Rechtsprechung
BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; § 211 Abs. 2 StGB
Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe; Heimtücke; Mord; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung - Sicherungsverwahrung - Lebenslage Freiheitsstrafe - Freiheitsstrafe - Verschlechterungsverbot - Schuldschwere - Mord - Heimtücke - Alkohol - BAK
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 57a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1, § 211 Abs. 2
Sicherungsverwahrung und lebenslange Freiheitsstrafe - Heimtückemord
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
b) Angesichts des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH BA 2000, 185 mit weit. Nachw.) war es dem Schwurgericht nicht verwehrt, unter Berücksichtigung des vom Angeklagten gezeigten Leistungsverhaltens und seiner Alkoholgewöhnung trotz einer Blutalkoholkonzentration von 2, 48 %o zur Tatzeit von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auszugehen (vgl. BGHSt 43, 66; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99). - BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
a) Der Annahme eines Heimtückemordes steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sein Opfer zu sich herumdrehte, bevor er ihm den gezielten Stich in das Herz versetzte; denn Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Moment erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 168; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15, 16). - BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
a) Der Annahme eines Heimtückemordes steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sein Opfer zu sich herumdrehte, bevor er ihm den gezielten Stich in das Herz versetzte; denn Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Moment erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 168; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15, 16).
- BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des …
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
Der Bundesgerichtshof hat angesichts dieses eindeutigen Gesetzeswortlauts die Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ausgeschlossen, wenn die lebenslange Freiheitsstrafe als Einzelstrafe verhängt oder als Gesamtstrafe aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen gebildet wurde (BGHSt 33, 398; 34, 138; BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00). - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86
Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
a) Der Annahme eines Heimtückemordes steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sein Opfer zu sich herumdrehte, bevor er ihm den gezielten Stich in das Herz versetzte; denn Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Moment erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 168; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15, 16). - BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
b) Angesichts des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH BA 2000, 185 mit weit. Nachw.) war es dem Schwurgericht nicht verwehrt, unter Berücksichtigung des vom Angeklagten gezeigten Leistungsverhaltens und seiner Alkoholgewöhnung trotz einer Blutalkoholkonzentration von 2, 48 %o zur Tatzeit von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auszugehen (vgl. BGHSt 43, 66; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99). - BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99
Totschlag; Strafrahmenverschiebung wegen Alkoholisierung; Versuchte Erpressung …
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
b) Angesichts des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH BA 2000, 185 mit weit. Nachw.) war es dem Schwurgericht nicht verwehrt, unter Berücksichtigung des vom Angeklagten gezeigten Leistungsverhaltens und seiner Alkoholgewöhnung trotz einer Blutalkoholkonzentration von 2, 48 %o zur Tatzeit von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auszugehen (vgl. BGHSt 43, 66; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99). - BGH, 21.03.2000 - 5 StR 41/00
Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
Der Bundesgerichtshof hat angesichts dieses eindeutigen Gesetzeswortlauts die Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ausgeschlossen, wenn die lebenslange Freiheitsstrafe als Einzelstrafe verhängt oder als Gesamtstrafe aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen gebildet wurde (BGHSt 33, 398; 34, 138; BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00). - BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
Abgrenzung von Totschlag und versuchtem Totschlag zu versuchtem und vollendetem …
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
a) Der Annahme eines Heimtückemordes steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sein Opfer zu sich herumdrehte, bevor er ihm den gezielten Stich in das Herz versetzte; denn Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Moment erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 168;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15, 16). - BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92
Mord - Arglosigkeit - Heimtücke
Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00
a) Der Annahme eines Heimtückemordes steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sein Opfer zu sich herumdrehte, bevor er ihm den gezielten Stich in das Herz versetzte; denn Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Moment erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 168; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15, 16). - BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85
Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe
- BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03
Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer …
Denn die besondere Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16;… BGH GA 1971, 113, 114; BGH NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 2003, 146; BGH, Beschl. vom 3. August 2000 - 4 StR 259/00).