Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 05.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 4 W 72/08   

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https://dejure.org/2009,13568
OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 4 W 72/08 (https://dejure.org/2009,13568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2009 - 4 W 72/08 (https://dejure.org/2009,13568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 4 W 72/08 (https://dejure.org/2009,13568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917 Abs. 1; ZPO § 253
    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags und richterliche Gestaltungsbefugnis bei Geltendmachung eines zeitlich befristeten Notwegerechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostentragung: Geltendmachung eines befristeten Notwegerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags und richterliche Gestaltungsbefugnis bei Geltendmachung eines zeitlich befristeten Notwegerechts

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Konflikte in der Nachbarschaft - Wegerecht - darf ich mal bitte da durch?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 4 W 72/08
    Aus materiellrechtlichen Gründen jedoch kann bei einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen werden (zuletzt BGH WM 2008, 2201).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08   

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https://dejure.org/2008,8068
OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08 (https://dejure.org/2008,8068)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.03.2008 - 4 W 72/08 (https://dejure.org/2008,8068)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. März 2008 - 4 W 72/08 (https://dejure.org/2008,8068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässiger Rechtsweg für die Haftung des Vorstandsmitglieds einer bayrischen Sparkasse wegen Verletzung seiner organschaftlichen Pflichten

  • Wolters Kluwer

    Haftung von Vorstandsmitgliedern bayerischer Sparkassen wegen behaupteter Verletzung ihrer organschaftlichen Pflichten; Abgrenzung des Zivilrechtsweges vom Verwaltungsrechtsweg

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17a;... ; VwGO § 40 Abs. 1; ; BaySpkG Art. 2; ; BaySpkG Art. 3; ; BaySpkG Art. 5; ; BaySpkG Art. 11 Abs. 1; ; BaySpkG Art. 12 Abs. 2; ; BaySpkG Art. 20 Abs. 2; ; BaySpkO § 7; ; BaySpkO § 17; ; BayKWBG Art. 49

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs für Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder bayerische Sparkassen wegen Verletzung ihrer Organschaftspflichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    Dieses Trennungsprinzip ergibt sich aus der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgestaltung des Bestellungsverhältnisses in Art. 11 Abs. 1 BaySpkG einerseits und des Anstellungsverhältnisses in Art. 12 Abs. 2 BaySpkG andererseits (Berg, Zur Haftung von Vorstandsmitgliedern der Sparkassen in Bayern, BayVBI. 2000, 385 - 395; BGH, Urt. v. 24.11.1980, II ZR 182/79, ZIP 1981, 45; BGH, Urt. v. 10.01.2000, II ZR 251/98, NJW 2000, 1864; BayObLG, Urt. v. 26.10.1998, 1Z RR 599/96, BayObLGZ 1998, 261).

    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24.11.1980 (II ZR 182/79, ZIP 1981, 45) unter Anwendung des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 2.07.1975 entschieden hat, der Widerruf der Bestellung zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstandes einer Sparkasse sei keine hoheitliche Maßnahme, sondern ein nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilender körperschaftlicher Akt ähnlich einer Abberufung nach § 84 Abs. 3 AktG, mit dem die auf dem Dienstvertrag beruhende Organstellung ein Ende gefunden habe, so kann dem jedenfalls unter der Geltung des Sparkassengesetzes für das Land Bayern nicht zugestimmt werden.

    Der Senat hat gemäß § 17a Abs. 4 S.5 GVG die Beschwerde gegen diese Entscheidung zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil die Rechtsfrage des zulässigen Rechtswegs für Klagen gegen Vorstandsmitglieder bayerischer Sparkassen wegen behaupteter Verletzung ihrer organschaftlichen Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung ist und der Senat bei der rechtlichen Bewertung des Bestellungsaktes von der Entscheidung des BGH im Urteil vom 24.11.1980 (II ZR 182/79, ZIP 1981, 45) abweicht, sofern man diese Entscheidung auch für die Bestellung von Sparkassenvorständen in Bayern für anwendbar hält.

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    (2) Einigkeit besteht darin, dass die wahre Rechtsnatur des prozessualen Begehrens maßgeblich ist, nicht jedoch die von der Klagepartei herangezogenen Anspruchsgrundlagen (vgl. BGH, Urt. v. 23.02.1988, VI ZR 212/87, NJW 1988, 1731).

    Auch wenn ein Anspruch mit bürgerlichen-rechtlichen Gesichtspunkten begründet wird, kann es sich in Wahrheit um einen Anspruch aus öffentlich-rechtlichen Beziehungen handeln (BGH, Urt. v. 23.02.1988, VI ZR 212/87, NJW 1988, 1731 m.w.N.).

  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 280/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Zweifeln an seiner Fahrtüchtigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 1/5 des Streitwerts der Hauptsache festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.1996, III ZB105/96, NJW 1988, 909; Zöller/Herget, 26. Aufl., § 3 ZPO Rdn.16, Stichwort "Rechtswegverweisung").
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    Für den Bereich des Strafrechts ist seit langem anerkannt, dass ein Vorstandsmitglied einer Sparkasse "Amtsträger" im Sinne des § 11 Abs. 2 StGB ist, da die Tätigkeit der Sparkassen aus der Staatsgewalt abgeleitet ist und staatlichen Zwecken dient und das Vorstandsmitglied Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge als Teil der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 10.03.1983, 4 StR 375/82, NJW 1983, 2509 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    Sie stehen nicht im Widerspruch zu der vorstehenden Argumentation (BGHZ 14, 297: Eigentum einer Kirchenstiftung an einem Friedhof; BGHZ 40, 206: Rechtsnatur von Wiederaufbaudarlehen; BGH NJW 1992, 171: Privatrechtliche Ausgestaltung eines Abwasserbenutzungsverhältnisses; BVerwGE 66, 218: Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt; BGHZ 67, 83: Handeln einer Körperschaft des öffentl. Rechts im Außenverhältnis zu einem privaten Unternehmen auf dem Boden der Gleichordnung; BayVerwGH, Beschl. v. 29.01.2007, 3 CE 06.3323: Zur Rechtsnatur von "Versorgungsbezügen" eines angestellten Vorstandsvorsitzenden einer Sparkasse; OVG Münster NJW 1995, 1573: Erteilung eines Hausverbots durch Sparkasse; VGH Mannheim NJW 1994, 2500: Erteilung eines Hausverbots durch Universität).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    Sie stehen nicht im Widerspruch zu der vorstehenden Argumentation (BGHZ 14, 297: Eigentum einer Kirchenstiftung an einem Friedhof; BGHZ 40, 206: Rechtsnatur von Wiederaufbaudarlehen; BGH NJW 1992, 171: Privatrechtliche Ausgestaltung eines Abwasserbenutzungsverhältnisses; BVerwGE 66, 218: Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt; BGHZ 67, 83: Handeln einer Körperschaft des öffentl. Rechts im Außenverhältnis zu einem privaten Unternehmen auf dem Boden der Gleichordnung; BayVerwGH, Beschl. v. 29.01.2007, 3 CE 06.3323: Zur Rechtsnatur von "Versorgungsbezügen" eines angestellten Vorstandsvorsitzenden einer Sparkasse; OVG Münster NJW 1995, 1573: Erteilung eines Hausverbots durch Sparkasse; VGH Mannheim NJW 1994, 2500: Erteilung eines Hausverbots durch Universität).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    a) (1) Die Abgrenzung des Zivilrechtsweges nach § 13 GVG vom Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO ist nach der Natur des Rechtsverhältnisses vorzunehmen, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GemS-OBG BGHZ 97, 312; GemS-OBG NJW 1988, 2297; BGHZ 108, 284; BGHZ 116, 339).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    Dieses Trennungsprinzip ergibt sich aus der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgestaltung des Bestellungsverhältnisses in Art. 11 Abs. 1 BaySpkG einerseits und des Anstellungsverhältnisses in Art. 12 Abs. 2 BaySpkG andererseits (Berg, Zur Haftung von Vorstandsmitgliedern der Sparkassen in Bayern, BayVBI. 2000, 385 - 395; BGH, Urt. v. 24.11.1980, II ZR 182/79, ZIP 1981, 45; BGH, Urt. v. 10.01.2000, II ZR 251/98, NJW 2000, 1864; BayObLG, Urt. v. 26.10.1998, 1Z RR 599/96, BayObLGZ 1998, 261).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    a) (1) Die Abgrenzung des Zivilrechtsweges nach § 13 GVG vom Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO ist nach der Natur des Rechtsverhältnisses vorzunehmen, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GemS-OBG BGHZ 97, 312; GemS-OBG NJW 1988, 2297; BGHZ 108, 284; BGHZ 116, 339).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 22/90

    Pflegesatzvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
    a) (1) Die Abgrenzung des Zivilrechtsweges nach § 13 GVG vom Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO ist nach der Natur des Rechtsverhältnisses vorzunehmen, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GemS-OBG BGHZ 97, 312; GemS-OBG NJW 1988, 2297; BGHZ 108, 284; BGHZ 116, 339).
  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 19.69

    Richter darf keinem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehören

  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

  • BVerwG, 28.12.1971 - I CB 16.66

    Kein Grundrecht der Berufsfreiheit für Sparkassen; Subsidiarität beim Betrieb von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1995 - 25 E 1298/94

    Hausverbot; Privatrechtliche Natur

  • VerfGH Bayern, 23.09.1985 - 8-VII-82
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94

    Erteilung eines Hausverbotes nach einer Kündigung - Rechtsweg

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 3/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und

  • BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96

    Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern

  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 3 CE 06.3323
  • LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09

    Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse hinsichtlich Gewährung von

    Wenn teilweise eine Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die aufgrund der fehlenden Haftungsregelung im Sparkassengesetz unter Rückgriff auf die Regelungen für kommunale Wahlbeamte angenommen wird (vgl. Kiethe BKR 2005, 177, 181; OLG Nürnberg - 4 W 71/08 - Beschluss vom 5. März 2008 = WM 2009, 68 ff.) ist zum einen nicht verallgemeinerungsfähig, zum anderen ist es von der Regelung des Sparkassengesetzes in den Ländern abhängig (vgl. Kiethe a.a.O.; OLG Rostock, Urteil - 1 W 3/10 - Beschluss vom 15. März 2010 = NJW 2011, 55).
  • OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10

    Rechtswegabgrenzung: Schadensersatzklage einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse

    Die Klägerin behauptet gerade keine Verletzung einer im öffentlich-rechtlichen Bestellungsverhältnis wurzelnde organschaftliche Pflicht des Beklagten, so dass - anders als in dem vom OLG Nürnberg (WM 2009, 68, Tz. 4, 24 ff. nach juris) entschiedenen Fall - die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist.
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