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   OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03   

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https://dejure.org/2004,5585
OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5585)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2004 - 4 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5585)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 4 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung einer sorgerechtlichen Anordnung des Familiengerichts; Gefährdung des Kindeswohls durch Übersiedlung nach Singapur; Übertragung des Sorgerechtes auf das Jugendamt; Voraussetzungen für die Erteilung des Umgangsrechts; Auskunftsrecht eines Elternteils über die ...

  • Judicialis

    ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e; ; BGB § 1671; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 4; ; BGB § 1686; ; BGB § 1696 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1696 Abs. 1 § 1671 § 1884 Abs. 4
    Zur Frage der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung bei langfristigem Aufenthalt des Kindes im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03
    Es widerspricht im vorliegenden Fall somit nicht der dem Sorgeberechtigten zuvörderst obliegenden, ihn als höchstpersönliche Verantwortung treffenden Erziehungspflicht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, wenn die Antragsgegnerin für eine vorübergehende Zeit die Pflege und Erziehung von L ihren Verwandten in Singapur überlässt, solange sie die Fremdbetreuung in eigener Verantwortung durch regelmäßige Besuche in Singapur, schriftliche und telefonische Kontakte mit der Familie, in der L lebt, und mit L selbst kontrolliert und überwacht (vgl. zur Frage der Erfüllung des elterlichen Erziehungsauftrages durch Überlassung der Betreuung des Kindes an Dritte insbesondere BVerfG FamRZ 1999, 285 ff. zu B. I.1. der Gründe).
  • BayObLG, 07.12.1992 - 1Z BR 93/92

    Vater ; Nichteheliches Kind; Auskunftsrecht; Persönliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03
    Ein berechtigtes Interesse, vom anderen Elternteil Auskunft zu verlangen, kann nicht deshalb verneint werden, weil sich der auskunftsbegehrende Elternteil vorher längere Zeit nicht um das Kind gekümmert hat (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1487; OLG Schleswig FamRZ 1996, 1355).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03
    In Betracht käme daher allenfalls eine behutsame Anbahnung von Umgangskontakten, gegebenenfalls in Anwesenheit dritter Personen gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB, bei denen es zunächst erst einmal um ein gegenseitiges persönliches Kennenlernen gehen kann (vgl. dazu auch Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1684 Rdnr. 15 mit Bezug auf OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).
  • OLG Schleswig, 05.03.1996 - 8 Wx 2/96
    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03
    Ein berechtigtes Interesse, vom anderen Elternteil Auskunft zu verlangen, kann nicht deshalb verneint werden, weil sich der auskunftsbegehrende Elternteil vorher längere Zeit nicht um das Kind gekümmert hat (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1487; OLG Schleswig FamRZ 1996, 1355).
  • OLG Jena, 26.04.2016 - 1 WF 93/16

    Elterliche Sorge: Auskunftspflicht des betreuenden Elternteils

    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (LS); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07

    Auskunftsanspruch eines Elternteils gegen den anderen über die persönlichen

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob dies möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass sich der auskunftsbegehrende Elternteil vorher längere Zeit nicht um das Kind gekümmert hat (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz)).

    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).

  • AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05

    Strafbarkeit wegen Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 Abs. 2 Nr. 2

    Scheiden selbst diese aus - weil etwa das Kind sich sträubt - tritt an die Stelle des weitgehend eingeschränkten Umgangsrechts ein Auskunftsrecht, um dem anderen Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276).
  • OLG Nürnberg, 30.11.2016 - 7 UF 1309/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter

    Zu verlangen ist, dass ein Abänderungsgrund von solcher Bedeutung vorliegt, dass er den Grundsatz der Erziehungskontinuität und die mit der Veränderung verbundenen Nachteile für die Entwicklung des Kindes deutlich überwiegt (vgl. OLG Köln FamRZ 2005, 1276; OLG Karlsruhe FPR 2002, 662, 663; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 317; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 138).
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