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   OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10   

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https://dejure.org/2011,8183
OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10 (https://dejure.org/2011,8183)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.05.2011 - 4 U 884/10 (https://dejure.org/2011,8183)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 4 U 884/10 (https://dejure.org/2011,8183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers für Schlaglöcher auf einer Straßenbrücke

  • Justiz Thüringen

    § 45 StVO
    Thüringer Straßenverkehrssicherungspflicht: Kriterien zur Beurteilung der Straße als "in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand"; Pflicht zur Anpassung an die Straßenverhältnisse; Mitberücksichtigung der Verkehrsbedeutung, Art und Häufigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für ein Schlagloch auf einer Straßenbrücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht: Gemeinde haftet für tiefes Schlagloch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 10, 43 Abs. 1 ThStrG, 839 BGB, Art. 34 GG
    Zur Straßenverkehrssicherungspflicht bei Schlagloch auf Brücke

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Straßenverkehrssicherungspflicht bei Schlagloch auf Brücke

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kommune muss große Schlaglöcher flicken - Dennoch gilt: Verkehrsteilnehmer müssen immer mit Hindernissen rechnen und auf Sicht fahren

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Tiefes Schlagloch - Gemeinde haftet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 928
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Dem Erstattungsanspruch ist grundsätzlich derjenige Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH NJW 2008, 1888).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Art und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und seine Bedeutung sind zu berücksichtigen (BGH, VersR 1989, 927,Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage,StVO, § 45 Rn 51 m.w.N.).
  • OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers und zur

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Ein Mitverschulden des Fahrers muss sie sich als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand anrechnen lassen, ohne sich auf die Entlastungsmöglichkeit des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen zu können (BGH VersR 1965, 712, Urteil des Senats vom 24.06.2009, Az.: 4 U 67/09).
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot nur für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss; wie z.B. mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern, einem unbeleuchtet entgegenkommendem Fahrzeug bei Dunkelheit oder einem außerorts plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendem Hund (BGH NJW 1985, 1950; KG, NZV 1998, 376).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot nur für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss; wie z.B. mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern, einem unbeleuchtet entgegenkommendem Fahrzeug bei Dunkelheit oder einem außerorts plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendem Hund (BGH NJW 1985, 1950; KG, NZV 1998, 376).
  • OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1710/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung auf innerörtlichen Straßen: 30 cm breites und

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Bei wichtigen innerstädtischen Straßen müssen die Verkehrsteilnehmer auch unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage der Kommunen darauf vertrauen dürfen, dass die Straßen keine größeren Schlaglöcher aufweisen (OLG München, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 1 U 1710/10, Rn 14, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 12.03.1999 - 6 U 47/98
    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Mit Fahrbahnhindernissen muss der Kraftfahrer stets rechnen, und zwar innerorts auch ohne Schreckzeit (OLG Naumburg NZV 1999, 466; OLG Schleswig NZV 1995, 445; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153).
  • OLG Schleswig, 28.04.1994 - 7 U 109/90
    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Mit Fahrbahnhindernissen muss der Kraftfahrer stets rechnen, und zwar innerorts auch ohne Schreckzeit (OLG Naumburg NZV 1999, 466; OLG Schleswig NZV 1995, 445; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.1992 - 1 U 151/91
    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Mit Fahrbahnhindernissen muss der Kraftfahrer stets rechnen, und zwar innerorts auch ohne Schreckzeit (OLG Naumburg NZV 1999, 466; OLG Schleswig NZV 1995, 445; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153).
  • BGH, 23.04.1965 - VI ZR 278/63

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einem nachts auf der

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
    Ein Mitverschulden des Fahrers muss sie sich als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand anrechnen lassen, ohne sich auf die Entlastungsmöglichkeit des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen zu können (BGH VersR 1965, 712, Urteil des Senats vom 24.06.2009, Az.: 4 U 67/09).
  • OLG Hamm, 14.12.1989 - 27 U 170/89
  • OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20

    Fahrzeugschaden, umstürzender Straßenbaum, Verkehrssicherungspflicht

    Ist daher - wie hier - an der Entstehung des Schadens ein Kraftfahrzeug beteiligt, ist dem Eigentümer und Halter desselben, sofern er nicht den Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 2 StVG oder § 17 Abs. 3 StVG beweist, bei der Haftungsabwägung in erweiternder Auslegung des § 254 Abs. 1 BGB die Betriebsgefahr des Fahrzeugs anspruchsmindernd anzulasten (BGH, Urteil vom 11.06.2013, VI ZR 150/12 - Rz. 20 f. juris; OLG Thüringen, Urteil vom 31.05.2010 - 4 U 884/10, Tz. 25 juris, Palandt-Grüneberg, 79. Auflage 2020, § 254 Rn. 10; MüKoStVR/Almeroth, 1. Aufl. 2017, BGB § 254 Rn. 13).
  • VG Meiningen, 21.01.2014 - 2 K 104/12

    Kostenersatz für Allgemeine Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Thüringer

    Der Verkehrssicherungspflichtige hat daher die Verkehrsteilnehmer dem Grunde nach vor den von der Straße und ihrem Zustand ausgehenden Gefahren zu schützen und dafür zu sorgen, dass sich die Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand befindet (vgl. ThürOLG, U. v. 31.05.2010, 4 U 884/10; juris).
  • OLG Koblenz, 26.05.2014 - 12 U 13/12

    Verkehrssicherungspflicht: Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung eines

    Die Fälle, in denen die obergerichtliche Rechtsprechung wegen eines Mitverschuldens eine höhere Mithaftung oder sogar eine Alleinhaftung des Kraftfahrers angenommen hat, betrafen Fälle, in denen Warnschilder aufgestellt waren (OLG Celle, 8 U 199/06, NJW-RR 2007, 972) oder die Schlaglöcher am helllichten Tag als nicht kontrastarme Hindernisse für die Fahrer zu erkennen gewesen sein mussten (Thüringer OLG, 4 U 67 /09, MDR 2009, 1391; Thüringer OLG 4 U 884/10, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 05.05.2014 - 12 U 13/12

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich

    Die Fälle, in denen die obergerichtliche Rechtsprechung wegen eines Mitverschuldens eine höhere Mithaftung oder sogar eine Alleinhaftung des Kraftfahrers angenommen hat, betrafen Fälle, in denen Warnschilder aufgestellt waren (OLG Celle, 8 U 199/06, NJW-RR 2007, 972) oder die Schlaglöcher am helllichten Tag als nicht kontrastarme Hindernisse für die Fahrer zu erkennen gewesen sein mussten (Thüringer OLG, 4 U 67 /09, MDR 2009, 1391; Thüringer OLG 4 U 884/10, zitiert nach [...]).
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