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   OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99   

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https://dejure.org/2000,3064
OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99 (https://dejure.org/2000,3064)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.11.2000 - 4 U 2053/99 (https://dejure.org/2000,3064)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. November 2000 - 4 U 2053/99 (https://dejure.org/2000,3064)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertrag; Rohverlegung; Undichtes Kanalrohr; Mängelbeseitigung; Sowiesokosten; Ohnehinkosten; Sicherungsabtretung; Prozessführungsbefugnis des Sicherungsgebers; Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 242; ; ZPO § 51; ; GKG § 19 Abs. 3; ; VOB/B § 13

  • wohnung.net
  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    §§ 633, 242 BGB, § 19 Abs. 3 GKG; § 51 ZPO; VOB/B § 13
    Sowieso-Kosten - Sicherungsabtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Sowiesokosten bei Beseitigung eines Mangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 633, § 242; ZPO § 5; GKG § 19 Abs. 3; VOB/B § 13
    Ermittlung der "Sowieso-Kosten"; Prozessführung bei Sicherungsabtretung; Streitwert bei Hilfsaufrechung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf welcher Vergleichsgrundlage sind Sowieso-Kosten zu ermitteln? (IBR 2001, 532)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 961
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Diese Verfügungsbefugnis besitzt nach ständiger Rechtsprechung auch derjenige, der aufgrund einer Einziehungsermächtigung berechtigt ist, ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend zu machen, also Zahlung an sich zu verlangen (BGHZ 78, 1/5).

    Zum anderen dürfen prozeßrechtliche Gesichtspunkte nicht mit dem sachlich-rechtlichen Gehalt einer Sicherungsabtretung und der mit ihr verbundenen Einziehungsermächtigung vermengt werden (BGHZ 78, 1/5).

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 131/61

    Gerichtskosten für Streithelfer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Die Beklagte hätte nur dann keine Kostenlast getroffen, wenn sie sich am Berufungsverfahren überhaupt nicht beteiligt hätte (BGHZ 49, 183/195 f.; 39, 296/297 f.).

    Hingegen fallen die Kosten der Nebenintervention, die von denjenigen des Rechtsstreits zu unterscheiden sind (BGHZ 39, 296/297), der Streithelferin zur Last (§ 101 Abs. 1, 2. Halbsatz ZPO).

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    In der Regel fehlt daher einer überschuldeten, vermögenslosen GmbH oder GmbH & Co. KG, die keine Aussicht hat, die Geschäfte fortzuführen, das schutzwürdige eigene Interesse daran, abgetretene Forderungen nach Offenlegung der Abtretung im eigenen Namen und auf eigene Kosten mit Ermächtigung des neuen Gläubigers zu dessen Gunsten einzuklagen (BGHZ 96, 151; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 50, Rn. 50).

    Anders als in der in BGHZ 96, 151, entschiedenen Fallgestaltung trat hier der Vermögensverfall erst während des Prozesses ein.

  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Ein solches Interesse ist für den hier vorliegenden Fall der globalen Sicherungsabtretung grundsätzlich anerkannt (BGH, NJW 1995, 3186; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 50, Rn. 49).

    In einem solchen Fall besteht das schutzwürdige Interesse des Zedenten an der Prozeßführung fort (BGH, NJW 1995, 3186/3187).

  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Deshalb macht der Zedent die Forderung als Berechtigter geltend und führt damit die Unterbrechung der Verjährung herbei, auch wenn er die Abtretung nicht offenlegt (BGH, NJW 1999, 2110/2111).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Dies war frühestens das Jahr 1994, da die Sanierungsarbeiten am 28. November 1994 abgenommen wurden, und vor Ausführung der Sanierungsarbeiten dem Unternehmer auch wegen der Sowieso-Kosten kein Zahlungsanspruch zusteht (BGHZ 90, 344).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Für die gewillkürte Prozeßstandschaft wird allerdings in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich verlangt, daß die Prozeßführungsbefugnis in den Tatsacheninstanzen offengelegt wird, weil im Prozeß klar sein muß" wessen Recht verfolgt wird (BGHZ 94, 117/112).
  • BGH, 09.02.1995 - III ZR 174/93

    Verzugsschaden bei Sicherungsabtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Dem Umstand, daß der zu ersetzende Schaden nicht in der Person des Anspruchsberechtigten eingetreten ist, ist nach herrschender Meinung durch eine Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation Rechnung zu tragen, deren Zulässigkeit auch sonst im Rahmen von Treuhandverhältnissen anerkannt wird (BGHZ 128, 371/376 f.; RGZ 155, 50/52; Staudinger/Busche, a.a.O., § 398, Rn. 82; Schwenzer, AcP 182, 214/236 ff.).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Bei der Einziehungsermächtigung handelt es sich um ein abgespaltenes Gläubigerrecht, das dem Ermächtigten die sachliche Legitimation verschafft, Leistung an sich selbst zu verlangen (BGHZ 125, 196).
  • BGH, 05.03.1997 - VIII ZR 118/96

    Berufen des Schuldners auf Unkenntnis von einer Forderungsabtretung; Auslegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
    Organisationsmängel, die dazu führen, daß die zuständigen Mitarbeiter vom Eingang einer Abtretungsanzeige keine Kenntnis erhalten, gehen hierbei zu Lasten des Schuldners (BGHZ 135, 39).
  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67

    Gesellschafterversammlung

  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch den Zedenten

  • BGH, 04.07.1960 - VII ZR 107/59

    Umfang der Vollmacht des bauleitenden Architekten

  • OLG Köln, 04.11.1970 - 2 U 35/70

    Geltendmachung von Provisionsansprüchen aus Autoverkäufen; Vermittlung eines

  • RG, 30.04.1937 - VII 276/36

    1. Zur Frage der Sachbefugnis für die Geltendmachung von Verzugsschäden bei

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 176/91

    "Sowieso-Kosten" bei vollständiger Neuherstellung

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

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