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   LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13   

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LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13 (https://dejure.org/2013,20497)
LAG München, Entscheidung vom 25.07.2013 - 4 Sa 166/13 (https://dejure.org/2013,20497)
LAG München, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 4 Sa 166/13 (https://dejure.org/2013,20497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    TVG § 3 Abs. 1 TVG § 4 Abs. 1 GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 9 Abs. 3 BetrVG § 75

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfache Differenzierungsklausel zur tatbestandlichen Anwendung eines Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrages allein auf stichtagsbezogen definierte Gewerkschaftsmitglieder

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG, Art. 3 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG, § 75 BetrVG
    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung, Gleichbehand-lungsgrundsatz, Transferentgelt

  • hensche.de

    Tarifvertrag: Differenzierungsklausel, Differenzierungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Einfache Differenzierungsklausel zur tatbestandlichen Anwendung eines Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrages allein auf stichtagsbezogen definierte Gewerkschaftsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • labourlawjournals.com PDF, S. 10 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sozialtarifvertrag in der Praxis: Bessere Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder (RA Dr. Rüdiger Helm und RA Matthias Mücke; AuR 2014, 366-70)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13
    4 Sa 166/13 - 17 reits auch ohne weiteres eine Erstreckung dieser Ansprüche auf alle Arbeitnehmer, der Beklagten zu 1 und/oder zu 2, sondern lediglich die Unwirksamkeit dieser Klausel, insgesamt oder jedenfalls partiell hinsichtlich deren Stichtagsregelung (vgl. BAG, U. v. 22.09.2010, 4 AZR 117/09, AP Nr. 144 zu Art. 9 GG - Rz. 34 -).

    4 Sa 166/13 - 18 ren, keinesfalls hilfsweise etwa auch später eingetretene Gewerkschaftsmitglieder oder sogar alle Arbeitnehmer (vgl. auch BAG, U. v. 22.09.2010, aaO).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bindet den Arbeitgeber an selbst aufgestellte Regeln, nicht an die Befolgung auf ihn - auch vermeintlich von außen einwirkenden Normbefehlen (vgl. BAG, U. v. 18.03.2009, 4 AZR 64/08, AP Nr. 41 zu § 3 TVG = NZA 2009, S. 1028 f - Rz. 127 - BAG, U. v. 22.09.2010, 4 AZR 117/09, AP Nr. 144 zu Art. 9 GG - Rz. 36 - jeweils m. w. N.).

    auch BAG, U. v. 22.09.2010, aaO - Rz. 27 - BAG, U. v. 23.03.2011, 4 AZR 366/09, AP Nr. 47 zur Art. 9 GG = NZA 2011, S. 920 f - Rzn. 39 f -).

    Die Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit eines Außenseiters ist deshalb durch die Vereinbarung einer Tarifnorm wie einer einfachen Differenzierungsklausel grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BAG, U. v. 22.09.2010, aaO - Rz. 27 - BAG, U. v. 18.03.2009, aaO - Rzn. 46 f -).

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bindet den Arbeitgeber an selbst aufgestellte Regeln, nicht an die Befolgung auf ihn - auch vermeintlich von außen einwirkenden Normbefehlen (vgl. BAG, U. v. 18.03.2009, 4 AZR 64/08, AP Nr. 41 zu § 3 TVG = NZA 2009, S. 1028 f - Rz. 127 - BAG, U. v. 22.09.2010, 4 AZR 117/09, AP Nr. 144 zu Art. 9 GG - Rz. 36 - jeweils m. w. N.).

    und erst Recht vollständigen, Unwirksamkeit des Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrages vom 04.04.2012 eben kein Anspruch auf höheres beE-Entgelt und/oder höhere Abfindungszahlung begründen lassen würde, erweist sich die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag zur >Überzeugung der Berufungskammer als rechtswirksam: Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "einfache Differenzierungsklausel" im Sinne der von der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze (grundlegend U. v. 18.03.2009, aaO - Rzn. 32 f, m. w. N. - sh.

    4 Sa 166/13 - 19 gilt die sogenannte "negative Koalitionsfreiheit", insbesondere der nicht organisierten sogenannten Außenseiter - deren Recht, sich nicht zu Koalitionen zusammenzuschließen, bestehenden Koalitionen fernzubleiben oder bei früherem Eintritt wieder austreten zu dürfen (vgl. nur BAG, U. v. 18.03.2009, aaO - Rz. 35 -) -.

    Die Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit eines Außenseiters ist deshalb durch die Vereinbarung einer Tarifnorm wie einer einfachen Differenzierungsklausel grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BAG, U. v. 22.09.2010, aaO - Rz. 27 - BAG, U. v. 18.03.2009, aaO - Rzn. 46 f -).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Auszug aus LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13
    auch BAG, U. v. 22.09.2010, aaO - Rz. 27 - BAG, U. v. 23.03.2011, 4 AZR 366/09, AP Nr. 47 zur Art. 9 GG = NZA 2011, S. 920 f - Rzn. 39 f -).

    Die beiderseitige Tarifgebundenheit in einem Arbeitsverhältnis ist ein legitimer Differenzierungsgrund für ein unterschiedliches Leistungsniveau in Arbeitsverhältnissen desselben Betriebes (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa U. v. 23.03.2011, 4 AZR 366/09, aaO - Rz. 45, m. w. N. -).

  • BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98

    Berücksichtigung einer Abfindung

    Auszug aus LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13
    Auch wenn es sich beim Interessenausgleich nicht um eine Betriebsvereinbarung, sondern um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art ohne unmittelbare normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse handelt (etwa BGH, U. v. 15.11.2000, XII ZR 197/98, AP Nr. 140 zu § 112 BetrVG - 3. A. a der Gründe -), ist dieser entsprechend den bei einer Betriebsvereinbarung geltenden Grundsätzen auszulegen.
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05

    Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss

    Auszug aus LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13
    gelten die betriebsverfassungsrechtlichen Schranken wie § 75 Abs. 1 BetrVG gerade nicht (BAG, U. v. 06.12.2006, 4 AZR 798/05, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Sozialplan - II. 1. b und c der Gründe -).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13
    Das Arbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2011 (10 AZR 701/09, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe) bereits ausgeführt, dass solche Stichtagsregelungen gerechtfertigt sind, wenn sich die Wahl des Stichtags und ggf. Referenzzeitraums am gegebenen Sachverhalt orientiert und vertretbar erscheint, die Differenzierungsmerkmale im Normzweck angelegt sind und diesem nicht widersprechen (dort Rzn. 22 f).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juli 2013 - 4 Sa 166/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 26.11.2013 - 6 Sa 587/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Da sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch der Klägerin auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung begründen lässt, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a.a.O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 10.07.2014 - 6 Sa 176/14

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    (4) Ergäbe sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259 ) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    (1) Die in dieser Norm begründeten Amtspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a.a.O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 98/14

    Sozialplan, Interessenausgleich, Koalitionsfreiheit, Bruttoeinkommen,

    (4) Ergäbe sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    (1) Die in dieser Norm begründeten Amtspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a. a. O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 640/13

    Sozialtarifvertrag, Arbeitnehmer, Abfindung, Differenzierungsklausel,

    (4) Ergäbe sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n. v.).

    (1) Die in dieser Norm begründeten Amtspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a. a. O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 691/13

    Tarifbindung, Ergänzungstarifvertrag

    (4) Da sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch der Klägerin auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung begründen lässt, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    (1) Die in dieser Norm begründeten Amtspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a. a. O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 1029/13

    Ergänzungstransfertarifvertrag, Sozialtarifvertrag, Gewerkschaft, Abfindung,

    (4) Da sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung begründen lässt, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n. v.).

    (1) Die in dieser Norm begründeten Amtspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a. a. O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 17.12.2013 - 6 Sa 586/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Da sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung begründen lässt, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a.a.O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 421/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    (4) Da sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung begründen lässt, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a.a.O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 693/13

    Sozialplan, Interessenausgleich, für Arbeitnehmer, Arbeitsgerichte,

    (4) Da sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung begründen lässt, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    (1) Die in dieser Norm begründeten Amtspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat verleihen dem einzelnen Arbeitnehmer keine subjektiven Rechte gegenüber den Betriebspartnern (vgl. LAG München v. 25.7. 2013, a. a. O., unter Rz. 62).

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 848/13

    Anspruch auf Differenzvergütung und Differenzabfindung und auf Zahlung aus einem

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 579/13

    Tarifvertrag, Differenzierungsklausel

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 692/13

    Abfindung, Arbeitsvertrag, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung,

  • LAG München, 22.10.2013 - 6 Sa 422/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14

    Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

  • LAG München, 23.07.2014 - 5 Sa 168/14

    Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 521/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 468/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 530/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

  • LAG München, 25.09.2013 - 5 Sa 148/13

    Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

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