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   BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93   

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https://dejure.org/1994,370
BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 (https://dejure.org/1994,370)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 (https://dejure.org/1994,370)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 (https://dejure.org/1994,370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vom einzelvertraglich vereinbarten Tarifvertrag abweichende Vertragsgestaltung für den Ausgleich von Mehrarbeit - Voraussetzungen der Vergütung von Mehrarbeit - Definition des Begriffs der Überstunden

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1035
  • BB 1994, 1644
  • BB 1994, 2203
  • DB 1994, 2398
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
    Es kann daher auch genügen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeit zuweist, die in der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erledigt werden kann oder wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete Überstundenarbeit kennt und mit ihr einverstanden ist oder ihre Leistung duldet (BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 1 der Gründe).

    Hat der Arbeitgeber keine Arbeitsbefreiung gewährt, ist Vergütung für die Überstunden zu zahlen (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 - ZTR 1989, 320).

    Der Angestellte ist andererseits auch nicht verpflichtet, sich innerhalb des Ausgleichszeitraums (bis zum Ende des Folgemonats) um Freizeitausgleich zu bemühen (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT: BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -, aaO).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
    Der Angestellte ist andererseits auch nicht verpflichtet, sich innerhalb des Ausgleichszeitraums (bis zum Ende des Folgemonats) um Freizeitausgleich zu bemühen (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT: BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -, aaO).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
    Er muß ferner vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 15. Juli 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO, Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60

    Bezahlung von Überstunden - Darlegungslast - Übliche Arbeitszeit - Anordnung des

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
    Er muß ferner vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 15. Juli 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO, Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87

    Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
    Hat der Arbeitgeber keine Arbeitsbefreiung gewährt, ist Vergütung für die Überstunden zu zahlen (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 - ZTR 1989, 320).
  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 62/73

    Überstunden - Überstundenanordnung - Überstundenvergütung - Aufgabenkreis -

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
    So hat es der Senat in seiner Entscheidung vom 28. November 1973 (BAGE 25, 419, 421 f. = AP Nr. 2 zu § 17 BAT, zu 1 der Gründe) für ausreichend angesehen, wenn sich die Überstundenanordnung mittelbar aus der Übertragung bestimmter Arbeiten ergibt; in einem Arbeitsauftrag, der mit der sich ggf. auch nur aus den Umständen ergebenden Weisung verbunden ist, diesen innerhalb einer bestimmten Zeit ohne Rücksicht auf die regelmäßige Arbeitszeit auszuführen, kann eine Überstundenanordnung im tariflichen Sinne liegen.
  • LAG Hamm, 18.01.1993 - 19 (18) Sa 707/92

    Überstundenvergütung; Vergütungsanspruch; Überstunden; Freizeitausgleich;

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 1993 - 19 (18) Sa 707/92 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 07.09.1989 - 10 Sa 488/89
    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
    Gem. § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung nur dann als stillschweigend vereinbart, wenn die Umstände der Dienstleistungen im Einzelfall für eine Erwartung zusätzlicher Vergütung sprechen (LAG Köln, Urteil vom 7. September 1989 - 10 Sa 488/89 - LAGE § 15 AZO Nr. 1 = NZA 1990, 349 f.).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    b) Überstunden sind zwar regelmäßig gesondert zu vergüten; die Arbeitsvertragsparteien können aber auch einen bezahlten Freizeitausgleich vereinbaren (vgl. BAG 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - BAGE 79, 104).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, daß die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 15. Juli 1961 - 2 AZR 436/60 - AP ZPO § 253 Nr. 7; 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153, 164; 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 15 Sa 166/10

    Zur Darlegungs- und Beweislast und Verwirkung bei einer Klage auf

    Es könne genügen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeit zuweist, die in der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erledigt werden kann oder wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete Überstundenarbeit kennt und damit einverstanden ist oder ihre Leistung duldet (BAG vom 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - NZA 1994, 1035 zu II 2b der Gründe).
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