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   BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10   

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BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10 (https://dejure.org/2011,47631)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2011 - 4 AZR 234/10 (https://dejure.org/2011,47631)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 (https://dejure.org/2011,47631)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • openjur.de

    Anforderung an Revisionsbegründung; ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel; tarifliche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anforderung an Revisionsbegründung - ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - tarifliche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 5 ArbGG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO, § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Anforderung an Revisionsbegründung - ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - tarifliche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel bei Tarifsukzession

  • rewis.io

    Anforderung an Revisionsbegründung - ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - tarifliche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderung an Revisionsbegründung - ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - tarifliche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel bei Tarifsukzession

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthält eine dynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT und zunächst die ihn ergänzenden Tarifverträge erfasst, wozu auch der TV-Urlaubsgeld und der TV-Zuwendung in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören.

    a) Dabei kann es dahinstehen, ob bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel, die nicht nur den "jeweiligen BAT" nennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 ; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern neben den "ergänzenden" auch die "ändernden" Tarifverträge, zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge zum BAT - dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L)  - führt (so Henssler/Seidensticker RdA 2011, 247, 249 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die Neubezeichnungen im Wesentlichen der Zusammenführung der vormals getrennten Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte geschuldet sind; offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Ausgehend vom vertraglichen Regelungszweck der vorliegenden Bezugnahmeklausel - der Ausgestaltung der Arbeitsvertragsbedingungen nach Maßgabe der jeweiligen Tarifbedingungen des öffentlichen Dienstes (s. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 34 mwN, aaO )  - kann eine Bezugnahme der Nachfolgetarifverträge auch dann anzunehmen sein, wenn zwar nicht die "ersetzenden", sondern lediglich die "ändernden" Tarifverträge in der vertraglichen Abrede genannt sind.

    b) Selbst wenn man mit dem Kläger der Auffassung ist, dass mit einem solchen Vertragsverständnis die Grenzen der Auslegung überschritten sein sollten, folgt das genannte Ergebnis jedenfalls aus einer ergänzender Auslegung (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn.  23, 31 ff., BAGE 134, 283 ; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., NZA 2012, 100) der Bezugnahmeregelung in § 2 des Arbeitsvertrages.

    cc) Die mit der Ersetzung des BAT und der ihn ergänzenden und ändernden Tarifverträge entstandene nachträgliche Regelungslücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (zu den Voraussetzungen ausf. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 134, 283 ) .

    Vorliegend bestehen ausreichende Hinweise, die eine Orientierung (zu diesem Kriterium BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 41, BAGE 134, 283) an den tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes für die Angestellten der Länder erkennen lassen.

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthält eine dynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT und zunächst die ihn ergänzenden Tarifverträge erfasst, wozu auch der TV-Urlaubsgeld und der TV-Zuwendung in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören.

    a) Dabei kann es dahinstehen, ob bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel, die nicht nur den "jeweiligen BAT" nennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 ; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern neben den "ergänzenden" auch die "ändernden" Tarifverträge, zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge zum BAT - dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L)  - führt (so Henssler/Seidensticker RdA 2011, 247, 249 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die Neubezeichnungen im Wesentlichen der Zusammenführung der vormals getrennten Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte geschuldet sind; offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Dies wären vorliegend zumindest die Tarifregelungen für den öffentlichen Dienst gewesen, die den BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge ersetzten (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 ff. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • ArbG Münster, 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06

    Auslegung eines Tarifvertrages über Einmalzahlungen

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    Nach der von der Beklagten im hiesigen Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24) hat sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Vergütungsgruppe des BAT vergütet, die wiederum allein Inhalt der Vergütungsordnung Bund/Länder gewesen ist.

    Zudem war die Beklagte ua. aufgrund der von ihr im Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster ( 24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24 ) , welches eine Erstreckung einer von ihr verwendeten arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt wurde." - auf die Nachfolgetarifverträge abgelehnt hatte, der Auffassung, die Bezugnahmeabrede könne "ohne Beteiligung der Mitarbeiter" nicht zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge führen.

    Die Beklagte gibt hier lediglich ihre Rechtsauffassung entsprechend der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - aaO) wieder.

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    b) Selbst wenn man mit dem Kläger der Auffassung ist, dass mit einem solchen Vertragsverständnis die Grenzen der Auslegung überschritten sein sollten, folgt das genannte Ergebnis jedenfalls aus einer ergänzender Auslegung (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn.  23, 31 ff., BAGE 134, 283 ; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., NZA 2012, 100) der Bezugnahmeregelung in § 2 des Arbeitsvertrages.

    Die Möglichkeit, demgegenüber günstigere Arbeitsbedingungen einzelvertraglich zu vereinbaren, kann ein Tarifvertrag auch für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse nicht einschränken Ebenso wenig kann ein Tarifvertrag bestehende individualvertraglich vereinbarte Rechte abändern oder verkürzen (s. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 55 mwN, NZA 2012, 100) .

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    (1) Zwar darf sich das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht in Widerspruch zum Parteiwillen setzen (st. Rspr., BGH 1. Februar 1984 -  VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69) .
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    Soweit gleichwohl ein nachträgliches Verhalten der Parteien bei der Auslegung von Willenserklärungen berücksichtigt wird (vgl. Staudinger/Singer BGB 2004 § 133 Rn. 50 mwN) , muss es "Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen" (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878) .
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    Dieser Grundsatz ist aber dahingehend zu präzisieren, dass eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Widerspruch zu dem im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen stehen und nicht zu einer unzulässigen Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen darf (BGH 22. April 1953 - II ZR 143/52 - BGHZ 9, 273) .
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    Hierzu bedarf es aber einer über längere Zeit geübten einverständlichen Vertrags- und Zahlungspraxis (BGH 29. April 1993 - III ZR 115/91 - BGHZ 122, 287) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312) .
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 122/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - Rn. 15; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - aaO; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312) .

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Dies erfordert die genaue Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 12; 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 120/12

    Personenbedingte Kündigung - Untersuchungshaft

    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 12; 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

    Sie hat sich deshalb mit den tragenden Gründen des Berufungsurteils im Einzelnen auseinanderzusetzen und darzulegen, weshalb diese rechtsfehlerhaft sein sollen (st. Rspr., BAG 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - Rn. 15; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2012 - 10 Sa 87/12

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT - Anwendung

    Das Arbeitsgericht hat weiterhin zutreffend erkannt, dass mit der Ablösung des BAT durch den TV-L eine nachträgliche Regelungslücke entstanden ist, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben: BAG vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff, NZA 2010, 1183; BAG vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 15 ff, AP Nr. 89 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 16.11.2011 - 4 AZR 234/10 - Rn. 22 ff, Juris; BAG vom 14.12.2011 - 10 AZR 447/10 - Rn. 20 ff, ZTR 2012, 282; jeweils mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2012 - 10 Sa 86/12

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT - Anwendung

    Das Arbeitsgericht hat weiterhin zutreffend erkannt, dass mit der Ablösung des BAT durch den TV-L eine nachträgliche Regelungslücke entstanden ist, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben; BAG vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff, NZA 2010, 1183; BAG vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 15 ff, AP Nr. 89 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 16.11.2011 - 4 AZR 234/10 - Rn. 22 ff, Juris; BAG vom 14.12.2011 - 10 AZR 447/10 - Rn. 20 ff, ZTR 2012, 282; jeweils mwN).
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