Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5214
BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01 (https://dejure.org/2001,5214)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2001 - 5 StR 552/01 (https://dejure.org/2001,5214)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 5 StR 552/01 (https://dejure.org/2001,5214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 21 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang (ohne verminderte Schuldfähigkeit); Verschlechterungsverbot (reformatio in peius)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01
    Eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht dieser Maßregel (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) kann der Senat nicht von vornherein ausschließen.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01
    Damit hat das Landgericht nicht hinreichend bedacht, daß - im Gegensatz zur Maßregel nach § 63 StGB - bei dem drogenabhängigen Angeklagten, der auch hier gehandelt hat, um sich Geld für Drogen zu beschaffen, die Annahme eines Hanges im Sinn des § 64 StGB ohne die Voraussetzungen des § 21 StGB möglich gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6; § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01
    Damit hat das Landgericht nicht hinreichend bedacht, daß - im Gegensatz zur Maßregel nach § 63 StGB - bei dem drogenabhängigen Angeklagten, der auch hier gehandelt hat, um sich Geld für Drogen zu beschaffen, die Annahme eines Hanges im Sinn des § 64 StGB ohne die Voraussetzungen des § 21 StGB möglich gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6; § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 13.01.2003 - 5 StR 544/02

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

    Bei dieser Sachlage mußte die Frage seiner Unterbringung nach § 64 StGB unbedingt im Urteil abgehandelt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2000 - 5 StR 407/00 -, vom 15. März 2001 - 5 StR 591/00 - und vom 11. Dezember 2001 - 5 StR 552/01 - jeweils m. w. N.), was die Strafkammer unterlassen hat." Hinzu kommt, daß der Angeklagte therapiewillig ist (UA S. 4) und keine Umstände ersichtlich sind, die den Erfolg einer etwaigen Maßregel in Frage stellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht