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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04   

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VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04 (https://dejure.org/2004,4765)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2004 - 4 S 2142/04 (https://dejure.org/2004,4765)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 4 S 2142/04 (https://dejure.org/2004,4765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Jahresfrist für die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei nach dem Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes unrichtig gewordener Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes, nach Einlegen der Berufung und vor Begründung der Berufung; Fehlende gesetzliche Übergangsregelung für solche Fälle

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; VwGO § 58 Abs. 1; ; VwGO § 58 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 2; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 5; ; LBG § 115

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags, prozessualer Vertrauensschutz, Rechtsmittelsicherheit, intertemporales Prozessrecht, Rechtsmittelbelehrung, Jahresfrist, Beurteilung, Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 366 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 366 Justiz 2005, 313 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 36
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04
    Dabei kann offen bleiben, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Antrag wie hier noch unter der Geltung der früheren Rechtslage vor dem 01.09.2004 ohne Begründung beim Verwaltungsgericht gestellt worden ist, bereits wegen des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Verfahrensbeteiligter als Rechtsmittelführer eine verfahrensrechtliche Position erlangt hat, die als sogenannte "Rechtsmittelsicherheit" den Schutz des Vertrauens in den Fortbestand der Zulässigkeit des bereits, wenn auch ohne die erst später erforderliche Begründung, eingelegten Rechtsmittels verfassungsrechtlich gebietet, so dass die Vorlage der erforderlichen Antragsbegründung im Vertrauen auf den Fortbestand des bisherigen § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO bei dem Verwaltungsgericht, sofern die Frist zur Begründung als solche gewahrt ist, auch nach dem 01.09.2004 unschädlich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.1992, BVerfGE 87, 48 = NJW 1993, 1123 = NVwZ 1992, 1182 = DVBl. 1992, 1531; BVerwG, Urteil vom 12.03.1998, BVerwGE 106, 237 = DÖV 1998, 604 = NVwZ 1998, 731 = DVBl. 1998, 775).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997, VBlBW 1997, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 72.85

    Beurteilung der Arbeitsleistung schwerbehinderter Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04
    Denn bereits auf der Grundlage aller aus den vorliegenden Akten erkennbaren Umstände dürfte feststehen, dass die quantitative Minderleistung des Klägers im Beurteilungszeitraum nicht, was zu seinen Gunsten zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.1988, BVerwGE 79, 86 = DÖV 1988, 599 = NVwZ 1988, 734), durch seine körperliche Behinderung und auch nicht durch eine etwa daraus herrührende psychische Beeinträchtigung verursacht worden ist, so dass eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich war und ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung unter diesem Blickwinkel nicht bestehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04
    Hierzu gehört, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeit abheben (vgl. Beschluss des Senats vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04
    Dabei kann offen bleiben, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Antrag wie hier noch unter der Geltung der früheren Rechtslage vor dem 01.09.2004 ohne Begründung beim Verwaltungsgericht gestellt worden ist, bereits wegen des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Verfahrensbeteiligter als Rechtsmittelführer eine verfahrensrechtliche Position erlangt hat, die als sogenannte "Rechtsmittelsicherheit" den Schutz des Vertrauens in den Fortbestand der Zulässigkeit des bereits, wenn auch ohne die erst später erforderliche Begründung, eingelegten Rechtsmittels verfassungsrechtlich gebietet, so dass die Vorlage der erforderlichen Antragsbegründung im Vertrauen auf den Fortbestand des bisherigen § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO bei dem Verwaltungsgericht, sofern die Frist zur Begründung als solche gewahrt ist, auch nach dem 01.09.2004 unschädlich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.1992, BVerfGE 87, 48 = NJW 1993, 1123 = NVwZ 1992, 1182 = DVBl. 1992, 1531; BVerwG, Urteil vom 12.03.1998, BVerwGE 106, 237 = DÖV 1998, 604 = NVwZ 1998, 731 = DVBl. 1998, 775).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 4 S 2142/04
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392).
  • VGH Bayern, 06.12.2010 - 4 ZB 10.1848

    Dingliche Haftung für Grundsteuer nach Grundstückserwerb im

    Insoweit war aber schon die dem Urteil beigefügte Rechtsmittelbelehrung, wonach die Begründung beim Verwaltungsgericht einzureichen sei, unrichtig erteilt, so dass nach § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO statt der regulären Frist eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung für die Einlegung wie auch für die Begründung des Rechtsbehelfs galt (vgl. BVerwG vom 22.12.1999 NVwZ-RR 2000, 325; VGH BW vom 19.10.2004 VBlBW 2005, 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2010 - 2 S 106.09

    Beschwerde (abgelehnt); einstweilige Anordnung; Begründungsfrist; Beginn des

    Die Rechtsmittelbelehrung ist mithin fehlerhaft im Sinne von § 58 VwGO, ohne dass es darauf ankäme, dass dies im Zeitpunkt ihrer Erteilung noch nicht erkennbar war (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 4 S 2142/04 -, juris, Rn. 3; a.A. Nieders. OVG, Beschluss vom 17. August 2005 - 8 L A 243/04 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.06.2005 - 1 ZB 04.2215

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Einreichung der Begründung beim zuständigen

    Das gilt auch, obwohl die Vorschrift vor der Einreichung der Begründung geändert worden ist (anderer Ansicht OVG NRW vom 8.10.2004 DÖV 2005, 484; BayVGH vom 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171, Juris; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 a RdNr. 99; unentschieden VGH BW vom 19.10.2004 VBlBW 2005, 36/37).
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 5 A 34/22

    Rechtsbehelfsbelehrung; maßgeblicher Zeitpunkt; elektronische Form

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i. S. d. § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist, ist der Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung (SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2005 - 5 B 831/04 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2004 - 19 A 3946/04 -, juris Rn. 2; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 124a Rn. 75; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 18. August 2005 - 8 LA 243/04 -, juris Rn. 2 ; VGH BW, Beschl. v. 19. Oktober 2004 - 4 S 2142/04 -, juris Rn. 3 ; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 58 Rn. 26 ; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. Ergänzungslieferung/August 2022, § 58 Rn. f. ).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2007 - 7 LA 269/04

    Gebotenheit einer Wiedereinsetzung bei Prozessrechtsänderungen nach

    Für die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Zustellung spricht, dass erst mit dieser die Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 58 Abs. 2 S. 1 VwGO "erteilt" sein dürfte und deren Modalitäten von der Verkündung des Urteils, § 116 Abs. 1 VwGO, noch nicht erfasst sind, weil bei der Verkündung nach § 311 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 ZPO (§ 173 S. 1 VwGO) nur die Urteilsformel und die (wesentlichen) Urteilsgründe mitgeteilt werden und insoweit Bindungswirkung entfalten, nicht aber Einzelheiten der Rechtsbehelfsbelehrung; diese ist erst Bestandteil des schriftlichen Urteils, § 117 Abs. 2 Nr. 6 VwGO (so auch, insoweit ohne Begründung, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.10.2004 - 19 A 3946/04 -, DÖV 2005, 484, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.10.2004 - 4 S 2142/04 -, VBlBW 2005, 36).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 8 LA 243/04

    Änderung des § 124a Abs. 4 S. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit Wirkung zum

    Diese Änderung ist durch Art. 6 Nr. 2a, 14 des 1. Justizmodernisierungsgesetzes ohne Übergangsregelung eingeführt worden und erfasst daher auch laufende Anträge auf Zulassung der Berufung (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 8.10.2004 - 19 A 3946/04 - VGH München, Beschl. v. 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171 - VGH Mannheim, Beschl. v. 19.10.2004 - 4 S 2142/04 -, VBlBW 2005, 36 f.; a. A. VGH München, Beschl. v. 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279 -).
  • OVG Sachsen, 17.01.2005 - 5 B 831/04

    Unterhaltsvorschussrechts - Antrag auf Zulassung der Berufung

    Für den Fall, dass entgegen der ab dem 1.9.2004 geltenden Rechtslage entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung die Begründung des Antrages auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht fristgerecht eingereicht worden wäre, kommt es nach dem Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit in Betracht, die Frist zur Begründung als gewahrt anzusehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.10.2004, 4 S 2142/04 - zitiert nach juris, RdNr. 2 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2005 - 13 S 2072/04

    Wahrung der Begründungsfrist nach gesetzlicher Neuregelung des

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