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OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 167/07 |
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§ 39 Abs. 1 GKG; § 47 Abs. 1 S. 2 GKG; § 52 Abs. 1 GKG; § 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG; § 155 Abs. 4 VwGO
Streitwert im Konkurrentenstreit um ein Beförderungsamt bei Erstrebung einer vorläufigen Freihaltung mehrerer Stellen; Kostentragungspflicht des Antragsgegners - Judicialis
GKG § 39 Abs. 1; ; VwGO § 155 Abs. 4; ; VwVfG § 39 Abs. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 2
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Konkurrentenstreit; Streitwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert im Konkurrentenstreit um ein Beförderungsamt bei Erstrebung einer vorläufigen Freihaltung mehrerer Stellen; Kostentragungspflicht des Antragsgegners
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 08.03.2007 - 7 B 482/06
- OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 167/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 637
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - 10 E 10782/01
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 167/07
Entgegen der Auffassung der Parteien und des Verwaltungsgerichts ist der Betrag, der sich für das Begehren nach einstweiliger Unterbindung der Besetzung nur einer einzelnen Stelle ergeben würde, im Hinblick auf § 39 Abs. 1 GKG mit der Anzahl (hier: vier) der Stellen zu multiplizieren, deren vorläufige Freihaltung der Antragsteller insgesamt erstrebt hat (vgl. OVG Rhld-Pf, Beschl. v. 25.6. 2001 - 10 E 10782/01 -, Juris, Rdnrn. 2 bis 4 des Langtextes).
- OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07
Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines …
Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5. 2007 - 5 ME 116/07 -, JURIS, RdNr. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 [638]). - OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer …
Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NdsVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, juris Rn. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 ; Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -). - OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
Konkurrentenstreit; Freihaltung; Blockierung; Beamter; Rechtsschutzbedürfnis
Mit den durch den ursprünglichen Hauptantrag verursachten Kosten wäre dann gemäß § 155 Abs. 4 VwGO die Antragsgegnerin zu belasten gewesen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.5. 2007 - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007, 637 [638]).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2009 - 2 O 15/09
Blockierung mehrerer Stellen durch Konkurrentenstreitverfahren; …
Entgegen der Auffassung des Antragstellers erhöht sich der Ausgangsbetrag, der für das Begehren auf einstweilige Nichtbesetzung nur einer einzelnen Stelle zugrundezulegen wäre, im Hinblick auf § 39 Abs. 1 GKG um die Anzahl (hier: 11) der Stellen, deren vorläufige Freihaltung der Antragsteller insgesamt erstrebt hat (vgl. OVG Rhld.-Pf, Beschl. v. 25.6. 2001 -10 E 10782/01 -, i.E. auch OVG S-H, Beschl. v. 13.06.2006 -3011/06 - und OVG Nds., Beschl. v. 16.05.2007 - 5 ME 167/07 -, zit. nach Juris). - OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 5 OA 116/08
Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der Betrag, der sich für den Antrag des Klägers auf eine erneute Entscheidung über sein Beförderungsbegehren hinsichtlich nur einer einzelnen Stelle ergeben würde, im Hinblick auf § 39 Abs. 1 GKG mit der Anzahl (hier: sieben) der Stellen zu multiplizieren, da der Kläger in Bezug auf jeden der ausgeschriebenen sieben Dienstposten sein Bescheidungsbegehren gerichtlich geltend gemacht hat; aus seinem erstinstanzlichen Antrag ergeben sich daher sieben nebeneinander stehende Streitgegenstände, die dementsprechend die Beiladung aller sieben Konkurrenten erforderlich gemacht haben (vgl. dazu auch: Nds. OVG, Beschl. v. 2.1.2008 - 5 ME 355/07 - Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 167/07 -, m. N). - VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08
Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Begründung; Bewerberkonkurrenz; …
Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5. 2007 - 5 ME 116/07 -, JURIS, RdNr. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 [638]).". - VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
Beamtenrecht: Konkurrentenstreit; Leistungsbeurteilung bei einer …
Die Streitwertfestsetzung richtet sich nach §§ 39, 52 Abs. 5 S. 2 GKG und berücksichtigt die Nummern 1.5 sowie 10.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichte 2004 und den Umstand, dass der Antragsteller die vorläufige Freihaltung von 7 Beförderungsstellen angestrebt hat (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.5.2007 - 5 ME 167/07 - juris).