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   BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99   

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https://dejure.org/1999,5748
BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99 (https://dejure.org/1999,5748)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1999 - 4 StR 328/99 (https://dejure.org/1999,5748)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99 (https://dejure.org/1999,5748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 249 StGB; § 64 StGB; § 67 Abs. 2 StGB;
    Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug;

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Diebstahl - Schwerer Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Gefährliche Körperverletzung - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Raub - Gesamtfreiheitsstrafe - Entziehungsanstalt - Revision - Schuldspruchänderung - Maßregel - Vorwegvollzug - ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1, § 249 Abs. 1
    Diebstahl beim "Handtaschenraub"

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    Die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB setzt von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578 sowie BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5 und 8).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    Er ist hiernach durch List und Schnelligkeit zum Ziel gekommen; er brauchte gegen das Opfer nicht in einem solchen Maße Kraft einzusetzen, daß das Erscheinungsbild der Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 249 Rdn. 4 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    an der Persönlichkeit des Angeklagten orientierten Begründung (vgl. BGHSt 33, 285).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    Bei einer erneuten Anordnung der Maßregel wird zu berücksichtigen sein, daß der Vorwegvollzug von Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht wird, das heißt, die Rehabilitation des Angeklagten hierdurch gefördert wird (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 2 und 3).
  • BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88

    Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    Er ist hiernach durch List und Schnelligkeit zum Ziel gekommen; er brauchte gegen das Opfer nicht in einem solchen Maße Kraft einzusetzen, daß das Erscheinungsbild der Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 249 Rdn. 4 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    Die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB setzt von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578 sowie BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5 und 8).
  • BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    Bei einer erneuten Anordnung der Maßregel wird zu berücksichtigen sein, daß der Vorwegvollzug von Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht wird, das heißt, die Rehabilitation des Angeklagten hierdurch gefördert wird (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 2 und 3).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88

    Definition der Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    Er ist hiernach durch List und Schnelligkeit zum Ziel gekommen; er brauchte gegen das Opfer nicht in einem solchen Maße Kraft einzusetzen, daß das Erscheinungsbild der Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 249 Rdn. 4 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 02.08.1995 - 3 StR 283/95

    Maßregel - Hinreichend Konkrete Aussicht - Behandlungserfolg

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
    Die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB setzt von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578 sowie BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5 und 8).
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
    (1) Die dem Schuldspruch zugrundeliegende Annahme des Landgerichts, dass der Angeklagte B.   dem Geschädigten dessen Mobiltelefon nicht durch List und Schnelligkeit wegnehmen konnte, sondern in einem solchen Maße Kraft einsetzen musste, dass die Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 4; Beschluss vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99), wird von den Urteilsgründen nicht getragen.
  • LG Krefeld, 11.07.2019 - 22 Ks 12/19
    Gewalt gegen eine Person liegt hingegen nicht vor, wenn das Erscheinungsbild der Tat nicht durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde, sondern der Täter durch List und Schnelligkeit zum Ziel gekommen ist (vgl. BGH Beschl. v. 27.7.1999 - 4 StR 328/99, BeckRS 1999, 30068148).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung;

    Eine gegebenenfalls erhöhte Fluchtgefahr bei Lockerungen im Maßregelvollzug hat bei der Prognose, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht, außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99).
  • BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Maßregel (Vorwegvollzug)

    Die Frage einer Gefahr für die Allgemeinheit bei Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug kann demgegenüber keine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99).'.
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