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   VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16   

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VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16 (https://dejure.org/2016,8118)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18.04.2016 - 5 B 70/16 (https://dejure.org/2016,8118)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18. April 2016 - 5 B 70/16 (https://dejure.org/2016,8118)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 PA 199/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Befristung der Wirkungen einer Abschiebung

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Auch die Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 AufenthG erweist sich - die Zulässigkeit des hiergegen gerichteten Antrags unterstellt (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 PA 199/15 -) voraussichtlich als rechtmäßig.
  • VG Düsseldorf, 13.01.2016 - 6 L 4047/15

    Beschleunigtes Verfahren; offensichtlich unbegründet; Flüchtlingseigenschaft;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Nach Auffassung der Kammer ist das verfahrensrechtliche Bleiberecht nicht nach Art. 46 Abs. 6 lit. a, 2. Alt. Verfahrensrichtlinie durch den nationalen Gesetzgeber eingeschränkt worden (a.A. VG Stade, Beschl. v. 18.03.2016 - 2 B 509/16 -, V.n.b.; VG Oldenburg, Beschl. v. 01.03.2016 - 5 B 174/16 -, V.n.b.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016 - 6 L 4047/15.A - u. Beschl. v.17.02.2016 - 17 L 361/16.A -, beide juris,).
  • VG Düsseldorf, 22.12.2015 - 7 L 3863/15

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Verfahrensrichtlinie (2013/32/EU) nach Ablauf der

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Gleichwohl kommt die unmittelbare Anwendung von Art. 46 Abs. 5 Verfahrensrichtlinie (vgl. dazu VG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2015 - 7 L 3863/15.A -, juris) nicht in Betracht.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.03.2000 - 4 L 167/00

    D (A), Asylverfahren, offensichtlich unbegründet, Bundesamt, Anhörung,

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Aus diesem Grunde folgt die Kammer nicht den von der Antragstellerin dargelegten Erwägungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder in dem Beschluss vom 23. Oktober 2000 (Az.: 4 L 167/00.A).
  • VG Münster, 26.02.2016 - 6 L 142/16
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Auch wenn nicht ersichtlich ist, dass sich die beiden Alternativen des Art. 46 Abs. 6 lit. a Verfahrensrichtlinie gegenseitig ausschließen, und sich grundsätzlich der nationale Gesetzgeber für unterschiedliche Fälle unterschiedlicher Alternativen bedienen kann (a.A. VG Münster, Beschl. v. 26.02.2016 - 6 L 142/16.A -, juris), hat die Antragsgegnerin von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und kein im vorliegenden Verfahren einschlägiges beschleunigtes Verfahren i.S.d. Art. 31 Abs. 8 Verfahrensrichtlinie eingeführt.
  • VGH Bayern, 23.07.1997 - 24 B 96.32748
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Wenn für den Entscheider hinsichtlich der Glaubwürdigkeit Fragen offen bleiben, sind diese durch eine erneute Anhörung zu klären (Bayer. VGH, Urt. v. 23.07.1997 - 24 B 96.32748 - VG Bremen, Beschl. v. 05.01.2016 - 5 V 2543/15 -, beide juris).
  • VG Düsseldorf, 17.02.2016 - 17 L 361/16
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Nach Auffassung der Kammer ist das verfahrensrechtliche Bleiberecht nicht nach Art. 46 Abs. 6 lit. a, 2. Alt. Verfahrensrichtlinie durch den nationalen Gesetzgeber eingeschränkt worden (a.A. VG Stade, Beschl. v. 18.03.2016 - 2 B 509/16 -, V.n.b.; VG Oldenburg, Beschl. v. 01.03.2016 - 5 B 174/16 -, V.n.b.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016 - 6 L 4047/15.A - u. Beschl. v.17.02.2016 - 17 L 361/16.A -, beide juris,).
  • VG Bremen, 05.01.2016 - 5 V 2543/15
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Wenn für den Entscheider hinsichtlich der Glaubwürdigkeit Fragen offen bleiben, sind diese durch eine erneute Anhörung zu klären (Bayer. VGH, Urt. v. 23.07.1997 - 24 B 96.32748 - VG Bremen, Beschl. v. 05.01.2016 - 5 V 2543/15 -, beide juris).
  • VG Halle, 02.09.2005 - 4 A 437/03
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.04.2016 - 5 B 70/16
    Mit Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 17. März 2004 (Az.: 4 A 437/03) wurde ihre Klage auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens und Asylanerkennung abgewiesen.
  • VG Sigmaringen, 02.08.2016 - A 4 K 2771/16

    Ablehnung eines Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" bei sicherem

    Nach dem Wortlaut des § 30 Abs. 1 und 2 AsylG tritt in diesen Fällen die Rechtsfolge der offensichtlichen Unbegründetheit bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - offensichtliches Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - bereits kraft Gesetzes und nicht - wie teilweise angenommen (das Bestehen einer aufschiebenden Wirkungen bejahend: VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2015 - 7 L 3863/15.A -, juris; 6 L 4047/15.A -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 23.03.2016 - 6 L 375/16.KS.A -, juris; eine aufschiebende Wirkung verneinend: VG Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2016 - 5 B 70/16 -, juris; unter Bezugnahme auf den zeitlichen Anwendungsbereich der Richtlinie eine aufschiebende Wirkung verneinend: VG Aachen, Beschluss vom 25.02.2016 - 8 L 1065/15.A -, juris) - kraft behördlicher Anordnung ein.

    Demnach knüpft der Gesetzgeber die Folge der offensichtlichen Unbegründetheit des (gesamten) Asylantrags an das offensichtliche Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft und betrachtet - im Sinne des Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung) (ABl. (EU) vom 26.09.2013 L 180/60; im Folgenden: Verf.-RL) - den Asylantrag insgesamt als unbegründet (vgl. zum Begriff des "Betrachtens" VG Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2016 - 5 B 70/16 -, juris).

    Wie zutreffend vertreten wird, räumt die Verfahrensrichtlinie den Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum bei der Betrachtung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet ein (Art. 32 Abs. 2 Verf-RL; vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2016 - 5 B 70/16 -, juris).

  • VG Oldenburg, 01.06.2016 - 7 B 1888/16

    Behandlung; Krankheit; Medizinische Versorgung; Paranoide Schizophrenie;

    Keine Bedenken gegen die Verknüpfung der unter Abschiebungsandrohung verfügten kurzen Ausreisefrist von einer Woche mit einer als (schlicht) unbegründet und nicht als offensichtlich unbegründet tenorierten Ablehnung subsidiärer Schutzgewährung; VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - 20 L 4078/15.A und vom 13. Januar 2016 - 6 L 4047/15.A -, sowie VG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 B 70/16 -, jeweils juris.

    Die Bedenken gegen die Verknüpfung der unter Abschiebungsandrohung verfügten kurzen Ausreisefrist von einer Woche mit einer als (schlicht) unbegründet und nicht als offensichtlich unbegründet tenorierten Ablehnung subsidiärer Schutzgewährung kann sich das Gericht hier nicht zu Gunsten der Antragsteller zu Eigen machen (vgl. VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - 20 L 4078/15.A - (betreffend Roma aus Serbien) und vom 13. Januar 2016 - 6 L 4047/15.A -, jeweils juris, und insbesondere: VG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 B 70/16 -, juris).

  • VG Cottbus, 03.05.2016 - 4 L 182/16

    Asylrecht - Eilverfahren

    Art. 31 findet sich im Kapitel III der Verfahrensrichtlinie, das mit "erstinstanzliche Verfahren" überschrieben ist, während Art. 46 im Kapitel V "Rechtsbehelfe" aufgeführt ist (zutreffend: VG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2016 -5 B 70/16-, juris).

    Denn § 29a Abs. 1 AsylG betrachtet den Asylantrag i.S.v. § 13 Abs. 2 Satz 1 AsylG -und damit auch den Antrag hinsichtlich des subsidiären Schutzes- insgesamt als offensichtlich unbegründet, was mit Art. 32 Abs. 2 der Verfahrensrichtlinie ebenso in Einklang steht, wie mit Art. 46 Absätze 5 und 6 der Verfahrensrichtlinie (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2016 -5 B 70/16-, juris; im Ergebnis ebenso: 6. Kammer des VG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Januar 2016 -6 L 4047/15.A-; 17. Kammer des VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2016 -17 L 361/16.A-).

  • VG Leipzig, 10.05.2016 - 5 L 248/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

    Eine aufschiebende Wirkung der Klage lässt sich auch nicht unmittelbar aus Art. 46 Abs. 5 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (im Folgenden: Richtlinie 2013/32/EU ) ableiten, denn die Bundesrepublik Deutschland hat das sich hieraus ergebende verfahrensrechtliche Bleiberecht in zulässiger Weise gemäß Art. 46 Abs. 6 der Richtlinie 2013/32/EU eingeschränkt ( wie hier: VG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2016 - 5 B 70/16 - VG Hannover, Beschl. v. 13.04.2016 - 13 B 2196/16 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016 - 17 L 361/16.A - VG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016 - 6 L 4047/15.A - a. A.: VG Kassel, Beschl. v. 23.03.2016 - 6 L 375/16.KS.A - VG Münster, Beschl. v. 26.02.2016 - 6 L 142/16.A - VG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2015 - 7 L 3863/15.A -, jeweils ).

    Eine solche Betrachtung hat der nationale Gesetzgeber durch die Regelung des § 30 Abs. 1 AsylG in richtlinienkonformer Weise festgelegt, indem er den Antrag insgesamt als offensichtlich unbegründet betrachtet, auch wenn der subsidiäre Schutz nicht als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird bzw., wie im deutschen Recht, abgelehnt werden kann (so VG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2016, a. a. O. unter ausdrücklicher Heranziehung auch der englischen, französischen und spanischen Fassung von Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU ).

  • VG Gelsenkirchen, 29.06.2016 - 3a L 1518/16

    Rechtsbefehlsbelehrung, Asyl, Verfahrensrichtlinie, Bleiberecht, Folgeverfahren

    vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 6 L 4047/15.A -, Rn. 15, juris; VG Hannover, Beschluss vom 13. April 2016 - 13 B 2196/16 -, Rn. 4, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 B 70/16 -, juris; vgl. ausdrücklich auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 7 L 3863/15.A - Rn. 20, juris; VG Kassel, Beschluss vom 23. März 2016 - 6 L 375/16.KS.A -, Rn. 10, juris; VG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2016 - 6 L 142/16.A -, Rn. 10, juris.
  • VG Sigmaringen, 15.07.2016 - A 4 K 2623/16

    Zur Bestimmtheit eines ablehnenden Asylbescheides

    Auch die in der Rechtsprechung (VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2015 - 7 L 3863/15.A -, juris; 6 L 4047/15.A -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 23.03.2016 - 6 L 375/16.KS.A -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2016 - 5 B 70/16 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 01.06.2016 - A 4 K 1554/16 -, n.n.v.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.06.2016 - A 7 K 1196/16 -, n.n.v.) unterschiedlich beurteilte Problematik um die Vereinbarkeit des asylrechtlichen Systems des vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Bleiberecht gemäß Art. 46 Abs. 5 der Richtlinie 2013/32/EU und die damit aufgeworfene Frage der unionsrechtlichen Zulässigkeit eines Entfallens der aufschiebenden Wirkung gemäß § 75 Abs. 1 AsylG bieten keinen Anlass für eine Änderung des Beschlusses vom ...2016, da für vor dem 20.07.2015 - wie hier am 08.07.2015 - gestellte Anträge auf internationalen Schutz der Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Klage aufgrund von § 75 AsylG wegen der in Art. 52 der Richtlinie 2013/32/EU geregelten und zum Zeitpunkt des Entfallens der aufschiebenden Wirkung im vorliegenden Fall noch nicht abgelaufenen Umsetzungsfrist unionsrechtlich unbedenklich ist (VG Aachen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 8 L 1065/15.A -, juris).
  • VG Hannover, 24.05.2016 - 3 B 2556/16

    Aufschiebende Wirkung; Richtlinie 2013/32/EU; subsidiärer Schutz;

    Insbesondere durch den systematischen Zusammenhang mit den Art. 46 Abs. 3, 5 und 6 der Verfahrensrichtlinie wird auch deutlich, dass es sich bei dem genannten "wirksamen Rechtsbehelf" nicht nur um einen Rechtsbehelf des einstweiligen Rechtsschutzes handeln kann, sondern nationalrechtlich eine Klagemöglichkeit im Hauptsacheverfahren erfordert (zum Ganzen: VG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2015 - 7 L 3863/15.A -, juris Rn. 17; ebenso: VG Münster, Beschl. v. 26.02.2016 6 L 142/16.A -, juris Rn. 7; VG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2016 - 5 B 70/16 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de, im Folgenden www.rspr.nds.de).
  • VG Hannover, 20.05.2016 - 3 B 2709/16

    Asylantrag; Aufschiebende Wirkung; beschleunigtes Verfahren; offensichtlich

    Das nationale Recht kommt diesen Vorgaben grundsätzlich durch die Klagemöglichkeit - §§ 74 ff. AsylG - gegen die Entscheidungen des Bundesamtes und die nach § 38 Abs. 1 AsylG i. V. m. 80 Abs. 1 VwGO gewährte aufschiebende Wirkung einer solchen Klage nach, soweit sie sich gegen in dem angegriffenen Bescheid angedrohte aufenthaltsbeendende Maßnahmen richtet (zum Ganzen: VG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2015 - 7 L 3863/15.A -, juris Rn. 17; ebenso: VG Münster, Beschl. v. 26.02.2016 6 L 142/16.A -, juris Rn. 7; VG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2016 - 5 B 70/16 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG München, 20.07.2016 - M 10 S 16.31523

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung in den Kosovo

    Vielmehr ist nach Art. 288 Abs. 4 AEUV eine Richtlinie für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, (nur) hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich; die Wahl der Form und der Mittel ist jedoch den innerstaatlichen Stellen überlassen (zum Ganzen: VG Cottbus, B.v. 3.5.2016 - 4 L 182/16.A - juris Rn. 8 ff.; so auch VG Lüneburg, B.v. 18.4.2016 - 5 B 70/16 - juris).".
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   VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Es entspricht dem bei der Auswahlentscheidung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Ein unterlegener Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).

    Bei der auf dieser Grundlage erfolgenden vergleichenden Einschätzung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber handelt es sich um einen Akt wertender Erkenntnis, bei welchem dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, a. a. O. [m. w. N.]).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Soweit der Dienstherr auf einzelne unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte abstellt, muss er deren besondere Bedeutung für die geplante Beförderung begründen, wobei die Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern seiner - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Beurteilung obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.112010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102 [m. w. N.]; Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, a. a. O.).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Soweit der Dienstherr auf einzelne unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte abstellt, muss er deren besondere Bedeutung für die geplante Beförderung begründen, wobei die Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern seiner - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Beurteilung obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.112010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102 [m. w. N.]; Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, a. a. O.).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Der Fehler bei der Auswahlentscheidung kann sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, ZBR 2008, 164 [m. w. N.]).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Der sich danach ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 M 33/14 - juris).
  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12

    Berücksichtigung von Befähigungsbeurteilungen bei Beförderungsentscheidungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
    Enthält die dienstliche Beurteilung - wie hier - eine jeweils selbstständige Leistungs- und Befähigungsbeurteilung, so muss der Dienstherr zum Zwecke der Beförderungsauswahl ein Konzept entwickeln, nach dem die Leistungsbeurteilung und die Befähigungsbeurteilung so zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, dass beide Teile der zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen in messbarer Weise in seine Auswahlerwägungen einfließen (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2012 - 5 B 246/12 - MD m.w.N.).
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