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   BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55   

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BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55 (https://dejure.org/1955,132)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1955 - 5 StR 128/55 (https://dejure.org/1955,132)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1955 - 5 StR 128/55 (https://dejure.org/1955,132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 55
  • NJW 1955, 1446
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (20)

  • RG, 18.01.1932 - II 1359/31

    1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens"

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Er ist eine Sondervorschrift und schließt die Anwendung des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO aus, sofern der Schuldner nicht etwa die Konkursmasse über die Bevorzugung des einzelnen Gläubigers hinaus schädigen will (RGSt 6, 94 [95]; 66, 88 [91]; 68, 368 [369]; RG JW 1934, 1290; 1934, 1500; BGH v.25.11.54, 3 StR 844/53, insoweit in BGHSt 7, 146 nicht mit abgedruckt).

    Es kommt für § 241 KO allein darauf an, ob der Gläubiger nach dem bürgerlichen Recht einen Anspruch darauf hatte, zu dieser Zeit und in dieser Art gesichert oder befriedigt zu worden (RGSt 66, 88 [90]).

  • RG, 27.11.1896 - 3814/96

    1. Zu welcher Zeit und von wem ist bei Gründung einer Gesellschaft mit

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    a) Hier kommen allerdings solche Mängel nicht in Betracht, die vor der Zahlungseinstellung beseitigt worden waren und in diesem Zeitpunkt nicht fortwirkten, d.h. die Übersicht über den Vermögensstand nicht mehr beeinträchtigten (RGSt 5, 415; 29, 222 [225]; 39, 165 [167]).

    Daß zwei Schecks, die erst am 2. und 3.Januar 1952 eingingen, schon unter dem 31.Dezember 1951 als vereinnahmt gebucht worden sind (UA S. 13, 16), kann schwerlich die Übersicht über den Vermögensstand bei der Zahlungseinstellung am 11. Juni 1953 behindert haben (vgl RGSt 29, 222 [224]).

  • RG, 12.02.1934 - 3 D 1428/33
    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Er ist eine Sondervorschrift und schließt die Anwendung des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO aus, sofern der Schuldner nicht etwa die Konkursmasse über die Bevorzugung des einzelnen Gläubigers hinaus schädigen will (RGSt 6, 94 [95]; 66, 88 [91]; 68, 368 [369]; RG JW 1934, 1290; 1934, 1500; BGH v.25.11.54, 3 StR 844/53, insoweit in BGHSt 7, 146 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53
    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Er ist eine Sondervorschrift und schließt die Anwendung des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO aus, sofern der Schuldner nicht etwa die Konkursmasse über die Bevorzugung des einzelnen Gläubigers hinaus schädigen will (RGSt 6, 94 [95]; 66, 88 [91]; 68, 368 [369]; RG JW 1934, 1290; 1934, 1500; BGH v.25.11.54, 3 StR 844/53, insoweit in BGHSt 7, 146 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Der Bundesgerichtshof hat in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 11. Februar 1955 - 1 StR 540/54 - entschieden, daß die Absicht der Gläubigerbegünstigung die Bestrafung nach § 239 KO auch dann ausschließt, wenn die Handlung nur einen straflosen Versuch des Vergehens nach § 241 KO darstellt.
  • BGH, 30.10.1952 - 3 StR 334/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Schon vorher hatte er in einem unveröffentlichten Urteil vom 30. Oktober 1952 - 3 StR 334/51 - erklärt, daß "auch, wenn die Gläubigerbegünstigung nicht zur Vollendung kommt, nicht auf den Tatbestand des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO zurückgegriffen werden" darf.
  • RG, 29.02.1932 - III 984/31

    Ein "Verheimlichen von Vermögensstücken" kann gegeben sein, wenn der

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Er "verheimlicht" das Anfechtungsrecht des Konkursverwalters, das ein "Vermögensstück" im Sinne des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO sein mag (vgl. RGSt 66, 152), nur zu dem Zweck, einem bestimmten Gläubiger eine dauerhafte Sicherung oder Befriedigung vor den übrigen zu gewähren.
  • RG, 29.10.1936 - 2 D 632/36

    1. Darf das Gericht bei gewerbsmäßigen Verbrechen Einzelfälle ausscheiden, die

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Mit Zustimmung des Oberbundesanwalts scheidet der Senat jedoch die drei genannten Einzelakte der fortgesetzten Handlung in entsprechender Anwendung des § 154 Abs. 2 StPO aus dem Schuldvorwurf aus (vgl RGSt 70, 338 [341]; BGH NJW 1954, 1375 Nr. 20).
  • RG, 19.09.1933 - 1 D 690/33
    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Das hat das Reichsgericht mit Recht für den Fall ausgesprochen, daß der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit nicht, wie § 241 KO es erfordert, kannte (RG JW 1934, 841 [843]).
  • RG, 25.10.1934 - 2 D 131/34

    Ist im Falle des Nachlaßkonkurses ein Erbe, der selbst in unzulässiger Weise

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Er ist eine Sondervorschrift und schließt die Anwendung des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO aus, sofern der Schuldner nicht etwa die Konkursmasse über die Bevorzugung des einzelnen Gläubigers hinaus schädigen will (RGSt 6, 94 [95]; 66, 88 [91]; 68, 368 [369]; RG JW 1934, 1290; 1934, 1500; BGH v.25.11.54, 3 StR 844/53, insoweit in BGHSt 7, 146 nicht mit abgedruckt).
  • RG, 17.03.1882 - 387/82

    1. Ist ideale Konkurrenz zwischen §§. 209 Ziff. 1 und 211 K.O. möglich und unter

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
  • BGH, 26.10.1954 - 5 StR 386/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 697/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 130/55

    Rechtsmittel

  • RG, 21.11.1881 - 1829/81

    Ist für den Thatbestand des einfachen Bankerottes im Sinne des §. 210 Ziff. 2 der

  • RG, 25.09.1906 - V 428/06

    Verhältnis der Bilanzziehung zur Buchführung im Sinne von § 240 Nr. 3 u. 4 K.O.

  • RG, 21.09.1906 - IV 1077/06

    1. Ablehnung des Antrags, "in die Hauptfrage die Tatbestandsmerkmale eines

  • RG, 10.01.1887 - 3152/86

    Kann eine als Bilanz bezeichnete Zusammenstellung, welche keine Übersicht über

  • RG, 04.04.1927 - II 104/27

    1. Genügt zur Erfüllung der handelsrechtlichen Bilanzpflicht eine richtig

  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Jenseits gewisser, hier nicht vorliegender Sonderkonstellationen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, NJW 1984, 931, 933 (zu § 105 StGB und § 240 StGB); LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., Vor § 52 ff. Rn. 140 ff. mwN; NKStGB/Puppe, 5. Aufl., Vor § 52 Rn. 19; das in der Hauptverhandlung angesprochene Verhältnis von § 283c StGB zu § 283 Abs. 1 StGB stellt eine solche Sonderkonstellation nicht dar, weil bei fehlender Verwirklichung des § 283c StGB auch der Tatbestand der allgemeineren Vorschrift des § 283 Abs. 1 StGB nicht erfüllt ist, vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1955 - 5 StR 128/55, BGHSt 8, 55, 56 f.) gilt deswegen uneingeschränkt: Sind die Voraussetzungen des Spezielleren (lex specialis) nicht erfüllt, findet das Allgemeine (lex generalis) Anwendung, da der Grund für die Sonderbehandlung in Form der Privilegierung nicht verwirklicht ist.
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    Eine Vereitelung des Gläubigerzugriffs durch Änderung der rechtlichen Zuordnung ist auch bei der Übereignung eines Gegenstandes anzunehmen, ferner bei der Abtretung einer Forderung oder bei einer Verpfändung, wenn auf diese Leistung zu diesem Zeitpunkt und in der konkreten Art kein Anspruch bestand (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1955 - 5 StR 128/55, BGHSt 8, 55, 56).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 353/21

    Gläubigerbegünstigung (Konkurrenzen: lex specialis zur Bankrottstrafbarkeit,

    (a) Eine solche liegt vor, wenn der Gläubiger den Vorteil nicht, nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1955, BGHSt 8, 55, 56; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 283c Rn. 6).
  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 387/73

    Verwirklichung des Tatbestands der Gläubigerbegünstigung durch Verschaffung von

    Es reicht aus, wenn ein - strafloser - Versuch der Gläubigerbegünstigung vorliegt (BGHSt 8, 55, 57).

    Trotz der Absicht, einen Gläubiger zu bevorzugen, kann § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO verwirklicht sein, wenn der Schuldner die Konkursmasse über die Bevorzugung des einzelnen Gläubigers hinaus schädigen will (BGHSt 8, 55, 56; BGH bei Herlan GA 1953, 76), beispielweise durch Verbergen eines zur Konkursmasse gehörenden Gegenstandes beim begünstigten Gläubiger und später bei anderen.

    Voraussetzung ist aber, daß der Schuldner mit dieser Maßnahme eine größere Schädigung der Konkursmasse erstrebt als sie bereits mit der Überlassung an den begünstigten Gläubiger unvermeidlich verbunden ist (BGHSt 8, 55, 58).

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69

    Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers

    Er macht sich, sofern er nicht etwa die Konkursmasse über die Bevorzugung einzelner Gläubiger hinaus schädigen will, nur nach der milderen Sondervorschrift des § 241 KO wegen Gläubigerbegünstigung strafbar (vgl. BGHSt 8, 55 ff [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55] mit Nachweisen; BGH GA 1962, 146).

    Eine tateinheitliche Verurteilung wegen betrügerischen Bankrotts wäre nur in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte seine Frau im Übermaß begünstigt, d.h. ihr größere Vermögenswerte zugewendet hätte, als ihrer Forderung entsprach (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1951 - 1 StR 8/51 - BGHSt 8, 55 ff [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; BGH GA 1962, 146).

  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61

    Rechtsmittel

    Die Gläubigerbenachteiligungsabsicht in § 239 KO bedeutet den direkten Vorsatz, die Gläubiger in ihrer Gesamtheit zu benachteiligen (BGHSt 8, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision hier auf das Urteil BGHSt 8, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; denn in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte der Schuldner tatsächlich zum Vorteil einzelner Gläubiger gehandelt.

  • BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95

    Spezialität - Privilegierung - Forderung - Sicherungsabtretung - Bestandteil der

    In diesem Fall wäre mit der Forderungsabtretung nicht die Konkursmasse selbst, sondern nur ihre gleichmäßige Verteilung unter den Gläubigern beeinträchtigt worden (BGHSt 8, 55, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55] zur früheren Rechtslage nach §§ 239, 241 KO; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 283 c Rdn. 2).
  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    a) Der Tatbestand der Gläubigerbegünstigung (§ 283 c StGB ), der als Sondervorschrift dem § 283 StGB vorgeht (BGHSt 8, 55, 56), kann verwirklicht sein, wenn der Gläubiger J. nach dem bürgerlichen Recht keinen Anspruch darauf hatte, zu dieser Zeit und in dieser Art gesichert und befriedigt zu werden.

    Der Täter muß den Willen gehabt haben, die Verwertung der Konkursmasse zu Gunsten der Gesamtheit der Gläubiger und nicht nur die gleichmäßige Befriedigung der Konkursgläubiger zu hintertreiben (BGHSt 8, 55, 56).

  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Nicht verkannt, wenn auch auf den ersten Blick nicht unmißverständlich dargestellt, hat die Strafkammer, daß die Absicht, einen Gläubiger vor den anderen zu begünstigen, notwendig den bestimmten Willen in sich schließt, diese durch die Bevorzugung des einen Gläubigers zu benachteiligen (RGSt 24, 255; BGHSt 8, 55, 56; BGH LM Nr. 2 zu § 241 KO).
  • BGH, 17.03.1961 - 4 StR 492/60

    Herstellung der Tateinheit zwischen mehreren Taten - Strafbarkeit wegen

    Vielmehr muß hinzukommen, daß sie ihn auch tatsächlich herbeiführen wollten (RGSt 39, 136, 140; 66, 88, 90; BGHSt 8, 55, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; LM Nr. 14 zu § 239 KO, Nr. 2 zu § 241 KO und viele andere).

    Nur im Falle der übermäßigen Begünstigung eines Gläubigers, also bei Zuwendung eines seine Forderung übersteigenden Vermögenswertes, kann Tateinheit mit dieser Vorschrift begründet sein (RGSt 6, 94, 96; 66, 88, 91; 68, 368; BGH LM Nr. 14 zu § 239 KO; BGHSt 8, 55 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]).

  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 192/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 131/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1957 - 1 StR 469/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1976 - 1 StR 528/76
  • BGH, 30.10.1969 - 1 StR 243/69

    Meineid, Bankrott, Gläubigerbegünstigung und Betrug - Bankrotthandlungen vor der

  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 592/75

    Strafbarkeit wegen Bankrotts - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ss 872/00

    Gläubigerbegünstigung, verspätete Konkursantragstellung, erforderliche

  • BGH, 14.11.1967 - 1 StR 489/67

    Beiseiteschaffen eines Vermögensstücks - Begriff der Tatmehrheit - Verurteilung

  • BGH, 14.11.1958 - 5 StR 385/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.01.1956 - 4 StR 494/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 462/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 130/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1958 - 5 StR 37/58

    Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen Betruges zum Nachteil der

  • BGH, 17.12.1957 - 5 StR 429/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.07.1957 - 5 StR 211/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 353/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1962 - 1 StR 463/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1956 - 1 StR 121/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1956 - 5 StR 123/56

    Rechtsmittel

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