Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Feststellung einer nicht wirksamen Entziehung der Funktion eines Vorarbeiters; Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter; Ausübung des Direktionsrechtes durch den Arbeitgeber; Anforderungen an die Funktion eines Vorarbeiters
- Judicialis
ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 315; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; GewO § 106
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; GewO § 106
Unwirksamer Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.02.2005 - 4 Ca 771/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92
Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05
Der Kläger macht dort insbesondere geltend, dass die vorliegende Fallgestaltung mit dem vom BAG am 10.11.1992 entschiedenen Fall (NZA 1993, 331 = DB 1993, 1726; - 1 AZR 185/92 -) nicht vergleichbar sei.In dem - von beiden Parteien zitierten - Verfahren - 1 AZR 185/92 - hatte der dortige Kläger mit einem ähnlichen Antrag geklagt wie ihn der Kläger vorliegend für sein Feststellungsbegehren formuliert hat.
In seinem Urteil vom 10.11.1992 - 1 AZR 185/92 - hat das Bundesarbeitsgericht den Feststellungsantrag nicht für unzulässig erachtet.
- BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05
Damit hat das BAG zugleich konkludent die Zulässigkeit eines Antrages der verfahrensgegenständlichen Art bejaht (vergleiche zur Frage der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens auch die Urteile des BAG - jeweils - vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - und - 5 AZR 181/97 -). - BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 230/05
Damit hat das BAG zugleich konkludent die Zulässigkeit eines Antrages der verfahrensgegenständlichen Art bejaht (vergleiche zur Frage der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens auch die Urteile des BAG - jeweils - vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - und - 5 AZR 181/97 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2007 - 7 Sa 807/06
Widerruf der Vorarbeiterbestellung: Vorliegen eines sachlichen Grundes
Die Feststellungsklage ist mithin geeignet, den Streit der Parteien insgesamt beizulegen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 06.09.2005 - 5 Sa 230/05 - = juris).