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   BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00   

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https://dejure.org/2000,5901
BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00 (https://dejure.org/2000,5901)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2000 - 4 StR 143/00 (https://dejure.org/2000,5901)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 4 StR 143/00 (https://dejure.org/2000,5901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung - Gesamtstrafe - Zäsurwirkung - Vorverurteilung - Härteausgleich

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 53; ; StGB § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Nachträgliche Gesamtstrafe trotz zwischenzeitlicher Strafverbüßung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
    Die Revision hat nur insoweit Erfolg, als in dem angefochtenen Urteil nicht geprüft wird, ob wegen der Zäsurwirkung von rechtskräftigen Vorverurteilungen mehrere Gesamtstrafen zu bilden sind; im übrigen hat die -beschränkte (vgl. BGHSt 38, 362) - Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
    Da die hier abgeurteilten Taten in der Zeit von April 1997 bis zum 2. August 1999 begangen wurden, kommt gemäß § 55 Abs. 1 StGB i.V.m. den §§ 53, 54 StGB die Bildung nachträglicher Gesamtstrafen in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 182, 183; BGH, Beschluß vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
    Die zwischenzeitliche Verbüßung von etwa gesamtstrafenfähigen Vorverurteilungen stünde einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht entgegen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1999 - 5 StR 353/99).
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
    Das Urteil macht nicht deutlich, ob die Voraussetzungen hierfür vorgelegen haben oder ob Ausnahmen von der Pflicht zur Gesamtstrafenbildung gegeben waren und möglicherweise ein Härteausgleich vorzunehmen ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 3; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 55 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Zäsurwirkung

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
    Da die hier abgeurteilten Taten in der Zeit von April 1997 bis zum 2. August 1999 begangen wurden, kommt gemäß § 55 Abs. 1 StGB i.V.m. den §§ 53, 54 StGB die Bildung nachträglicher Gesamtstrafen in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 182, 183; BGH, Beschluß vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99).
  • BGH, 06.10.1999 - 5 StR 353/99

    Gesamtstrafenbildung; Darlegungslast

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00
    Die zwischenzeitliche Verbüßung von etwa gesamtstrafenfähigen Vorverurteilungen stünde einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht entgegen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1999 - 5 StR 353/99).
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