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BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; zwischenzeitliche Verbüßung; Zäsur - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gesamtstrafenbildung - Gesamtstrafe - Zäsurwirkung - Vorverurteilung - Härteausgleich
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 53; ; StGB § 54
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Nachträgliche Gesamtstrafe trotz zwischenzeitlicher Strafverbüßung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
Die Revision hat nur insoweit Erfolg, als in dem angefochtenen Urteil nicht geprüft wird, ob wegen der Zäsurwirkung von rechtskräftigen Vorverurteilungen mehrere Gesamtstrafen zu bilden sind; im übrigen hat die -beschränkte (vgl. BGHSt 38, 362) - Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). - BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97
Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
Da die hier abgeurteilten Taten in der Zeit von April 1997 bis zum 2. August 1999 begangen wurden, kommt gemäß § 55 Abs. 1 StGB i.V.m. den §§ 53, 54 StGB die Bildung nachträglicher Gesamtstrafen in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 182, 183; BGH, Beschluß vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99). - BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
Die zwischenzeitliche Verbüßung von etwa gesamtstrafenfähigen Vorverurteilungen stünde einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht entgegen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1999 - 5 StR 353/99).
- BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97
Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
Das Urteil macht nicht deutlich, ob die Voraussetzungen hierfür vorgelegen haben oder ob Ausnahmen von der Pflicht zur Gesamtstrafenbildung gegeben waren und möglicherweise ein Härteausgleich vorzunehmen ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 3;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 55 Rdn. 7 ff.). - BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Zäsurwirkung
Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
Da die hier abgeurteilten Taten in der Zeit von April 1997 bis zum 2. August 1999 begangen wurden, kommt gemäß § 55 Abs. 1 StGB i.V.m. den §§ 53, 54 StGB die Bildung nachträglicher Gesamtstrafen in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 182, 183; BGH, Beschluß vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99). - BGH, 06.10.1999 - 5 StR 353/99
Gesamtstrafenbildung; Darlegungslast
Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
Die zwischenzeitliche Verbüßung von etwa gesamtstrafenfähigen Vorverurteilungen stünde einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht entgegen (…BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1999 - 5 StR 353/99).