Rechtsprechung
BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung (Erledigung; Härteausgleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe - Unzulässigkeit eines Härteausgleich bei der Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung
- Judicialis
StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Gesamtstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 139 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01
Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02
Dies widerspricht dem Grundsatz, daß nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung die Gesamtstrafbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung zu erfolgen hat; sonst würde einem Revisionsführer wegen seines Rechtsmittels ein durch die Gesamtstrafbildung erlangter Rechtsvorteil genommen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2 m. w. N.). - BGH, 18.12.1996 - 2 StR 637/96
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines gewerbsmäßigen Handels - …
Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02
Danach hat ein neuer Tatrichter gegen den Angeklagten Y eine Einzelfreiheitsstrafe wegen der Tat zum Nachteil des Geschädigten Ya festzusetzen (…vgl. BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1; BGH, Beschl. vom 18. Dezember 1996 - 2 StR 637/96) und eine neue Gesamtstrafe zu bilden. - BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86
Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch die Verhängung einer Einzelstrafe …
Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02
Danach hat ein neuer Tatrichter gegen den Angeklagten Y eine Einzelfreiheitsstrafe wegen der Tat zum Nachteil des Geschädigten Ya festzusetzen (vgl. BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1; BGH, Beschl. vom 18. Dezember 1996 - 2 StR 637/96) und eine neue Gesamtstrafe zu bilden.
- BGH, 06.03.2007 - 3 StR 19/07
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (zweiter Durchgang; Maßgeblichkeit der …
Eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe ist auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (st. Rspr.;… vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m. w. N.; BGH NStZ-RR 2003, 139). - BGH, 01.08.2012 - 4 StR 186/12
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsur)
Der Senat holt die Einbeziehung, die ausschließlich zugunsten des Angeklagten wirkt, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2002 - 5 StR 355/02).