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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05   

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https://dejure.org/2005,13392
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05 (https://dejure.org/2005,13392)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2005 - 5 Sa 230/05 (https://dejure.org/2005,13392)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2005 - 5 Sa 230/05 (https://dejure.org/2005,13392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung einer nicht wirksamen Entziehung der Funktion eines Vorarbeiters; Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter; Ausübung des Direktionsrechtes durch den Arbeitgeber; Anforderungen an die Funktion eines Vorarbeiters

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 315; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; GewO § 106

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05
    Der Kläger macht dort insbesondere geltend, dass die vorliegende Fallgestaltung mit dem vom BAG am 10.11.1992 entschiedenen Fall (NZA 1993, 331 = DB 1993, 1726; - 1 AZR 185/92 -) nicht vergleichbar sei.

    In dem - von beiden Parteien zitierten - Verfahren - 1 AZR 185/92 - hatte der dortige Kläger mit einem ähnlichen Antrag geklagt wie ihn der Kläger vorliegend für sein Feststellungsbegehren formuliert hat.

    In seinem Urteil vom 10.11.1992 - 1 AZR 185/92 - hat das Bundesarbeitsgericht den Feststellungsantrag nicht für unzulässig erachtet.

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05
    Damit hat das BAG zugleich konkludent die Zulässigkeit eines Antrages der verfahrensgegenständlichen Art bejaht (vergleiche zur Frage der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens auch die Urteile des BAG - jeweils - vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - und - 5 AZR 181/97 -).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05
    Damit hat das BAG zugleich konkludent die Zulässigkeit eines Antrages der verfahrensgegenständlichen Art bejaht (vergleiche zur Frage der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens auch die Urteile des BAG - jeweils - vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - und - 5 AZR 181/97 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2007 - 7 Sa 807/06

    Widerruf der Vorarbeiterbestellung: Vorliegen eines sachlichen Grundes

    Die Feststellungsklage ist mithin geeignet, den Streit der Parteien insgesamt beizulegen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 06.09.2005 - 5 Sa 230/05 - = juris).
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