Rechtsprechung
   BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 83, 40
  • NJW 1996, 2948
  • MDR 1996, 1042
  • NZA 1996, 1005
  • BB 1996, 1512
  • DB 1996, 1578



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Wird zitiert von ... (74)  

  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96  

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Nach der durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) bewirkten Neufassung der §§ 17 ff GVG, 48 ArbGG ist das Verhältnis zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten nicht mehr, wie zuvor, ein solches der sachlichen Zuständigkeit, sondern der Zulässigkeit des Rechtswegs (BAG DB 1996, 1578 m.w.N.; OLG Köln VersR 1994, 498).

    Vielmehr hat die Verweisung von Amts wegen stattzufinden; ein Antrag des Klägers ist nicht mehr erforderlich (BAG DB 1996, 1578).

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06  

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    Die den Rechtsweg begründenden Tatsachen sind dieselben, die auch den materiellen Anspruch begründen (vgl. BAG 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40; 9. Oktober 1996 - 5 AZB 18/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 33; 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 - BAGE 86, 178, 181).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08  

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    bb) Zur Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichte einerseits (§ 13 GVG) und der Gerichte für Arbeitssachen andererseits (§ 2 ArbGG), die seit der Neufassung der Vorschriften über die Rechtswegentscheidung und -verweisung durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - im Folgenden: 4. VwGOÄndG - vom 17. Dezember 1990, BGBl. I S. 2809) mit Wirkung vom 1. Januar 1991 erforderlich ist (zuvor hatte der Gesetzgeber das Verhältnis der beiden Gerichtsbarkeiten als eine Frage der sachlichen Zuständigkeit ausgestaltet; vgl. BAGE 83, 40, 44; Hager in: Festschrift für Kissel, 1994, S. 327, 328; jeweils m. w. N.), hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung und die Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit erforderten, dass die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen vorab in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüften, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliege.

    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAGE 83, 40, 49 ff. m. w. N.; 85, 46, 54; 106, 273, 275).

    Vielmehr hat der Kläger die für die Begründung der Rechtswegzuständigkeit maßgeblichen Tatsachen zu beweisen, sofern der Beklagte diese bestreitet (so auch KG, NJW-RR 2001, 1509, 1510; Windel, aaO, S. 24; noch weitergehend - für Beweiserhebung auch bei allen doppelrelevanten Tatsachen: Hager, aaO, S. 339 f.; Lüke, JuS 1997, 215, 217; Kissel/ Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rdnr. 19; Thomas/ Putzo/ Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 17a GVG Rdnr. 8a).

mehr
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96  

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Die bloße Behauptung reicht nur dann aus, wenn die Klage nur Erfolg haben kann, falls der Kläger Arbeitnehmer ist, die den Rechtsweg und den materiellen Anspruch begründenden Tatsachen also identisch sind (BAG Beschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 5 AZB 18/96 - AP Nr. 2, aaO).
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01  

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Hierin liegt kein sic-non-Fall im Sinne der Senatsrechtsprechung (dazu Senat 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40), weil auch im Rahmen eines freien Dienstvertrags Bruttoentgeltforderungen erhoben werden können (vgl. BGH 1. Dezember 1997 - II ZR 232/96 - NJW 1998, 1480).
  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96  

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Für die Klage eines Mitglieds des Vertretungsorgans einer juristischen Person (§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG) gegen eine fristlose Kündigung (§ 626 BGB) ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht schon deshalb eröffnet, weil der Kläger behauptet, Arbeitnehmer zu sein (Fortführung von BAG Beschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Durch Beschluß vom 24. April 1996 (- 5 AZB 25/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der nunmehr für Rechtswegfragen im Zusammenhang mit dem Status allein zuständige erkennende Senat eine teilweise abweichende Auffassung vertreten.

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08  

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Zur Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichte einerseits (§ 13 GVG) und der Gerichte für Arbeitssachen andererseits (§ 2 ArbGG), die seit der Neufassung der Vorschriften über die Rechtswegentscheidung und -verweisung durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - im Folgenden: 4. VwGOÄndG - vom 17. Dezember 1990, BGBl. I S. 2809) mit Wirkung vom 1. Januar 1991 erforderlich ist (zuvor hatte der Gesetzgeber das Verhältnis der beiden Gerichtsbarkeiten als eine Frage der sachlichen Zuständigkeit ausgestaltet; vgl. BAGE 83, 40, 44; Hager in: Festschrift für Kissel, 1994, S. 327, 328; jeweils m.w.N.), hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung und die Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit erforderten, dass die zu-nächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen vorab in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüften, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliege.

    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAGE 83, 40, 49 ff. m.w.N.; 85, 46, 54; 106, 273, 275).

    Vielmehr hat der Kläger die für die Begründung der Rechtswegzuständigkeit maßgeblichen Tatsachen zu beweisen, sofern der Beklagte diese bestreitet (so auch KG, NJW-RR 2001, 1509, 1510; Windel, a.a.O., S. 24; noch weitergehend - für Beweiserhebung auch bei allen doppelrelevanten Tatsachen: Hager, a.a.O., S. 339 f.; Lüke, JuS 1997, 215, 217; Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rdnr. 19; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 17a GVG Rdnr. 8a).

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02  

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    In diesen Fällen hängt der Erfolg der Klage nach der Antragstellung auch von Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind (Senat 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40; 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 53).
  • LAG München, 29.11.1999 - 5 Ta 352/99  

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Neuerdings hat der Fünfte Senat bei der Rechtswegbestimmung für Rechtsstreitigkeiten, in denen (auch) das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses streitig ist, einerseits generell nicht mehr auf die bloße Rechtsbehauptung bzw. Rechtsansicht des Klägers, er sei Arbeitnehmer, abgestellt (dagegen etwa Lüke, JuS 1997, 215, 217; Brehm, Anm. EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 35; Schilken, Anm. EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36, unter a; Kluth, NJW 1999, 342 f), die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte grundsätzlich vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht und bei Unstreitigkeit der für den Arbeitnehmerstatus maßgeblichen Tatsachen die Unterscheidung nach Fallgruppen und damit auch die Feststellung eines sog. sic-non-Falles für überflüssig erachtet, weil diese Unterscheidung nur die "unterschiedlichen Anforderungen an den Vortrag des Klägers für die Rechtswegbestimmung" betreffe; andererseits hat der Senat aber auch bei Unstreitigkeit der für den Arbeitnehmerstatus maßgeblichen Tatsachen zumindest nicht ausgeschlossen, dass in den Fällen der Doppelrelevanz, in denen die Klage nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer und sein Arbeitnehmerstatus deswegen "doppelrelevant" ist, "stets die Arbeitsgerichte zu einer Sachentscheidung berufen sind", also auch dann, wenn der Kläger in Wahrheit kein Arbeitnehmer und daher "das eigentlich unzuständige Arbeitsgericht" angerufen ist (vgl. BAG 17.6.1999 AP Nr. 39 zu § 17 a GVG = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34, unter II 3 der Gründe).

    Der vom Bundesarbeitsgericht dagegen ganz allgemein vorgebrachte Einwand, dass die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte entscheidend von der Auslegung der §§ 2 ff ArbGG abhänge (vgl. BAG 24.4.1996 a.a.O., unter B II 2 der Gründe), ist nur insofern überzeugend, als die allgemeinen Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeit natürlich nur im Rahmen der Auslegung der §§ 2 ff ArbGG zur Geltung gebracht werden können (so ausdrücklich GmS-OGB 10.7.1989 a.a.O., unter 2 der Gründe, zu § 13 GVG und § 51 Abs. 1 SGG ; ebenso OLG Köln 8.7.1993 EzA § 17 a GVG Nr. 8; kritisch gegenüber dem Einwand des BAG auch Lüke, JuS 1997, 215 f).

    Die vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts nunmehr in dem Beschluss vom 17.6.1999 (a.a.O., unter II 3 der Gründe) -- unter Bezugnahme auf Lüke (JuS 1997, 215, 217) -- möglicherweise in Aussicht gestellte Rechtsprechung, die Arbeitsgerichte in den Fällen der Doppelrelevanz dann, wenn der Kläger in Wahrheit kein Arbeitnehmer ist, wie früher (vgl. BAG 26.6.1967 AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, unter III 2 b der Gründe; vgl. hierzu auch Reinecke, ZfA 1998, 359, 364 f), für unzuständig zu erklären, aber trotzdem in der Sache entscheiden zu lassen, wäre wohl eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Senats und mit der Verweisungspflicht des unzuständigen Gerichtes gemäß § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht vereinbar (dagegen schon der Zweite Senat 28.10.1993 a.a.O., unter III 2 a dd der Gründe; ferner Schreiber, Anm. AP Nr. 6 zu § 17 a GVG , unter II; Hager, a.a.O., unter II 1; Schilken, a.a.O., unter a; Kluth, NJW 1999, 342 f).

  • LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99  

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten: Zwangsarbeiterklagen

    Neuerdings hat der Fünfte Senat bei der Rechtswegbestimmung für Rechtsstreitigkeiten, in denen (auch) das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses streitig ist, einerseits generell nicht mehr auf die bloße Rechtsbehauptung bzw. Rechtsansicht des Klägers, er sei Arbeitnehmer, abgestellt (dagegen etwa Lüke, JuS 1997, 215, 217; Brehm, Anm. EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 35; Schilken, Anm. EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36, unter a; Kluth, NJW 1999, 342 f), die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte grundsätzlich vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht und bei Unstreitigkeit der für den Arbeitnehmerstatus maßgeblichen Tatsachen die Unterscheidung nach Fallgruppen und damit auch die Feststellung eines sog. sic-non-Falles für überflüssig erachtet, weil diese Unterscheidung nur die "unterschiedlichen Anforderungen an den Vortrag des Klägers für die Rechtswegbestimmung" betreffe; andererseits hat der Senat aber auch bei Unstreitigkeit der für den Arbeitnehmerstatus maßgeblichen Tatsachen zumindest nicht ausgeschlossen, dass in den Fällen der Doppelrelevanz, in denen die Klage nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer und sein Arbeitnehmerstatus deswegen "doppelrelevant" ist, "stets die Arbeitsgerichte zu einer Sachentscheidung berufen sind", also auch dann, wenn der Kläger in Wahrheit kein Arbeitnehmer und daher "das eigentlich unzuständige Arbeitsgericht" angerufen ist (vgl. BAG 17.6.1999 AP Nr. 39 zu § 17 a GVG = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34, unter II 3 der Gründe).

    Der vom Bundesarbeitsgericht dagegen ganz allgemein vorgebrachte Einwand, dass die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte entscheidend von der Auslegung der §§ 2 ff ArbGG abhänge (vgl. BAG 24.4.1996 aaO, unter B II 2 der Gründe), ist nur insofern überzeugend, als die allgemeinen Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeit natürlich nur im Rahmen der Auslegung der §§ 2 ff ArbGG zur Geltung gebracht werden können (so ausdrücklich GmS-OGB 10.7.1989 aaO, unter 2 der Gründe, zu § 13 GVG und § 51 Abs. 1 SGG ; ebenso OLG Köln 8.7.1993 EzA § 17 a GVG Nr. 8; kritisch gegenüber dem Einwand des BAG auch Lüke, JuS 1997, 215 f).

    Die vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts nunmehr in dem Beschluss vom 17.6.1999 (aaO, unter II 3 der Gründe) -- unter Bezugnahme auf Lüke (JuS 1997, 215, 217) -- möglicherweise in Aussicht gestellte Rechtsprechung, die Arbeitsgerichte in den Fällen der Doppelrelevanz dann, wenn der Kläger in Wahrheit kein Arbeitnehmer ist, wie früher (vgl. BAG 26.6.1967 AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, unter III 2 b der Gründe; vgl. hierzu auch Reinecke, ZfA 1998, 359, 364 f), für unzuständig zu erklären, aber trotzdem in der Sache entscheiden zu lassen, wäre wohl eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Senats und mit der Verweisungspflicht des unzuständigen Gerichtes gemäß § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht vereinbar (dagegen schon der Zweite Senat 28.10.1993 aaO, unter III 2 a dd der Gründe; ferner Schreiber, Anm. AP Nr. 6 zu § 17 a GVG , unter II; Hager, aaO, unter II 1; Schilken, aaO, unter a; Kluth, NJW 1999, 342 f).

  • BGH, 29.04.2008 - VIII ZB 61/07  

    Pachtrecht - Übertragung von Anlieferungs-Referenzmengen

  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97  

    Nichtannahmebeschluß: Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99  

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

  • LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97  

    Kündigungsschutzklage bei Streit über Arbeitnehmereigenschaft

  • BSG, 06.09.2007 - B 3 SF 1/07 R  

    Rechtsweg für Klage der Krankenkasse gegen Apotheker wegen Abrechnungsbetrug -

  • BAG, 06.01.1997 - 5 AS 14/96  
  • BAG, 01.06.1999 - 5 AZB 34/98  

    Rechtsweg; Zuschuß zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98  

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08  

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

  • BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96  

    Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche

  • OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04  

    Rechtsweg für die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - 2 Ta 30/08  

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Allfinanzdienstleister, freier Mitarbeiter,

  • LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97  

    Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall

  • BAG, 21.05.1999 - 5 AZB 31/98  

    Kündigung eines Redaktionsstatuts; Innere Pressefreiheit; Rechtsweg

  • LAG München, 26.02.1998 - 3 Ta 1/98  

    Rechtsweg: "sic-non-Fall" - Zusammenhangsklage

  • BAG, 14.12.1998 - 5 AS 8/98  

    Umfang der Prüfungskompetenz nach § 17 Abs. 2 GVG

  • KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00  

    Vorabentscheidung über die Rechtswegzuständigkeit - Beweiserhebung

  • LAG Saarland, 18.12.1997 - 2 Ta 39/97  

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - sic-non-Fall

  • LAG Köln, 16.06.2010 - 5 Ta 164/10  

    Arbeitsrechtsweg für Ansprüche aus Ausbildungsverhältnis

  • LAG Hamburg, 23.03.2000 - 5 Ta 1/00  
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04  

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04  

    Verweisung eines Rechtsstreits von den Schifffahrtsgerichten zum Arbeitsgericht;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05  

    Rechtsweg: Klage des Geschäftsführers einer GmbH, der zum Vorstandsmitglied der

  • LAG Köln, 24.07.2007 - 9 Ta 140/07  

    Rechtsweg; Rechtsanwalt; Beratervertrag

  • ArbG Berlin, 08.12.2010 - 60 Ca 15938/10  

    Gerichtsstand des gewöhnlichen Arbeitsortes, sic-non Fall, örtliche Zuständigkeit

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 10 W 149/11  

    Verfahrensrecht - Mietzinsforderungen zwischen Ehegatten: Keine Familiensache!

  • LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06  

    Besonderer Vertreter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 6 Ta 1319/07  

    Ernennung eins Arbeitnehmers zum Geschäftsführer - Schriftformerfordernis

  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08  

    Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und

  • LAG Köln, 26.04.2006 - 7 Sa 181/04  

    Internationale Zuständigkeit; Niederlassung, Gerichtsstand des Vermögens,

  • LAG Köln, 05.03.1997 - 4 Ta 253/96  

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg

  • LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01  

    Rechtsweg; Durchgriffshaftung; Rechtsnachfolge

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02  

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für eine Streitigkeit behaupteter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 2 Ta 260/04  

    Rechtsweg

  • LAG Berlin, 22.07.2005 - 10 Ta 1331/05  

    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte allein aufgrund eingeklagter

  • LAG Köln, 30.07.2007 - 9 Ta 223/07  

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2009 - 7 Ta 233/08  

    Rechtsweg und sic-non-Fall

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2000 - 5 Ta 550/99  

    Arbeitsrechtsweg: "Aut-aut-", "et-et"- oder "sic-non"-Fall

  • BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99  

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

  • LAG Berlin, 03.06.2003 - 10 Ta 1002/03  

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle einer Statusklage, mit der ein

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 9 Ta 227/06  

    Rechtsweg und sic-non-Fall

  • LAG München, 19.01.2008 - 11 Ta 356/07  

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2008 - 10 Ta 163/08  

    Rechtsweg - Statusfeststellung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 14 Sa 112/95  

    Arbeitnehmerstatus: Lehrbeauftragter an einer Berufsakademie

  • LAG Nürnberg, 11.01.1999 - 6 Ta 196/98  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtswegzuständigkeit -

  • LAG Köln, 03.04.2001 - 4 Ta 307/00  

    Zuständigkeitsprüfung

  • LAG Sachsen, 15.07.1998 - 3 Ta 164/98  

    Rechtswegbestimmung; Außerordentliche Kündigung eines Vertrages mit einer

  • LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01  

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b; ArbGG § 48 Abs. 2; GVG § 17a Abs. 3

  • LAG Berlin, 26.03.2003 - 5 Ta 1306/01  

    Kommanditist als Arbeitnehmer

  • OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08  
  • LAG Köln, 06.11.1996 - 10 Ta 227/96  

    Arbeitnehmereigenschaft: GmbH-Geschäftsführer - sic-non-Fall

  • LAG Köln, 19.12.2000 - 4 Ta 248/00  

    ArbGG § 2

  • LAG Hamm, 02.07.2012 - 2 Ta 71/12  

    Schiffarzt an Bord eines Kreuzfahrtschiffes; Arbeitnehmereigenschaft im

  • BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97  
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 2 Ta 455/02  
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/4 BSch  

    Rechtsweg; Verweisung; Bindungswirkung; sic-non-Fälle

  • ArbG Würzburg, 28.07.2010 - 1 Ca 2108/09  

    Arbeitnehmerbegriff

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11  

    Unbegründete Kündigungsschutzklage einer Immobilienberaterin der Bausparkasse als

  • LAG Hessen, 27.06.2012 - 16 Ta 134/12  

    Arbeitnehmereigenschaft - aut-aut-Fall - Rechtsweg - Sofortige Beschwerde

  • LAG Bremen, 18.12.1996 - 2 Sa 387/95  
  • LAG Niedersachsen, 28.04.1998 - 13 Sa 2125/97  
  • ArbG Ulm, 04.11.2005 - 3 Ca 72/05  

    Konkludente Aufhebung eines Arbeitsvertrages; Schriftform

  • LAG Bremen, 23.08.1996 - 2 Ta 77/95  
  • LAG Köln, 01.08.1997 - 11 Ta 106/97  
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