Rechtsprechung
BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB
Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung des Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit; keine gleichzeitige Stützung auf Steuerungsunfähigkeit und Einsichtsunfähigkeit; Einstufung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus ; Voraussetzungen der Einschränkung der Schuldfähigkeit; Folgen der Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Voraussetzung der positiven Feststellung einer zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94
Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden …
Auszug aus BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04
Dabei hat das Landgericht aber bereits nicht erkennbar bedacht, daß nach ständiger Rechtsprechung die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht gleichzeitig auf eine erhebliche Verminderung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (vgl. BGHSt 40, 341, 349;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04
Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand, weil die Voraussetzungen der §§ 20 oder 21 StGB nicht - wie für die Maßregel nach § 63 StGB erforderlich (BGHSt 34, 22, 26/27) - zweifelsfrei festgestellt sind. - BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90
Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat
Auszug aus BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04
Eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB (hier mit der Wirkung gemäß § 67 f StGB) setzt - anders als die Maßregelanordnung nach § 63 StGB - nicht voraus, daß sich ein Zustand im Sinne des § 21 StGB sicher feststellen läßt (st. Rspr.; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 343/00).
- BGH, 10.03.2004 - 4 StR 563/03
(Schwerer-) Sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04
Dies hätte aber schon deshalb näherer Erörterung bedurft, weil nach ständiger Rechtsprechung nicht jedes abweichende Sexualverhalten, auch nicht eine Devianz in Form einer Pädophilie, ohne weiteres mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen ist (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 10. März 2004 - 4 StR 563/03). - BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02
Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur …
Auszug aus BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04
Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt nach ständiger Rechtsprechung die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit sicher begründet (st. Rspr.; BGH StraFo 2003, 281). - BGH, 26.10.2000 - 3 StR 343/00
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04
Eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB (hier mit der Wirkung gemäß § 67 f StGB) setzt - anders als die Maßregelanordnung nach § 63 StGB - nicht voraus, daß sich ein Zustand im Sinne des § 21 StGB sicher feststellen läßt (st. Rspr.;… BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 343/00).