungseigentumssachen nach vorheriger Befragung

  • OLG Hamm, 16.11.1998 - 5 WF 422/98
  • BayObLG, 12.10.1994 - 2Z BR 95/94

    Besorgnis der Befangenheit wegen Erstattung einer Strafanzeige wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2005 - L 8 B 66/05
  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86

    Sofortige Beschwerde in einem Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des

  • BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 166/97

    Begründung der Annahme der Befangenheit eines Richters

  • BayObLG, 04.08.1997 - 2Z BR 66/97

    Keine Richterablahnung nach rügeloser Einlassung im Wohnungseigentumsverfahren -

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 76/97

    Verlust des Richterablehnungsrecht im Wohnungseigentumsverfahren - Ankündigung

  • BayObLG, 01.02.1996 - 2Z BR 146/95

    Befangenheit aufgrund von Äußerungen eines Richters außerhalb der mündlichen

  • BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95
  • BayObLG, 14.10.1993 - 2Z BR 101/93

    Geltendmachung neuer Ablehnungsgründe mit der sofortigen Beschwerde

  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 145/93

    Sachliche Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Ablehnungsgesuch

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Rechtsprechung
   EuGH, 23.01.1986 - 39/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3039
EuGH, 23.01.1986 - 39/85 (https://dejure.org/1986,3039)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.1986 - 39/85 (https://dejure.org/1986,3039)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 39/85 (https://dejure.org/1986,3039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bergeres-Becque / Service interrégional des douanes

    1 . STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - DISKRIMINIERUNG - VERBOT - MEHRWERTSTEUER BEI DER EINFUHR VON DURCH EINEN NICHTSTEUERPFLICHTIGEN GELIEFERTEN WAREN AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN - KEINE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN LEISTUNGEN GEGEN ENTGELT UND UNENTGELTLICHEN LEISTUNGEN

  • EU-Kommission

    Bergeres-Becque / Service interrégional des douanes

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen über die Anwendung des Artikels 95 EWG in Abhängigkeit von der Unterscheidung von entgeltlich und unentgeltlich erbrachten Leistungen; Erhebung der Mehrwertsteuer auf ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Fahrzeug durch die ...

  • Judicialis

    EWG Art. 95; ; Sechste Richtlinie 77/388 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteue... rsystem - Einheitliche Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 11 Teil B

  • rechtsportal.de

    1. STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - DISKRIMINIERUNG - VERBOT - MEHRWERTSTEUER BEI DER EINFUHR VON DURCH EINEN NICHTSTEUERPFLICHTIGEN GELIEFERTEN WAREN AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN - KEINE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN LEISTUNGEN GEGEN ENTGELT UND UNENTGELTLICHEN LEISTUNGEN

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus EuGH, 23.01.1986 - 39/85
    5 Die erste Frage geht von der Feststellung des Gerichtshofes in seinem Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Gaston Schul, Slg. 1982, 1409) aus, wonach Artikel 95 EWG-Vertrag es den Mitgliedstaaten verbietet, die Einfuhr von durch eine Privatperson gelieferten Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, wenn eine solche Steuer bei der Lieferung von gleichartigen Waren durch eine Privatperson innerhalb des Einfuhrmitgliedstaats nicht erhoben wird, soweit der Restbetrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer, der in dem Wert der Ware im Zeitpunkt ihrer Einfuhr noch enthalten ist, nicht berücksichtigt wird.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84 (Gaston Schul, Slg. 1985, 1491) bereits für Recht erkannt, daß bei der Erhebung der Mehrwertsteuer durch einen Mitgliedstaat auf eine von einem Nichtsteuerpflichtigen gelieferte Ware bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat der Betrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer, der zum Zeitpunkt der Einfuhr noch im Wert der Ware enthalten ist, nicht zur Besteuerungsgrundlage gehört.

  • EuGH, 21.05.1985 - 47/84

    Staatssecretaris van Financiën / Schul

    Auszug aus EuGH, 23.01.1986 - 39/85
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84 (Gaston Schul, Slg. 1985, 1491) bereits für Recht erkannt, daß bei der Erhebung der Mehrwertsteuer durch einen Mitgliedstaat auf eine von einem Nichtsteuerpflichtigen gelieferte Ware bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat der Betrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer, der zum Zeitpunkt der Einfuhr noch im Wert der Ware enthalten ist, nicht zur Besteuerungsgrundlage gehört.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1992 - C-52/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    (8) Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul, Slg. 1982, 1409); Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84 (Schul, Slg. 1985, 1491); siehe auch die Urteile vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 39/85 (Bergeres-Becque, Slg. 1986, 259); vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213); Urteile vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97

    Kommission / Spanien

    Diese Entscheidung wurde durch das Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 39/85 (Bergeres-Becque, Slg. 1986, 259, Randnr. 7) bestätigt.
  • BFH, 05.10.1993 - V B 58/93

    Heranziehung zur Umsatzsteuer wegen Verkaufs von biblischen Veröffentlichungen

    Soweit die Versteuerung des Eigenverbrauchs im Bereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer unerlaubten Doppelbesteuerung führen würde, ist diese durch Anrechnung der deutschen Umsatzsteuer auf die Einfuhrumsatzsteuer des Bestimmungslandes zu vermeiden (vgl. für einen Fall einer unentgeltlichen grenzüberschreitenden Lieferung eines Gegenstandes durch einen Privaten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Januar 1986 Rs. 39/85, EuGHE 1986, 259, Recht der Internationalen Wirtschaft 1986, 402).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    1 - Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul I, Slg. 1982, 1409; Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491; Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 39/85, Bergeres-Becque, Slg. 1986, 259; Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213.2 - Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheidiche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 299/86

    Strafverfahren gegen Rainer Drexl. - Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren durch

    3 Z 25/85|VG Kassel; 04.02.1986; L 39/85|AG Günzburg; 28.04.1986; F 39/85">39/85, Slg. 1986, 259.6.
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Rechtsprechung
   VG Kassel, 04.02.1986 - L 39/85   

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https://dejure.org/1986,25505
VG Kassel, 04.02.1986 - L 39/85 (https://dejure.org/1986,25505)
VG Kassel, Entscheidung vom 04.02.1986 - L 39/85 (https://dejure.org/1986,25505)
VG Kassel, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - L 39/85 (https://dejure.org/1986,25505)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Günzburg, 28.04.1986 - F 39/85   

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https://dejure.org/1986,30957
AG Günzburg, 28.04.1986 - F 39/85 (https://dejure.org/1986,30957)
AG Günzburg, Entscheidung vom 28.04.1986 - F 39/85 (https://dejure.org/1986,30957)
AG Günzburg, Entscheidung vom 28. April 1986 - F 39/85 (https://dejure.org/1986,30957)
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 09.07.1986 - 4 UF 190/86

    Grobe Unbilligkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach Scheidung

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Günzburg vom 28.04.1986 (F 39/85) in Ziffer 1. aufgehoben.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 39/85   

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https://dejure.org/1985,16768
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 39/85 (https://dejure.org/1985,16768)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.1985 - 39/85 (https://dejure.org/1985,16768)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 1985 - 39/85 (https://dejure.org/1985,16768)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    G. Bergeres - Becque gegen Chef de service interrégional des douanes.

    Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren durch Privatpersonen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 39/85
    die französische Zollverwaltung stellen, das eine in Frankreich wohnhafte Belgierin aus Belgien nach Frankreich eingeführt hat, sind in den beiden Rechtssachen Schul (Urteile vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Slg. 1982, 1409, im folgenden: Schul I, und 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Slg. 1985, 1491, im folgenden: Schul II) im wesentlichen bereits beantwortet worden.

    Die Nichtberücksichtigung des in dem Wert des Gegenstands zum Zeitpunkt der Einfuhr noch enthaltenen Mehrwertsteueranteils könnte zu einer Mehrwertsteuerkumulierung zu Lasten des eingeführten Gegenstands führen, soweit der Erwerb desselben Gegenstands von Privatpersonen innerhalb des Einfuhrmitgliedstaats - sei er unentgeltlich oder entgeltlich ·-· nicht besteuert wird (Urteil in der Rechtssache 15/81, Schul I, Randnrn.

  • EuGH, 21.05.1985 - 47/84

    Staatssecretaris van Financiën / Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 39/85
    die französische Zollverwaltung stellen, das eine in Frankreich wohnhafte Belgierin aus Belgien nach Frankreich eingeführt hat, sind in den beiden Rechtssachen Schul (Urteile vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Slg. 1982, 1409, im folgenden: Schul I, und 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Slg. 1985, 1491, im folgenden: Schul II) im wesentlichen bereits beantwortet worden.
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