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   BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02   

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https://dejure.org/2002,5910
BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02 (https://dejure.org/2002,5910)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - 5 StR 136/02 (https://dejure.org/2002,5910)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02 (https://dejure.org/2002,5910)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Vergewaltigung - Versuch - Verfolgungsverjährung - Sachrüge - Verfahrensrüge - Erschöpfende Beweiswürdigung - Sachrichterlicher Fehler - Unterlassene Verfahrensförderung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 78 Abs. 3 Ziffer 2; ; StGB § 78b Abs. 1 Ziffer 1; ; StGB § 7 Abs. 2 Ziffer 1 2. Alternative

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02
    Bei dieser Sachlage wäre das Landgericht verpflichtet gewesen, die Erkenntnisquellen zur Aussageentstehung auszuschöpfen und die Umstände der Aussagen der Zeugin, die die weitergehende Belastung enthalten, darzustellen und in die Würdigung mit einzubeziehen (vgl. BGHSt 45, 164, 169; BGH NStZ 2000, 496, 497; Nack StraFo 2001, 1, 4 m. w. N.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02
    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (st. Rspr. BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.) und der Tatrichter in einem Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02
    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (st. Rspr. BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.) und der Tatrichter in einem Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02
    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (st. Rspr. BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.) und der Tatrichter in einem Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02
    Der neue Tatrichter wird im Falle eines Schuldspruchs auch Gelegenheit haben, die Zeiten der unterlassenen Förderung des Verfahrens beim Landgericht von der Anklageerhebung bis zum Beginn der Hauptverhandlung unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BGHSt 45, 308, 309 m. w. N.) zu würdigen.
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02
    Der Senat bemerkt insoweit ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts, daß Verfolgungsverjährung gemäß Art. 315 Abs. 4 EGStGB, § 7 Abs. 2 Ziffer 1 2. Alternative StGB, § 78 Abs. 3 Ziffer 2 StGB (vgl. BGHSt 39, 317, 320; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 2 Rdn. 27) und § 78b Abs. 1 Ziffer 1 StGB nicht eingetreten ist.
  • BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10

    Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe

    a) Das neu berufene Tatgericht wird angesichts der divergierenden Bekundungen der Nebenklägerin die Entwicklung sämtlicher Aussagen, auch derjenigen im Familienkreis, zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02 mwN; BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 480/04, StV 2005, 253) und ihre Schilderungen gegenüber dem sachverständigen Zeugen auch inhaltlich näher darzustellen haben.
  • BGH, 24.01.2012 - 5 StR 433/11

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Motiv zur

    c) Die Darstellung der Aussagen der Nebenklägerin erweckt zudem die Besorgnis von deren Unvollständigkeit, was die gebotene umfassende Glaubhaftigkeitsprüfung nicht hinreichend erkennbar und nachvollziehbar macht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02).
  • BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Umdeutung in

    Bei dieser Sachlage wäre der Tatrichter verpflichtet gewesen, die - was sich aus dem Zusammenhang der Darlegungen UA S. 9 ergibt - konkreteren Angaben der Zeugin in ihrer polizeilichen Vernehmung im Einzelnen darzustellen und deren Beweiswert zu erwägen (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189; insoweit in BGHSt 47, 243 ff. nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02).
  • BGH, 14.03.2012 - 5 StR 28/12

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Beweiswürdigung; Erörterung bei möglichen

    Dies ist angesichts des mit einer solchen Tat verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die Persönlichkeit der Nebenklägerin und der hierdurch zwangsläufig aufkommenden Belastungen für das Familienleben schwer nachvollziehbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02 - und vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, StraFo 2006, 411).
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 488/10

    Aussage gegen Aussage ist ein Grund für eine besondere Glaubwürdigkeitsprüfung

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält oder der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158/159; Beschluss vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 261 Rn. 11a; jeweils m. w. N.).
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