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   OLG Köln, 23.07.2003 - 4 WF 74/03   

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https://dejure.org/2003,5928
OLG Köln, 23.07.2003 - 4 WF 74/03 (https://dejure.org/2003,5928)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.2003 - 4 WF 74/03 (https://dejure.org/2003,5928)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 4 WF 74/03 (https://dejure.org/2003,5928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte "Abgabe" eines Verfahrens an ein anderes Gericht; Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes gegen seine Großeltern ; Ergänzender Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Großvater trotz tatsächlicher Zahlung von Unterhalt seitens des Vaters; ...

  • Judicialis

    ZPO § 12; ; ZPO § 13; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1; ; ZPO § 642; ; ZPO § 642 Abs. 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 571 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1603; ; BGB § 1605 Abs. 1; ; BGB § 1607 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 12 § 13 § 642 Abs. 1
    Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Großeltern; Gerichtsstand bei Unterhaltsklagen des Kindes gegen die Großeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 869
  • FamRZ 2005, 58
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2003 - 4 WF 74/03
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in seiner jüngeren Rechsprechung wiederholt hervorgehoben, dass für Kinder kein Mindestbedarf entsprechend der Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle bestehe, weil es seit dem Inkrafttreten des KindUG vom 6. April 1998 (BGBl I S. 666) keine gesetzliche Bestimmung des Mindestbedarfs minderjähriger Kinder mehr gebe (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2003, 363, 365).

    Er hat aber zuletzt - wenngleich nur in Bezug auf die Einsatzbeträge im Rahmen der Mangelfallberechnung - den Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrags nach der Regelbetrag-VO als das (in die Mangelverteilung einzustellende) Existenzminimum von Kindern herangezogen (vgl. BGH FamRZ 2003, 363, 365 f.).

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 2 WF 70/00
    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2003 - 4 WF 74/03
    Hierbei ist allerdings davon auszugehen, dass der Bedarf des Antragstellers sich nach seiner Lebensstellung (§ 1610 Abs. 1 BGB) richtet, die auch im Rahmen des Anspruchs nach § 1607 Abs. 1 BGB ganz überwiegender Auffassung zu Folge von der Lebensstellung der Eltern und nicht von den möglicherweise deutlich besseren Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Großeltern abgeleitet wird (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 782, 783; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 273; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 3078; Eschenbruch/Wohlgemuth a. a. O.; Staudinger/Engler a. a. O. Rdn. 8; Finger FamRZ 1999, 1298).

    Das OLG Karlsruhe (FamRZ 2001, 782) hat die Ersatzhaftung eines Großelternteils gemäss § 1607 Abs. 1 BGB jedenfalls für den Fall abgelehnt, dass die minderjährigen Kinder vom unterhaltsverpflichteten Elternteil Unterhalt nach der Einkommensgruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle erhalten.

  • OLG München, 12.08.1998 - 12 WF 989/98

    Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2003 - 4 WF 74/03
    Hierbei ist allerdings davon auszugehen, dass der Bedarf des Antragstellers sich nach seiner Lebensstellung (§ 1610 Abs. 1 BGB) richtet, die auch im Rahmen des Anspruchs nach § 1607 Abs. 1 BGB ganz überwiegender Auffassung zu Folge von der Lebensstellung der Eltern und nicht von den möglicherweise deutlich besseren Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Großeltern abgeleitet wird (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 782, 783; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 273; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 3078; Eschenbruch/Wohlgemuth a. a. O.; Staudinger/Engler a. a. O. Rdn. 8; Finger FamRZ 1999, 1298).
  • AG Bad Homburg, 02.12.1998 - 9 F 423/98
    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2003 - 4 WF 74/03
    Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Kindern gegen andere Unterhaltsverpflichtete sind ungeachtet der, in Bezug auf die Zuständigkeitsfrage, vergleichbaren Interessenlage nicht umfasst (vgl. AG Bad Homburg FamRZ 1999, 1450; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 25. Aufl. Vorbem § 642 Rdn. 4, § 642 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. § 642 Rdn. 1; MünchKommZPO/Coester-Waltjen, 2. Aufl. § 642 Rdn. 2; Gerhardt u. a. [Hrsg.], Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 3. Aufl. 6. Kapitel Rdn. 208 b a. E.).
  • AG Ludwigslust, 17.02.2005 - 5 F 316/02

    Verpflichtung der Großeltern zur Leistung von Kindesunterhalt für ihren Enkel;

    Der Bedarf der Kläger sich gemäß § 1610 I BGB nach ihrer Lebensstellung, die auch im Rahmen des Anspruchs nach § 1607 I BGB von der Lebensstellung der Eltern und nicht von den möglicherweise deutlich besseren Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Großeltern abgeleitet wird (OLG Köln FamRZ 2005, 58 [OLG Köln 23.07.2003 - 4 WF 74/03] /59 m.w.N.).

    Auch wenn diese Beträge das Existenzminimum der Kläger nicht erreichen sollten, kommt eine Ersatzhaftung der Großeltern bis zu dessen Höhe nicht in Betracht, weil der Mindestbedarf unterhaltsrechtlich nicht mit dem Existenzminimum gleichgesetzt werden kann (OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 782).Nach Wegfall des kodifizierten Mindestbedarfs mit Aufhebung des § 1610 III BGB lässt sich ein Mindestbedarf eines barunterhaltsberechtigten minderjährigen Kindes auch nicht in Anlehnung an die Regelbeträge der Regelbetrag-Verordnung in Höhe ihres 1, 35-fachen Wertes gemäß § 1612b V BGB oder ihres 1, 5-fachen Betrages gemäß § 645 ZPO oder in Höhe des von der Bundesregierung auf der Grundlage des Sozialhilfebedarfs ermittelten steuerfrei zu stellenden Existenzminimums unter Umrechnung für die drei Altersstufen gemäß § 1612a III BGB in Verbindung im Wege der Interpolation mit der Einkommensgruppe 5 der Düsseldorfer Tabelle oder entsprechend dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Familienleistungsausgleich bestimmen (mit ausführlicher Begründung BGH FamRZ 2002, 536;offenbar nicht berücksichtigt bei OLG Köln FamRZ 2005, 58 [OLG Köln 23.07.2003 - 4 WF 74/03] ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2006 - 12 B 2170/05
    - 5 WF 74/03 -, FamRZ 2005, 58; Beschluss vom 7. Mai 2002 - 4 WF 59/02 -, FamRZ 2003, 235.
  • AG Paderborn, 31.08.2012 - 83 F 128/12
    Die Anwendbarkeit der vorerwähnten Vorschrift außerhalb der Klage eines Kindes gegen beide Eltern oder einen Elternteil, also für andere Fälle des Verwandtenunterhalts, darunter auch die Ersatzhaftung von Großeltern, wird aber in Teilen der Literatur (vgl. Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, § 2 Rdnr. 901; Zöller, ZPO, § 232 FamFG Rdnr. 9) und von der Rechtsprechung für den vor Inkrafttreten des FamFG geltenden § 642 Abs. 1 ZPO (OLG Köln, FamRZ 2005, 58) abgelehnt; stattdessen soll sich die Zuständigkeit nach den allgemeinen Vorschriften nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen richten (§§ 232 Abs. 3 S. 1 FamFG, 12, 13 ZPO).
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