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   OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01   

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https://dejure.org/2001,11326
OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01 (https://dejure.org/2001,11326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2001 - 4 Ws 432/01 (https://dejure.org/2001,11326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2001 - 4 Ws 432/01 (https://dejure.org/2001,11326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer angeordneten Vollstreckungsaussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung; Ablauf der Beschwerdeschrift ; Unwirksamkeit einer Zustellung eines Beschlusses ; Fehlende Dienstbezeichnung eines Justizvollzugsbediensteten als Gerichtswachtmeister ; ...

  • Judicialis

    StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § ... 36 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 37 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 208; ; ZPO § 211; ; ZPO § 211 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz; ; ZPO § 170 Abs. 1; ; ZPO § 212 Abs. 1; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 195 Abs. 2; ; ZPO § 191 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe, Handzeichen) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist, die Absicht einer vollen Unterschnriftsleistung erkennen lässt und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert (vgl. BGHR ZPO § 130 Nr. 6 Unterschrift 12; OLG Frankfurt, aaO., jeweils m.w.N.; Wenzel, aaO., Rdnr. 8).

    Ob nach diesen Kriterien ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine - nicht genügende - Abkürzung darstellt, beurteilt sich nach dem Erscheinungsbild (BGHR, ZPO § 130 Nr. 6 Unterschrift 12 m.w.N.).

  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01
    Ausreichend ist, dass jemand, der den Namen des Unterzeichnenden und dessen Unterschriften kennt, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen kann (vgl. BGH, NJW 1988, 713; OLG Frankfurt, aaO.).
  • OLG Frankfurt, 05.03.1993 - 11 W 44/92

    Wirksamkeit einer Zustellungsurkunde; Unterzeichnung mit Namenskürzel des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01
    Fehlt eine ordnungsgemäße Unterschrift, so hat dies die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge (vgl. BGH NJW 1981, 874, 875; OLG Düsseldorf, aaO.; OLG Frankfurt, NJW 1993, 3079; Wenzel in Münchener-Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2001, § 191 Rdnr. 4).
  • BGH, 08.01.1997 - XII ZB 199/96

    Anforderungen an die Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01
    Nicht erforderlich ist die Lesbarkeit des Schriftgebildes (vgl. BGH, aaO.; ebenso NJW-RR 1997, 760).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336/00

    Unterzeichnung der Zustellungsurkunde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01
    Die Zustellungsurkunde muss dann gemäß §§ 211 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz, 212 Abs. 1, 195 Abs. 2 Satz 1, 191 Nr. 7 ZPO die Unterschrift des Beamten der Justizvollzugsanstalt enthalten, der die Zustellung vollzieht (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26. Juni 2000, JMBl NW 2001, 48 = NStZ-RR 2000, 371 = VRs 99, 438 = StraFO 2000, 380).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97

    Errichtung einer Zustellungsurkunde durch Bedienstete der Deutschen Post AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01
    In diesem Sinne versteht der erkennende Senat auch die Entscheidung des 1. Strafsenats, zumal der dort zugrundeliegende Fall dadurch geprägt ist, dass die "Merkmale eines Schriftzuges auch nicht ansatzweise zu erkennen sind." Die Beifügung einer Dienstbezeichnung als Wirksamkeitserfordernis kann auch nicht dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 19. März 1998 (NJW 1998, 1716) entnommen werden.
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 621/80

    Zustellung - Zustellungsurkunde - Unterschrift - Fehlende Unterschrift -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01
    Fehlt eine ordnungsgemäße Unterschrift, so hat dies die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge (vgl. BGH NJW 1981, 874, 875; OLG Düsseldorf, aaO.; OLG Frankfurt, NJW 1993, 3079; Wenzel in Münchener-Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2001, § 191 Rdnr. 4).
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