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   OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 4 U 1/00   

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https://dejure.org/2001,8661
OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 4 U 1/00 (https://dejure.org/2001,8661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.10.2001 - 4 U 1/00 (https://dejure.org/2001,8661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 4 U 1/00 (https://dejure.org/2001,8661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast; Notarhaftungsprozess; Notar; Haftung; Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Schadensersatzanspruch; Steuerberater

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1; ; BGB § 181; ; AO § 163; ; ZPO § 282; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast für anderweitige Ersatzmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97

    Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 4 U 1/00
    Mit Urteil vom 18. November 1999 - IX ZR 402/97 (Bl. 48 ff. Revisionsheft, u.a. veröffentlicht in WM 2000, 35) hat der Bundesgerichtshof das Senatsurteil vom 6. November 1997 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 4 U 1/00
    Dabei hätte berücksichtigt werden müssen, dass eine Billigkeitsentscheidung nur in Betracht kommt, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. dazu etwa BFH BStBl. II 1988, 512).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 4 U 1/00
    Da es sich dabei allerdings um eine negative Tatsache handelt, ist die Darlegungslast aber dahin modifiziert, dass der Beweisgegner - hier also der Beklagte - diese Tatsache zunächst unter entsprechender Darlegung der für das Positive sprechenden Tatsachen substantiiert zu bestreiten hat (vgl. etwa BGH NJW-RR 1993, 746, 747; Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl. vor § 284 Rdn. 24, 34, jew. m.w.N.).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 4 U 1/00
    Wenn der Beklagte meint, mit Blick auf die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 1996 (I R 71/95 = NJW 1997, 1031) eingetretene Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelte etwas anderes, so hätte er auch insoweit konkrete Gesichtspunkte darlegen müssen, welche die Finanzbehörde hätten veranlassen können, sich über die vorgenannten Rechtsgrundsätze schlicht hinwegzusetzen.
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