Rechtsprechung
BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich
- openjur.de
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit; gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge; überraschende Klausel; rückwirkende Vertragsänderung; vertragliche Ausschlussfrist; Günstigkeitsvergleich
- Bundesarbeitsgericht
(Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer rückwirkenden Änderung des Arbeitsvertrages; Anspruch eines ehemals arbeitslosen Leiharbeitnehmers auf "Equal Pay"
- bag-urteil.com
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich ...
- rewis.io
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer rückwirkenden Änderung des Arbeitsvertrages
- rechtsportal.de
Wirksamkeit einer rückwirkenden Änderung des Arbeitsvertrages
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Equal pay-Anspruch: Rückwirkende Vertragsänderung unter Überschrift ?Vertragsdauer? ist überraschende Klausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rückwirkende Änderung eines Arbeitsvertrages wegen Abweichung vom Äquivalenzprinzip unzulässig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 03.11.2011 - 1 Ca 955/11
- LAG Hamm, 22.08.2012 - 3 Sa 1851/11
- BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Papierfundstellen
- NZA 2014, 808
- DB 2014, 1143
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Diese waren jedoch wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP von Anfang an unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 21 ff.) .Dies gilt auch für den Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG, der als ein die arbeitsvertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch mit der Überlassung entsteht (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42) .
c) Die Vereinbarung 2010, mit der die Geltung der vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) mit der CGZP und einer Reihe von christlichen Arbeitnehmervereinigungen geschlossenen Tarifverträge vereinbart werden sollte, ist mangels Kollisionsregel intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .
Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 26, BAGE 115, 372) muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Arbeitnehmer zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48) .
Der Arbeitnehmer könnte ersehen, dass "alle beiderseitigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder seiner Beendigung verfallen", wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48 f.) .
cc) Die Vereinbarung 2010, mit der - in einer auf von § 2 Abs. 1 beschränkten Änderung des Arbeitsvertrags 2009 - die Geltung der vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) mit der CGZP und einer Reihe von christlichen Arbeitnehmervereinigungen geschlossenen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbart werden sollte, ist, wie schon unter A. ausgeführt, mangels Kollisionsregel intransparent (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .
Die auf den Monat Juli 2011 entfallende Differenzvergütung, die zu dem in § 5 Abs. 5 Arbeitsvertrag 2009 für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt am 21. August 2011 fällig wurde (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42) , ist aufgrund Verzugs nach § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB erst ab 22. August 2011 zu verzinsen.
- BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Zu den von § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB geschützten Rechten gehört auch seine Verwirklichung (vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 31, BAGE 116, 66) .Dies führte - vermittelt durch die Rückwirkungsklausel - für bei Abschluss des Arbeitsvertrags 2009 bereits entstandene und fällige Ansprüche dazu, dass die Frist zur Geltendmachung bei Inkrafttreten der Ausschlussklausel entweder bereits abgelaufen wäre oder aber so verkürzt würde, dass die erforderliche Mindestfrist zur Geltendmachung von drei Monaten ab Fälligkeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 der Gründe, BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 36, BAGE 116, 66) nicht gewahrt wäre.
Anderenfalls liefe die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB weitgehend leer (vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 39, BAGE 116, 66) .
- BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10
Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im …
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 15) .Lässt sich jedoch eine Klausel unschwer so formulieren, dass das Gewollte klar zu erkennen ist, führt eine Formulierung, bei der das Gewollte allenfalls durch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu vermeidbaren Unklarheiten (BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 18) .
- BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Entstehungs- und Fälligkeitszeitpunkt einer Forderung können auseinanderfallen (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - Rn. 31, BAGE 107, 347; ErfK/Preis 14. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 52) .Ein Anspruch entsteht, sobald die dafür festgelegten tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - aaO) .
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Dabei ist der gesamte Vertragsinhalt zu berücksichtigen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 28, BAGE 115, 372; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 29) .Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 26, BAGE 115, 372) muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Arbeitnehmer zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48) .
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Dies führte - vermittelt durch die Rückwirkungsklausel - für bei Abschluss des Arbeitsvertrags 2009 bereits entstandene und fällige Ansprüche dazu, dass die Frist zur Geltendmachung bei Inkrafttreten der Ausschlussklausel entweder bereits abgelaufen wäre oder aber so verkürzt würde, dass die erforderliche Mindestfrist zur Geltendmachung von drei Monaten ab Fälligkeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 der Gründe, BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 36, BAGE 116, 66) nicht gewahrt wäre.Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Unwirksamkeit der Klausel tragen (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 8 a der Gründe mwN, BAGE 115, 19) .
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 b cc (1) der Gründe, BAGE 114, 33; 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 34, BAGE 138, 136) .Dieses Gleichgewicht wird gestört, wenn der Arbeitnehmer durch einseitigen Verzicht oder Erlass ohne rechtfertigende sachliche Gründe und kompensatorische Gegenleistung Ansprüche verliert (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 44, BAGE 138, 136) .
- BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06
Berechnung von Fristen
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Das bedeutet, dass die Forderung zwar erfüllbar, jedoch noch nicht fällig ist (BGH 1. Februar 2007 - III ZR 159/06 - Rn. 16, BGHZ 171, 33) . - BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Sie setzt voraus, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und das Unterbleiben der Ergänzung des Vertrags keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - BAGE 113, 140) . - BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Eine Streichung von § 9 Abs. 2 und Abs. 5 Arbeitsvertrag 2009 unter Aufrechterhaltung der Ausschlussfristenregelung im Übrigen in Anwendung des sog. blue-pencil-Tests scheidet aus, weil es sich um eine einheitliche Regelung handelt, die inhaltlich nicht teilbar ist (vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 26 ff. mwN; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 37, BAGE 141, 340) . - BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07
Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11
Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11
Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04
Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie
- BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12
Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem …
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
- BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen …
- LAG Hamm, 22.08.2012 - 3 Sa 1851/11
Gewährungvon Arbeitsbedingungen nach dem equal-pay-Gebot - Tarifgemeinschaft …
- LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14
Beendigung alternierender Telearbeit
Nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (BAG 19.02.2014 - 5 AZR 920/12, DB 2014, 1143 Rn. 20 m.w.N.). - BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18
Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag
Es bleibt ihnen auch unbenommen, - transparente - Kollisionsregeln (zu den Anforderungen BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 45 ff.) für das Verhältnis einer ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Klausel zu den in Bezug genommenen tariflichen Regelungen aufzustellen (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 15) . - BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14
Provisionsvorschüsse - Rückzahlung
Eine Klausel verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 20; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38) .
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …
Eine Klausel verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 20, BAGE 149, 200; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38) . - BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 539/15
Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen
(aa) Zu den Rechtsvorschriften iSd. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB gehören neben dem dispositiven Gesetzesrecht auch anerkannte, ungeschriebene Rechtsgrundsätze und Prinzipien sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben (vgl. etwa BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 22 mwN; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 20 mwN, BAGE 140, 231; BGH 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 137, 27) .Das Äquivalenzprinzip, das zu den Rechtsgrundsätzen iSd. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört, dient dazu, das ursprünglich von den Parteien festgelegte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu erhalten (vgl. etwa BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 22 mwN) .
Vereinbarungen, durch die der Arbeitnehmer durch einseitigen Verzicht oder Erlass ohne rechtfertigende sachliche Gründe und kompensatorische Gegenleistung bereits entstandene Ansprüche verliert, sind hiermit nicht in Einklang zu bringen (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 22 ff.; 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 44 mwN, BAGE 138, 136) .
- BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay
bb) Eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wird angenommen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 46, BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 20; ErfK/Preis 16. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 45; HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 307 BGB Rn. 22, jeweils mwN) .(1) Vielfach wird - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unangemessenen Benachteiligung einseitiger Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd der Gründe, BAGE 115, 372) - angenommen, ein einseitiger Verzicht des Arbeitnehmers bzw. dessen Verzicht ohne angemessene Gegenleistung benachteilige ihn unangemessen (etwa BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 48 ff., BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 28;… ebenso für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage: BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16 ff.) .
- LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei erfolgloser …
Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38). - BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel
Sowohl § 9 Nr. 2 Halbs. 2 AÜG aF als auch § 10 AÜG aF setzen eine eigenständige Vergütungsabrede voraus (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 34) .Zwar kann eine vom Arbeitgeber gestellte allgemeine Geschäftsbedingung, die den Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt rückwirkend ausschließt und einen einseitig den Leiharbeitnehmer treffenden, kompensationslosen Verzicht auf bereits entstandene Ansprüche auf equal pay bezweckt, eine zur Unwirksamkeit der Bestimmung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB führende unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24) .
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
Verfallklausel - Teilbarkeit
Ein solcher einseitig und kompensationslos den Leiharbeitnehmer treffender Entzug von erworbenen Ansprüchen auf gleiches Arbeitsentgelt widerspricht einer ausgewogenen Vertragsgestaltung und ist sachlich nicht zu begründen (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 20 ff.) .Ihm verbleibt zur Geltendmachung nicht eine Mindestfrist von drei Monaten ab Fälligkeit des nicht erfüllten Anspruchs (…vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 34 ff., BAGE 116, 66; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 25) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 7 Sa 85/14
Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - AGB Kontrolle der …
Eine teilweise Streichung unter Aufrechterhaltung der Kürzungsvereinbarung im Übrigen in Anwendung des sog. blue-pencil-Tests scheidet aus, weil es sich um eine einheitliche Regelung handelt, die inhaltlich nicht teilbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - BeckRS 2014, 68290 Rn. 55 m. w. N. ).§ 306 BGB sieht eine solche Rechtsfolge nicht vor (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - BeckRS 2014, 68290 Rn. 26 zur Unwirksamkeit einer Rückwirkungsklausel; Urteil vom 4. März 2004 - 8 AZR 196/03 - NZA 2004, 727 zur Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede).
Andernfalls liefe die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB weitgehend leer (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - BeckRS 2014, 68290 Rn. 26 zur Unwirksamkeit einer Rückwirkungsklausel;… Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, 1042, 1045 - Rn. 30 zur Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel).
Eine ergänzende Vertragsauslegung setzt daher voraus, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und das Unterbleiben der Ergänzung des Vertrags keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung bietet (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - BeckRS 2014, 68290 Rn. 27 zur Unwirksamkeit einer Rückwirkungsklausel), wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel für den Verwender eine unzumutbare Härte darstellen würde (BAG…, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - NZA 2011, 1274, 1277 Rn. 50;… Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, 1042, 1045 Rn. 35 jeweils m. w. N.).
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 582/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - Kürzung wegen …
- BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf …
- ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22
Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne …
- BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 179/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 579/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall …
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 507/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 227/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 481/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 580/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall …
- BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 172/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 809/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 182/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 184/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 729/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 183/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20
Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung - …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20
Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel …
- LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung, …
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 278/14
Verfallklausel - Teilbarkeit
- LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 R 758/17
Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach …
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche …
- BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14
Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den …
- LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 668/16
Jahresfestgehalt, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsvertrag, Auslegung, …
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 757/15
Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Erteilung einer …
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 391/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 767/15
Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 761/15
Anspruch auf Abschluss einer Versorgungszusage - Unterschrift bei …
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 760/15
AGB zum Einverständnis der Einstellung von Direktzusagen (Versorgungsrecht)
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 416/15
Rechtmäßigkeit der vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung des Arbeitnehmers, …
- ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14
Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung; …
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 764/15
Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 766/15
Erteilung einer Versorgungszusage
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 418/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger …
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 421/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 Sa 918/14
AGB-Kontrolle; Eingruppierung; Eingruppierungserlass; Korrigierende …
- LAG München, 17.09.2015 - 3 Sa 316/15
Anspruchsgeltendmachung der Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht) …
- LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15
Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ
- LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
Equal pay
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 256/13
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Mehrarbeitsvergütung
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 265/13
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
Anrechnung; Erwerbseinkommen; Härtefallregelung; Verwendungseinkommen; …
- ArbG Paderborn, 11.07.2019 - 2 Ca 437/19
Zeitungszusteller - Nachtarbeitszuschlag - Höhe
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 279/14
Verfallklausel - Teilbarkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2022 - 7 Sa 103/22
Auslegung einer Änderungsvereinbarung zur Absenkung des Vergütungsniveaus - …
- LAG München, 05.08.2015 - 11 Sa 366/15
Versorgungsrecht; Verzicht; Anfechtung; AGB; unangemessene Benachteiligung; …
- LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 437/15
Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über …
- LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines …
- ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
- LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 436/15
Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 158/22
Wirksamkeit einer Änderungsvereinbarung zur Absenkung des Vergütungsniveaus - …
- LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 446/15
Keine beamtenähnliche Versorgung aufgrund Abänderung
- LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 431/15
Einstellung der Direktzusagen für beamtenähnliche Versorgung in …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 6 Sa 190/19
Provisionsanspruch - Rückforderung von Provisionsvorschüssen - Allgemeine …
- ArbG Bamberg, 17.06.2020 - 4 Ca 300/19
Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Betriebsrat, Leistungen, Arbeitgeber, Sonderzahlung, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/9 R 379/15
- ArbG Rheine, 27.06.2022 - 2 Ca 201/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 12 A 2897/15
Erhebung von Mahnkosten für die Rückzahlung eines gewährten Staatsdarlehens; …
- FG Sachsen, 19.05.2014 - 6 K 1094/13
Auf Schulungsvertrag beruhende Schulung zum Piloten kein Dienstverhältnis i. S. …