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   BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07   

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https://dejure.org/2007,7380
BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07 (https://dejure.org/2007,7380)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2007 - 4 StR 26/07 (https://dejure.org/2007,7380)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 4 StR 26/07 (https://dejure.org/2007,7380)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Hanges i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch (StGB) im Fall einer suchtbedingten Abhängigkeit; Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Vorliegen eines Hangs trotz Fehlens einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20 , 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07
    Den bisherigen Urteilsfeststellungen kann trotz der Rückfälligkeit nach Entwöhnungs- bzw. Substitutionsbehandlungen auch nicht entnommen werden, dass eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg beim Angeklagten nicht besteht (BVerfGE 91, 1 ff.).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Unterbringungsanordnung im weiteren Verfahren nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch

    Erwägungen zu einer Anordnung nach § 64 StGB waren nicht deshalb entbehrlich, weil die Strafkammer eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten angenommen hat; eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 26/07, NStZ-RR 2007, 193, 194 mwN).
  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 257/08

    Erörterungsmangel bezüglich der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 26/07; Fischer, StGB, 55. Auflage, § 64 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 62/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Bewertung mittäterschaftlichen Handelns);

    Eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 26/07, NStZ-RR 2007, 193, 194 mwN).
  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 2/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (suchtbedingte Abhängigkeit)

    Eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 26/07, NStZ-RR 2007, 193, 194 mwN).
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