Rechtsprechung zu § 13 ZPO
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Literatur im Internet zu § 13 ZPO
- Orts- und Gerichtsdatenbank von "Forschungsgruppe Rechtsinformatik"
Recherchierbare Datenbank mit Adressen und Internetseiten deutscher Gerichte
- § 13 ZPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 13 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Betreuungssachen
- § 64b
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 7 (Wohnsitz; Begründung und Aufhebung)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 371 IV (zu §§ 13 ff)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Verfahrensvorschriften
- § 14 (Örtliche Zuständigkeit)
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 52
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 I 1 (Örtliche Zuständigkeit) (zu §§ 13 ff)
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