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   BGH, 28.04.2009 - 4 StR 95/09   

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https://dejure.org/2009,6649
BGH, 28.04.2009 - 4 StR 95/09 (https://dejure.org/2009,6649)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2009 - 4 StR 95/09 (https://dejure.org/2009,6649)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2009 - 4 StR 95/09 (https://dejure.org/2009,6649)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 78a StGB; § 78 StGB; § 261 StPO
    Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Verfolgungsverjährung; rechtsfehlerhafte Verneinung einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum ohne ausreichende aussagekräftige psychodiagnostische Beweisanzeichen bei Vergewaltigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Erforderlichkeit einer Schuldspruchänderung wegen Verletzung materiellen Rechts - Anforderungen an den Beleg des Ausschlusses einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Verjährung von Straftaten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Prüfung der Erforderlichkeit einer Schuldspruchänderung wegen Verletzung materiellen Rechts; Anforderungen an den Beleg des Ausschlusses einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Verjährung von Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 270
  • NStZ-RR 2010, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 28.04.2009 - 4 StR 95/09
    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, dass das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; vgl. auch Fischer aaO § 20 Rdn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, dass die Steuerungsfähigkeit des Täters trotz erheblicher Alkoholisierung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2005 - 2 StR 160/05, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 38, und vom 28. April 2009 - 4 StR 95/09, NStZ-RR 2009, 270).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, dass die Steuerungsfähigkeit des Täters trotz erheblicher Alkoholisierung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 2 StR 160/05, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 38, und vom 28. April 2009 - 4 StR 95/09, NStZ-RR 2009, 270).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

    Ob und in welchem Maße bei einem alkoholisierten Täter zum Tatzeitpunkt eine krankhafte seelische Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB durch einen akuten Alkoholrausch vorgelegen hat, ist aufgrund seiner Blutalkoholkonzentration bei Begehung der Tat und anhand psychodiagnostischer Beweisanzeichen zu beurteilen (BGHSt 43, 66; st. Rspr.; aus jüngerer Zeit BGH, 2 StR 450/08 vom 12. November 2008, Rdnr. 3; 4 StR 95/09 vom 28. April 2009, Rdnr. 7; 5 StR 57/09 vom 26. Mai 2009; 5 StR 206/09 vom 24. Juni 2009, Rdnr. 4; 4 StR 424/09 vom 17. Dezember 2009, Rdnr. 19; 2 StR 428/09 vom 13. Januar 2010, Rdnr. 9 ff; IV ZR 272/06 vom 29. Oktober 2008, Rdnr. 12 f ; zu aussagekräftigen psychodiagnostischen Kriterien vgl. Heifer, Blutalkohol 34 [1997], 450).
  • OLG Naumburg, 17.05.2016 - 2 Rv 33/16

    Rechtsfehlerfreier Ausschluss einer alkoholbedingt aufgehobenen

    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, dass das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen ist ( BGH, Beschluss vom 28. April 2009, Az.: 4 StR 95/09 , -juris).
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