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   VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05   

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VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05 (https://dejure.org/2005,3058)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.2005 - 4 S 901/05 (https://dejure.org/2005,3058)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 4 S 901/05 (https://dejure.org/2005,3058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulassung eines Unionsbürgers zum juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere und erleichterte Voraussetzungen der Anerkennung von in den Aussiedlungsgebieten abgelegten Prüfungen von Spätaussiedler; Zulassung eines Unionsbürgers mit abgeschlossenem juristischem Studium zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg; Verhältnis der ...

  • Judicialis

    EG Art. 17; ; EG Art. 39; ; EG Art. 43; ; Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21.12.1998; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; JAG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BVFG § 10 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung, Ausbildung, Fortbildung, Laufbahn, Prüfung, Beurteilung, Dienstzeugnis, Personalakte, Europarecht - Einstweilige Anordnung, Juristenausbildung, Unionsbürger, Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst, Arbeitnehmerfreizügigkeit, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst - Zulassung zum Vorbereitungsdienst bei ausländischem Studienabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2060 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 360
  • VBlBW 2005, 439
  • DVBl 2005, 1531 (Ls.)
  • DÖV 2005, 1048
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.11.2003 - C-313/01

    DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN DÜRFEN DEM INHABER EINER IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05
    Die Verwirklichung der Grundfreiheiten im Ausbildungsbereich erfordert es nämlich, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte innerhalb der Gemeinschaft, soweit dies von der Sache her möglich ist, grenzüberschreitend als äquivalent anerkannt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13.11.2003 - Rs. C-313/01 -, DVBl. 2004, 305 = EuZW 2004, 61 - Morgenbesser -).

    Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wie sie im Urteil vom 13.11.2003 - C-313/01 - Morgenbesser - (a.a.O.) deutlich wird, die den Behörden des Aufnahmemitgliedstaats auferlegte - möglicherweise gesetzlich zu regelnde (vgl. Ehlers/Lackhoff, JZ 1997, 465 ff., 467) - vergleichende Prüfung zweistufig ist.

    Da, wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.11.2003 - C-313/01 - Morgenbesser - (a.a.O.) zutreffend ausgeführt hat, die Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21.12.1988 (ABl. L 19/16 vom 24.01.1989) über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome mit den darin vorgesehenen Möglichkeiten im vorliegenden Zusammenhang nicht anwendbar ist, dürfte es mangels Vorliegens einer vergleichbaren gemeinschaftsrechtlichen Richtlinie geboten sein, dass von den zuständigen nationalen Behörden ein Prüfungsverfahren insbesondere zur Feststellung des Nachweises des Erwerbs der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten eingerichtet und durchgeführt wird.

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05
    Im Falle des Anwaltsberufs oder der entsprechend zu behandelnden juristischen Ausbildung als Rechtsreferendar darf ein Mitgliedstaat folglich eine vergleichende Prüfung der Diplome unter Berücksichtigung der festgestellten Unterschiede zwischen den betroffenen nationalen Rechtsordnungen vornehmen (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 07.05.1991 - Rs. C-340/98 -, EuGHE I 1991, 2357 = NJW 1991, 2073 = DVBl. 1991, 867 - Vlassopoulou -).

    Das ist hier anzunehmen, denn § 10 Abs. 2 BVFG enthält, wie Generalanwalt van Gerven in seinen Schlussanträgen zum Fall "Vlassopoulu" ausgeführt hat, eine Vorzugsbehandlung für eine durch historische Umstände benachteiligte Personengruppe (vgl. EuGHE I 1991, 2357, 2378).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05
    Eine Ausdehnung der Begünstigung auf den durch die bisherige Norm ausgeschlossenen Personenkreis kommt daher regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.05.1990, BVerfGE 82, 126, 154; Heun, in: Dreier, GG, 1996, Art. 3 RdNr. 45 ff.).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05
    Denn durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist mittlerweile geklärt, dass ein "Rechtsreferendar" nach Maßgabe der deutschen Vorschriften über den juristischen Vorbereitungsdienst zumindest als Arbeitnehmer im Sinne von Art. 39 EG anzusehen ist, weil er im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt und dafür in einem Lohn- und Gehaltsverhältnis eine Vergütung des Staates als Gegenleistung erhält (vgl. EuGH, Urteil vom 17.03.2005 - Rs. C-109/04 -, DVBl. 2005, 633 = InfAuslR 2005, 180 - Kranemann - davor BVerwG, Vorlagebeschluss vom 17.12.2003, Buchholz 237.7 § 100 NWLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05
    In der Rechtsprechung wird freilich die Auffassung vertreten, dass die Frage der Gleichwertigkeit von Qualifikationen der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18.02.1993, BVerwGE 92, 88 = NJW 1993, 3005 = DVBl 1993, 1215; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.09.1999, WissR 2001, 82 m.w.N.).
  • EuGH, 13.11.1984 - 283/83

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05
    Diese Grundsätze verbieten ähnlich wie Art. 3 Abs. 1 GG die ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht, wenn die Ungleichbehandlung durch objektive Umstände gerechtfertigt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13.11.1984 - Rs. 283/83 - EuGHE 1984, 3791; Rengeling/Szczekalla, Grundrechte in der Europäischen Union, 2004, S. 697 ff.).
  • EuGH, 14.03.2002 - C-340/98

    Italien / Rat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05
    Im Falle des Anwaltsberufs oder der entsprechend zu behandelnden juristischen Ausbildung als Rechtsreferendar darf ein Mitgliedstaat folglich eine vergleichende Prüfung der Diplome unter Berücksichtigung der festgestellten Unterschiede zwischen den betroffenen nationalen Rechtsordnungen vornehmen (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 07.05.1991 - Rs. C-340/98 -, EuGHE I 1991, 2357 = NJW 1991, 2073 = DVBl. 1991, 867 - Vlassopoulou -).
  • VG Stuttgart, 05.04.2005 - 15 K 1037/05

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst von polnischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 05. April 2005 - 15 K 1037/05 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11

    Fachdiplom Rechtswissenschaft (Ukraine); Anerkennung; erste juristische

    Die Vorschrift rechtfertigt sich als Ausnahmefall aus der historisch begründeten Sonderstellung der Spätaussiedler (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 4 S 901/05 -, NVwZ 2006, 360, juris, Rdnr. 10).

    Doch selbst wenn man die einfachgesetzliche Begünstigung bei der Anerkennung ausländischer juristischer Prüfungen von Spätaussiedlern gemäß § 112 Abs. 1 1. Fall DRiG i.V.m. § 10 Abs. 2 BVFG nicht als durch die historisch bedingte und verfassungsrechtlich in Art. 116 Abs. 1 GG vorgegebene Sonderstellung dieser Personengruppe gerechtfertigt ansähe, ergäbe sich daraus noch kein Anspruch des Klägers darauf, diese Begünstigung auf ihn zu erstrecken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2005, a.a.O., Rdnr. 11).

  • VG Freiburg, 02.03.2016 - 1 K 1511/14

    Verpflichtungsklage ohne vorhergehenden Antrag bei der Behörde - Anerkennung

    Jedenfalls liegen unterschiedliche Sachverhalte vor, die auch unterschiedlich behandelt werden dürfen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.07.2005 - 4 S 901/05 - NVwZ 2006, 360; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.09.2012 - 10 M 33.11 - Juris).
  • VG Stuttgart, 16.05.2006 - 1 K 277/06

    Verstoß der Hundesteuerbefreiung gegen Gemeinschaftsrecht

    Die Verwirklichung der Grundfreiheiten erfordert auch auf dem Gebiet der Dienstleistungsfreiheit, dass Prüfungen, Qualifikationen oder sonstige Befähigungsnachweise innerhalb der Gemeinschaft, soweit dies von der Sache her möglich ist, grenzüberschreitend als äquivalent anerkannt werden (EuGH, Urteil v. 13.11.2003 - Rs. C-313/01 - Morgenbesser, vgl. auch VGH Baden-Württ., B. v. 07.07.2005 - 4 S 901/05 -).
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