Rechtsprechung
BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB; § 261 StPO
Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer alkoholbedingten verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten (Strafrahmenverschiebung bei lebenslanger Freiheitsstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung des Auschlusses einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 163
- NStZ-RR 2009, 70
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08
Die Flucht im Anschluss an den Messerstich, zumal unter Verzicht auf einen Versuch, die Handtasche des Opfers an sich zu bringen, offenbart ebenfalls kein schlüssiges Handlungskonzept mit motorischen Kombinationsleistungen, die so nicht möglich gewesen wären, wenn die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt gewesen wäre (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37). - BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei …
Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08
Sollte das neue Tatgericht zu einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40). - BGH, 13.05.2005 - 2 StR 160/05
Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (verminderte; völlig aufgehobene; BAK; …
Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08
Die vom Landgericht angeführten Umstände, aus denen es auf ein unbeeinträchtigtes Leistungsverhalten geschlossen hat, belegen zwar, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht völlig aufgehoben war, der Ausschluss einer erheblichen Verminderung ist aus ihnen jedoch nicht mit genügender Sicherheit abzuleiten (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 38). - BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05
Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung …
Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08
Sollte das neue Tatgericht zu einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (…BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40).
- BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19
Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK; …
Solches Verhalten des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage seiner Einsichtsfähigkeit; es steht jedoch einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit nicht von vorneherein entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 311; Beschluss vom 25. November 2008 - 5 StR 500/08, NStZ-RR 2009, 70). - BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09
Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)
Der Angeklagte ist nach der Entscheidung des Senats vom 25. November 2008 (5 StR 500/08) rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.