Rechtsprechung
BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 413 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Intelligenzminderung und Verhaltensauffälligkeit; Schwachsinn; Gefahrenprognose: Gesamtwürdigung bei Tat im Rahmen einer Heimunterbringung); Sicherungsverfahren; unzulässige Aufklärungsrüge (Benennung eines konkreten ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Beurteilung des Gefährdungspotentials des Angeklagten für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB); Schuldunfähigkeit wegen Schwachsinns
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Gefährlichkeit (nur) in Bezug auf Betreuungspersonal - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 139
- NStZ-RR 2007, 260
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01
Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06
Die von der zulässigen Revision der Nebenklägerin (BGHSt 47, 202;… BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 7) erhobene Aufklärungsrüge ist unzulässig, weil sie kein bestimmtes Beweismittel benennt (…vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6). - BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06
Solches kann aber - ähnlich den Taten zum Nachteil von Angehörigen einer psychiatrischen Klinik (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26) - nur eingeschränkt Anlass für eine Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung sein. - BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93
Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und …
Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06
Die von der zulässigen Revision der Nebenklägerin (BGHSt 47, 202;… BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 7) erhobene Aufklärungsrüge ist unzulässig, weil sie kein bestimmtes Beweismittel benennt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
- BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06
Die vom Schwurgericht vorgenommene Gesamtwürdigung aller Umstände, dass eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für neuerliche schwere Störungen des Rechtsfriedens nicht besteht (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27), ist letztlich vertretbar und damit revisionsgerichtlich noch nicht zu beanstanden. - BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06
Die von der zulässigen Revision der Nebenklägerin (BGHSt 47, 202; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 7) erhobene Aufklärungsrüge ist unzulässig, weil sie kein bestimmtes Beweismittel benennt (…vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6). - BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98
Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern - …
Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06
Es begegnet indes keinen Bedenken, wenn das Landgericht insoweit eine Gefährlichkeit des Beschuldigten unter Hinweis auf den Umstand verneint hat, dass es bisher bei solchen Gelegenheiten nie zu wirklich erheblichen Vorfällen gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
- BGH, 03.04.2014 - 2 StR 652/13
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)
Weiterhin kann ein Nebenkläger die Nichtanordnung einer Maßregel im Sicherungsverfahren beanstanden, ohne dass dem § 400 Abs. 1 StPO entgegenstünde (BGH Beschl. v. 1. Februar 2007 - 5 StR 444/06;… Meyer-Goßner StPO 56. Aufl. § 400 Rn. 1).