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   BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07   

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https://dejure.org/2007,11250
BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07 (https://dejure.org/2007,11250)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2007 - 4 StR 323/07 (https://dejure.org/2007,11250)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2007 - 4 StR 323/07 (https://dejure.org/2007,11250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen natürlicher Handlungseinheit und mehreren selbstständigen Taten bei zumindest mehraktiger Körperverletzung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 223 Abs. 1
    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Körperverletzungen zum Nachteil desselben Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07
    Die Körperverletzungshandlungen, mit denen der Angeklagte die Nebenklägerin zwang, ihn gegen ihren Willen in die gemeinsame Wohnung zu begleiten, und die unmittelbar im Anschluss daran in der Wohnung begangenen weiteren Körperverletzungshandlungen zum Nachteil der Nebenklägerin bilden eine natürliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 41, 368; BGH NStZ 2005, 263 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07
    Die Körperverletzungshandlungen, mit denen der Angeklagte die Nebenklägerin zwang, ihn gegen ihren Willen in die gemeinsame Wohnung zu begleiten, und die unmittelbar im Anschluss daran in der Wohnung begangenen weiteren Körperverletzungshandlungen zum Nachteil der Nebenklägerin bilden eine natürliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 41, 368; BGH NStZ 2005, 263 m.w.N.).
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