Rechtsprechung
BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 73 a StGB
Verfall des Wertersatzes (entgegenstehende Ansprüche; Existenz der Ansprüche) - HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
Epressung (Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Strafverfolgung bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung; Tateinheitliche Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs
- Wolters Kluwer
Anordnung des Verfalls von Wertersatz, wenn dem Geschädigten aus der Tat Schadensersatzansprüche erwachsen sind
- Judicialis
StGB § 16 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 2. Halbs.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1
Kein Verfall bei Schadensersatzanspruch des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …
Auszug aus BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03
Zwar bestand nach den getroffenen Feststellungen kein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des gesondert verfolgten G. gegen Artur F. und Dariusz T. wegen des Diebstahls geschmuggelter Zigaretten (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03). - BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03
Das Urteil verhält sich jedoch nicht dazu, ob der Angeklagte irrig vom Bestehen eines Schadensersatzanspruches des G. gegen F. und T. ausging und deshalb möglicherweise hinsichtlich der Erpressung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB einem Irrtum über das normative Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils unterlag (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 6 m.zahlr.N.).
- BGH, 29.11.2017 - 3 StR 474/17
Entgegenstehende Ansprüche von Verletzten beim Verfall; keine Aufnahme des …
Das Landgericht hat zudem übersehen, dass der Anordnung des Verfalls von Wertersatz jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche der Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB aF entgegenstehen; diese Vorschrift ist auch bei Anwendung des § 73a StGB aF zu beachten (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - 3 StR 109/03, juris; vom 4. November 2003 - 4 StR 266/03, juris Rn. 4).
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BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen …
Auszug aus BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03
Gemäß §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73 a StGB darf der Verfall von Wertersatz hier jedoch nicht angeordnet werden, weil dem Geschädigten aus der Tat Schadensersatzansprüche erwachsen sind (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 10), deren Erfüllung dem Angeklagten den Wert des Erlangten entziehen würde. - BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
Verfall - Anspruch des Verletzten - Aufrechterhaltung der Beschlagnahme
Auszug aus BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03
Entscheidend ist allein deren rechtliche Existenz (BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m.w.N.).