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   BGH, 30.01.2007 - 4 StR 535/06   

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https://dejure.org/2007,11222
BGH, 30.01.2007 - 4 StR 535/06 (https://dejure.org/2007,11222)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - 4 StR 535/06 (https://dejure.org/2007,11222)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 4 StR 535/06 (https://dejure.org/2007,11222)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Berechnung der BAK (Kontrollberechnung bei der Blutalkoholkonzentration); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang zum Alkoholmissbrauch und der Tat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hinweis auf eine ausgeprägte Alkoholabhängigkeit mit erheblicher Alkoholtoleranz und Entzugserscheinungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StPO § 261
    Widerlegung von Trinkmengenangaben des Angeklagten durch Kontrollberechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 4 StR 535/06
    Dass nur die Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (st. Rspr.; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 22.08.2001 - 2 StR 311/01

    Verminderte Schuldfähigkeit / Steuerungsfähigkeit; BAK-Berechnung;

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 4 StR 535/06
    Denn zur Widerlegung der Angaben der Angeklagten zu ihren maximalen Trinkmengen hätte das Landgericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Kontrollberechnung auf der Grundlage eben dieser maximal in Betracht kommenden Trinkmengen mit den für die Angeklagte günstigsten Abbauwerten vornehmen müssen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 19 und § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7 und 8).
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