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BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 240 StGB; § 223 StGB; § 52 StGB
Tateinheit bei Körperverletzung und Nötigung (Teilidentität der Tathandlungen; natürliche Handlungseinheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen natürlicher Handlungseinheit und mehreren selbstständigen Taten bei zumindest mehraktiger Körperverletzung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1 § 223 Abs. 1
Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Körperverletzungen zum Nachteil desselben Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07
Die Körperverletzungshandlungen, mit denen der Angeklagte die Nebenklägerin zwang, ihn gegen ihren Willen in die gemeinsame Wohnung zu begleiten, und die unmittelbar im Anschluss daran in der Wohnung begangenen weiteren Körperverletzungshandlungen zum Nachteil der Nebenklägerin bilden eine natürliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 41, 368; BGH NStZ 2005, 263 m.w.N.). - BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07
Die Körperverletzungshandlungen, mit denen der Angeklagte die Nebenklägerin zwang, ihn gegen ihren Willen in die gemeinsame Wohnung zu begleiten, und die unmittelbar im Anschluss daran in der Wohnung begangenen weiteren Körperverletzungshandlungen zum Nachteil der Nebenklägerin bilden eine natürliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 41, 368; BGH NStZ 2005, 263 m.w.N.).