Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 4 U 184/00   

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https://dejure.org/2001,2986
OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 4 U 184/00 (https://dejure.org/2001,2986)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2001 - 4 U 184/00 (https://dejure.org/2001,2986)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 4 U 184/00 (https://dejure.org/2001,2986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauvertrag; Mehrarbeit; Sicherheiteinbehalt; Zusatzarbeit; Zusätzliche Vergütung; Pauschalbauvertrag

  • Judicialis

    VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Nr. 7; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung von Zusatzarbeiten bei einem sog. Detail-Pauschalpreisvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    § 2 VOB/B
    Werkleistung - Detail-Pauschalpreisvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträge beim Detailpauschalpreisvertrag (IBR 2002, 4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1673
  • MDR 2001, 1406
  • NZBau 2001, 689
  • NJ 2002, 44
  • BauR 2001, 1915
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 4 U 184/00
    Später geforderte oder notwendige Zusatzarbeiten werden dann nicht von dem Pauschalpreis erfaßt (vgl. BGH BauR 1984, 395; BauR 1995, 237).
  • BGH, 15.12.1994 - VII ZR 140/93

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 4 U 184/00
    Später geforderte oder notwendige Zusatzarbeiten werden dann nicht von dem Pauschalpreis erfaßt (vgl. BGH BauR 1984, 395; BauR 1995, 237).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem

    Später geforderte oder notwendige Zusatzarbeiten werden in einem solchen Fall grundsätzlich nicht von dem Pauschalpreis erfasst (vgl. BGH, Baurecht 2002, 787; BGH, Baurecht 1984, 395; BGH, Baurecht 1995, 237; OLG Koblenz, OLGR 2009, 1; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Baurecht 2001, 1915; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1466; OLG Hamm, Baurecht 1991, 756; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1203).
  • OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19

    Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits

    Haben die Parteien die geschuldete Werkleistung in dieser Weise konkretisiert und gerade nicht pauschaliert, so kommt es für die Frage, ob für vom Auftraggeber verlangte Zusatzarbeiten auch eine über den Pauschalpreis hinausgehende Vergütung verlangt werden kann, ebenfalls nur auf die Beurteilung nach der Preisermittlungsgrundlage der konkret von der Veränderung betroffenen einzelnen Position an (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. Juli 2001 - 4 U 184/00 -, Rn. 9, juris).

    Wird bezogen auf die einzelne Position der ursprünglich geschuldete Leistungsumfang um rund 10 % erweitert, so ist dies nach Auffassung des Senats in diesem Sinne als wesentlich zu bezeichnen; dies hat zur Folge, dass die Klägerin grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung der von der Beklagten geforderten Erhöhung des Fahrbahnaufbaus um weitere 15 cm hat (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. Juli 2001 - 4 U 184/00 -, Rn. 10, juris).

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 15 Wx 13/08

    Änderung der Verwahrungsanweisung

    Das gilt sogar, wenn die Beteiligten nicht an die Form gedacht haben (BGH NJW 1965, 293; 1975, 1653, 1655; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1673, 1674; BAG NJW 2003, 3725, 3727).
  • OLG Hamm, 01.09.2008 - 15 Wx 13/08

    Keine Gebühr nach § 16 Abs. 1 KostO durch Abänderung der gemeinsamen

    Das gilt sogar, wenn die Beteiligten nicht an die Form gedacht haben (BGH NJW 1965, 293; 1975, 1653, 1655; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1673, 1674; BAG NJW 2003, 3725, 3727).
  • OLG Naumburg, 21.11.2013 - 1 U 28/13

    Berufung im Zivilverfahren: Gehörsverletzung durch mangelhafte Würdigung des

    Damit ist auch die konkludente Aufhebung der vereinbarten Schriftform dargelegt, denn nach dem Vorbringen der Klägerin sollte das mündlich Abgesprochene uneingeschränkt Geltung erlangen (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1673, 1674; OLG Koblenz a.a.O.; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., § 125 Rdn. 19 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2011 - 7 U 100/10

    Unterbeteiligungsvertrag: Stillschweigende Änderung bei einer

    Allerdings nimmt die Rechtsprechung an, dass eine Schriftformvereinbarung nach § 125 Abs. 2 BGB formfrei und sogar stillschweigend aufgehoben werden kann (BGH NJW 1962, 1908; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 1673; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 125 Rn. 19).
  • OLG Oldenburg, 22.06.2010 - 2 U 15/10

    Wie weit reicht rechtsgeschäftlich erteilte Architektenvollmacht?

    Dies gilt auch für Klauseln der vorliegenden Art (vgl. Werner/Pastor - Werner a.a.O. Rz. 1160; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 1673).
  • LG Würzburg, 12.09.2018 - 64 O 627/17

    Werklohnforderung aus gekündigtem Bauvertrag

    Allerdings werden später geforderte bzw. notwendige Zusatzarbeiten von dem Pauschalpreis nicht erfasst, vgl. insgesamt BGH BauR 2002, 787; BauR 1984, 395; BauR 1995, 237; OLG Brandenburg BauR 2001, 1915.
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   OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 4 U 184/00   

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OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 4 U 184/00 (https://dejure.org/2001,5086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2001 - 4 U 184/00 (https://dejure.org/2001,5086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2001 - 4 U 184/00 (https://dejure.org/2001,5086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungssumme; Aussteuerversicherung; Eheschließung; Erlangung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis; Rechtsmissbräuchliches Verhalten; Rückkaufswert

  • Judicialis

    BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242
    Rechtsmissbräuchliches Auszahlungsverlangen bei Indizienbeweis für das Vorliegen einer Scheinehe

  • rechtsportal.de

    BGB § 242

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1626 (Ls.)
  • VersR 2002, 1092
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 63/99

    Rechtsmißbräuchliches Verlangen auf Auszahlung einer Aussteuerversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 4 U 184/00
    In Übereinstimmung mit dem Landgericht geht der Senat davon aus, dass die Eheschließung des mitversicherten Kindes - E G - nur dazu diente, die Voraussetzungen für die Auszahlung der Versicherungssumme sowie ggf. für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau - G G - zu schaffen, eine über die Ehe "auf dem Papier" hinausgehende persönliche oder wirtschaftliche Bindung der Partner indes von vornherein nicht beabsichtigt war (vgl. dazu Senat, NJW-RR 2001, 392, 393 = NVersZ 2000, 541; Urt. v. 24.4.2001, 4 U 129/00).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 4 U 129/00

    Unterzeichnung des Kammerbeschlusses durch einen beteiligten Richter nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 4 U 184/00
    In Übereinstimmung mit dem Landgericht geht der Senat davon aus, dass die Eheschließung des mitversicherten Kindes - E G - nur dazu diente, die Voraussetzungen für die Auszahlung der Versicherungssumme sowie ggf. für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau - G G - zu schaffen, eine über die Ehe "auf dem Papier" hinausgehende persönliche oder wirtschaftliche Bindung der Partner indes von vornherein nicht beabsichtigt war (vgl. dazu Senat, NJW-RR 2001, 392, 393 = NVersZ 2000, 541; Urt. v. 24.4.2001, 4 U 129/00).
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