Rechtsprechung zu § 13 ZPO
388 Entscheidungen zu § 13 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- AG Frankfurt/Main, 21.08.2009 - 31 C 1141/09
Kein fliegender Gerichtsstand im Internet
- BGH, 29.09.1993 - XII ARZ 23/93
Rechtsfolgen der nicht vom Richter angeordneten Zustellung einer Klage; Zeitpunkt ...
- OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 316/04
Gerichtsstand bei Streitigkeit zwischen volljährigem Kind und seinen Eltern über ...
- AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07
Gerichtsstandswohnsitz: Ständiger Aufenthalt im überseeischen Ausland zum ...
- FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05
Finanzgerichtsordnung: Örtliche Unzuständigkeit des Finanzgerichts bei bindendem ...
- OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
Bindungswirkung einer Verweisung bei zwischenzeitlicher Wohnsitzverlagerung der ...
- OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 5 WF 31/00
Gerichtsstand, minderjähriges Kind, volljähriges Kind
- OLG Oldenburg, 16.06.1995 - 2 W 56/95
Erfüllungsort, Architekt, Gutachten, Bauwerk, Beweissicherung, Zuständigkeit, ...
- AG Frankfurt/Main, 29.10.1998 - 30 C 1635/98
- BezG Frankfurt/Oder, 24.02.1993 - 11 WF 65/92
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Literatur im Internet zu § 13 ZPO
- Orts- und Gerichtsdatenbank von "Forschungsgruppe Rechtsinformatik"
Recherchierbare Datenbank mit Adressen und Internetseiten deutscher Gerichte
- § 13 ZPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gerichtsstand - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 13 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Betreuungssachen
- § 64b
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 7 (Wohnsitz; Begründung und Aufhebung)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 371 IV (zu §§ 13 ff)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Verfahrensvorschriften
- § 14 (Örtliche Zuständigkeit)
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 52
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 I 1 (Örtliche Zuständigkeit) (zu §§ 13 ff)
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