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   BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15   

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https://dejure.org/2016,45121
BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15 (https://dejure.org/2016,45121)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2016 - 4 C 2.15 (https://dejure.org/2016,45121)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2016 - 4 C 2.15 (https://dejure.org/2016,45121)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; BBauG 1960 § 173 Abs. 3 Satz 1; BauGB 1986 § 244 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, § 215 Abs. 1
    Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Überleitung "als Bebauungsplan"; nicht "bebauungsplangemäßes" Abwägungsergebnis; Eigentumsrecht; Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; Eigentümerinteressen; Verhältnismäßigkeit; rechtfertigende städtebauliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1
    "Generalbereinigung"; Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Anwendung auf altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Beweislast; Eigentumsrecht; Eigentümerinteressen; Formulierung städtebaulicher Zielsetzungen; Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 3 S 1 BauGB vom 23.06.1960, § 244 Abs 2 BauGB vom 08.12.1986, Art 14 Abs 1 S 2 GG
    Voraussetzungen der wirksamen Überleitung von städtebaulichen Vorschriften ''als Bebauungspläne''; Entscheidung nach Beweislastregeln

  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung altrechtlicher Vorschriften und Pläne nach § 173 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch 1960 (BauGB) "als Bebauungspläne"; Wirksame Überleitung eines Stadtbauplans; Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Neubebauung von Grundstücken; Rechtliche ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen der wirksamen Überleitung von städtebaulichen Vorschriften ''als Bebauungspläne''; Entscheidung nach Beweislastregeln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung altrechtlicher Vorschriften und Pläne nach § 173 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch 1960 ( BauGB ) "als Bebauungspläne"; Wirksame Überleitung eines Stadtbauplans; Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Neubebauung von Grundstücken; Rechtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen der wirksamen Überleitung von städtebaulichen Vorschriften ''als Bebauungspläne''; Entscheidung nach Beweislastregeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann gelten altrechtliche Vorschriften und Pläne "als Bebauungspläne" fort?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzung der Fortgeltung altrechtlicher Vorschriften und Pläne

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines übergeleiteten Bebauungsplans

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann gelten altrechtliche Vorschriften und Pläne "als Bebauungspläne" fort? (IBR 2017, 162)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 720
  • DÖV 2017, 259
  • BauR 2017, 508
  • ZfBR 2017, 151
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Daran fehlt es, wenn der Inhalt des Plans oder der Vorschrift als Interessenausgleich "zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis" steht (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67).

    Die rechtlichen Anforderungen an die Überleitung nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 sind in der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1971 - 4 C 64.69 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 8 und vom 20. Oktober 1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67 ) geklärt: Die Überleitung setzte - wie das Wort "bestehende" nahelegt, aber auch nach dem Sinnzusammenhang nicht zweifelhaft sein kann - zum einen voraus, dass die Vorschriften und Pläne - gemessen an dem im Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden Recht - bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 gültig waren.

    Zum anderen hat der Senat (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67 ) dem Umstand, dass der Gesetzgeber die Überleitung "als Bebauungspläne" angeordnet hatte, entnommen, dass die Vorschriften und Pläne - auch über den ausdrücklich in Bezug genommenen § 9 BBauG 1960 hinaus - ganz allgemein einen Inhalt haben mussten, der nach neuem Recht Inhalt eines Bebauungsplans sein konnte.

  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 15.11

    Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Dabei kann er (weiter) offenlassen, ob der Gesetzgeber die Unbeachtlichkeit auch bei schweren Mängeln im Abwägungsergebnis mit empfindlichen Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse begrenzen darf, wie sie sich aus altrechtlichen Bauverboten ergeben können, oder ob der gesetzgeberische Entscheidungsspielraum insoweit an die Grenzen der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG stößt (bisher offengelassen hinsichtlich § 215 Abs. 1 BauGB a.F., siehe zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 4 C 15.11 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 6 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Denn derart einschneidende Rechtswirkungen sind den betroffenen Eigentümern jedenfalls nur dann zuzumuten, wenn der Gesetzgeber dies mit der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit bestimmt hat (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 17 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Denn derart einschneidende Rechtswirkungen sind den betroffenen Eigentümern jedenfalls nur dann zuzumuten, wenn der Gesetzgeber dies mit der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit bestimmt hat (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 17 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Das Abwägungsergebnis eines Bebauungsplans ist rechtlich zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Interessen und Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ), und deshalb die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Das Abwägungsergebnis eines Bebauungsplans ist rechtlich zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Interessen und Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ), und deshalb die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 22 f.).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Dabei unterliegt die Gemeinde als Satzungsgeber - nicht anders als der das Eigentum ausgestaltende Gesetzgeber - besonderen verfassungsrechtlichen Schranken, denn das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 Rn. 11).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, dass sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gesichert wird (BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 - NVwZ 1999, 979 ).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Er lässt sich nicht mit der angeführten Entscheidung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997 - 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35 LS) begründen.
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.69

    Aufrechterhaltung von Ausnahmen bei Überleitung von Bebauungsplänen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Der von der Gemeinde Stammheim am 8. Februar 1960 beschlossene, vom Landratsamt Calw am 18. August 1960 genehmigte und am 2. September 1960 bekannt gemachte Ortsbauplan kann bei Beachtung der Voraussetzungen des § 173 Abs. 3 BBauG und des § 233 Abs. 3 BauGB als Bebauungsplan fortgelten (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 1.9.2016 - 4 C 2.15 - NVwZ 2017, 720).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Zweifel an der Wirksamkeit und Fortgeltung des Bebauungsplanes X-4 bzw. der hier maßgeblichen Festsetzungen (vgl. zu den Voraussetzungen einer Überleitung nach § 173 Abs. 3 BBauG 1960 BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - BVerwG 4 C 2.15 -, juris Rn. 13 m.w.N.) sind weder von den Beteiligten vorgetragen noch sonst ersichtlich; die Fortgeltung der planerischen Festsetzung ist vielmehr Grundlage der streitgegenständlichen Befreiungen.
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 2.15 - juris Rn. 17).
  • VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 4533/21
    Denn die Überleitung setzte voraus, dass die Regelung - gemessen an dem zum Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden Recht - bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 gültig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2016, 4 C 2.15, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Urt. v. 20.4.2017, 2 E 7/15.N, juris Rn. 44).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber in § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 die Überleitung "als Bebauungspläne" angeordnet hat, dass die Vorschriften und Pläne - auch über den ausdrücklich in Bezug genommenen § 9 BBauG 1960 hinaus - ganz allgemein einen Inhalt haben mussten, der nach neuem Recht Inhalt eines Bebauungsplans sein konnte (BVerwG, Urt. v. 1.9.2016, 4 C 2.15, juris Rn. 13).

    Das Abwägungsergebnis eines Bebauungsplans ist rechtlich zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Interessen und Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht und deshalb die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerwG, Urt. v. 1.9.2016, 4 C 2.15, juris Rn. 16).

    Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, dass sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gesichert wird (BVerwG, Urt. v. 1.9.2016, 4 C 2.15, juris Rn. 17).

    Diese Anforderungen stehen der Festsetzung eines Bauverbots auf einer bislang überbaubaren Grundstücksfläche entgegen, wenn sich für diese Planung keine städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange anführen lassen (BVerwG, Urt. v. 1.9.2016, 4 C 2.15, juris Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15

    Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet;

    Die für eine Bauleitplanung angeführten beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers beschneiden; das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris, Rn. 13 f.; BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 2.15 -, juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 25.04.2023 - 4 CN 5.21

    "Außenbereichsinsel" darf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant

    Insbesondere ist die Beschränkung von Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks zu beachten (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41 , vom 1. September 2016 - 4 C 2.15 - NVwZ 2017, 720 Rn. 17 und vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 12; Beschluss vom 13. März 2017 - 4 BN 25.16 - ZfBR 2017, 589 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18

    Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"

    Die Formulierung städtebaulicher Zielsetzungen kann das Gericht der Gemeinde nicht abnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.09.2016 - 4 C 2.15 -, NVwZ 2017, 720 = juris Rn. 26).

    Infolgedessen steht in Fällen, in denen eine Gemeinde städtebauliche Zielsetzungen überhaupt nicht formuliert, ohne Weiteres fest, dass es städtebauliche Gründe, die sich zur Rechtfertigung einer bestimmten planerischen Lösung anführen lassen, nicht gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.09.2016, a.a.O., juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 3 S 2041/17

    Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren;

    Denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; BVerwG, Urt. v. 01.09.2016 - 4 C 2.15 - juris).
  • BVerwG, 16.05.2017 - 4 B 24.16

    Unwirksamer Bebauungsplan keine "lex posterior"; Überleitung als Bebauungsplan;

    Die Voraussetzungen, unter denen städtebauliche Pläne nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG übergeleitet werden können, sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 2.15 - ZfBR 2017, 151 Rn. 13 unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1971 - 4 C 64.69 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 8 und vom 20. Oktober 1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67 ): Die Überleitung setzte - wie das Wort "bestehende" nahelegt, aber auch nach dem Sinnzusammenhang nicht zweifelhaft sein kann - zum einen voraus, dass die Vorschriften und Pläne - gemessen an dem im Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden Recht - bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 gültig waren.

    Er hat es allerdings als nicht ausgeschlossen angesehen, für den Fall eines "non liquet" nach Beweislastgrundsätzen davon auszugehen, dass eine Festsetzung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbaugesetzes 1960 eine unverhältnismäßige, nicht im Einklang mit Art. 14 Abs. 1 GG stehende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dargestellt habe (vgl. zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 2.15 - ZfBR 2017, 151).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17

    Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Von einem solchen Fehler kann nur ausgegangen werden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Interessen und Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2016 - 4 C 2.15 -, NVwZ 2017, 720).
  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE"

  • BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2020 - 8 S 499/18

    Rechtfertigung der Festsetzung eines Mischgebiets - Umsetzbarkeit von Ausnahmen

  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 1 N 18.870

    Erfolgloses Vorgehen gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans "Sondergebiet

  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15

    Bebauungsplan; formelle Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung; Festsetzung

  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18

    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

  • VGH Bayern, 17.11.2021 - 1 N 20.1182

    Teilweise Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen gleichheitswidriger

  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 1 B 19.544

    Baugenehmigung für Sanierung und Erweiterungsbau wird nicht gewährt

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2022 - 8 S 3870/21

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einer Beseitigungsanordnung:

  • VGH Bayern, 07.10.2022 - 9 N 21.190

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - artenschutzrechtliche Konflikte

  • BVerwG, 06.12.2022 - 4 CN 4.21

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen Bebauungsplan

  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 55.20

    Erforderlichkeit einer Mischgebietfestsetzung

  • BVerwG, 24.07.2018 - 4 B 61.17

    Schreiben der Behörde mit Ablehnung des Antrags der Nachbarn auf baupolizeiliches

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 8 S 1717/21

    Antragsbefugnis eines benachbarten Denkmaleigentümer - Schloss - für ein

  • VG Stuttgart, 16.11.2021 - 2 K 6403/19

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 1 N 16.682

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2019 - 8 A 3309/17

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen; Auswirkungen

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.184

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren

  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.85

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren

  • OVG Hamburg, 25.05.2020 - 2 Bs 55/20

    Rechtsfortgeltung des hamburgischen Bebauungsplangesetzes vom 31. Oktober 1923

  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19

    Berufung, Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage, Überleitung und

  • VGH Bayern, 05.07.2022 - 9 N 20.1752

    Unwirksamer Bebauungsplan - erhebliche Beeinträchtigung eines Biotops

  • VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle mit einer Größe von 143 m² in

  • BVerwG, 01.08.2019 - 4 BN 40.19

    Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit der Einschränkungen in der Kumulation

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.185

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.86

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren

  • BVerwG, 21.03.2023 - 4 BN 47.22

    Abgenzung des erneuten Erlasses einer Veränderungssperre von dem Erlass einer

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 1 N 18.500

    Abwägungsfehlerhafter Bebauungsplan - Sonderopfer eines privaten

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 1 N 18.573

    Abwägungsfehlerhafter Bebauungsplan - Sonderopfer eines privaten

  • BVerwG, 21.03.2023 - 4 BN 49.22

    Abgenzung des erneuten Erlasses einer Veränderungssperre von dem Erlass einer

  • BVerwG, 21.03.2023 - 4 BN 48.22

    Abgenzung des erneuten Erlasses einer Veränderungssperre von dem Erlass einer

  • BVerwG, 01.08.2019 - 4 BN 37.19

    Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit von Einschränkungen in der Kumulation

  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 9 ZB 22.2606

    Vorbescheid für Wohnhaus - Festsetzung von Baugrenzen in Bebauungsplan unwirksam

  • VG München, 16.01.2023 - M 8 K 19.6194

    Erfolglose Klage wegen Vorbescheid für Errichtung eines Doppelhauses

  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 55
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