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   VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 TG 1239/06   

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https://dejure.org/2006,14830
VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 TG 1239/06 (https://dejure.org/2006,14830)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.08.2006 - 5 TG 1239/06 (https://dejure.org/2006,14830)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. August 2006 - 5 TG 1239/06 (https://dejure.org/2006,14830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung eines mit Gebäuden einer Straßenmeisterei bebauten Grundstücks als Erschließungsanlage; Vorliegen eines beitragspflichtigen "Baulands"; Straßenmeistereien als Nebenanlagen zu Bundesfernstraßen

  • Judicialis

    KAG § 11; ; StrBS der Gemeinde Buseck

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenmeistereigrundstück beitragspflichtiges "Bauland"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1941 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 TG 1239/06
    Allein die Tatsache, dass nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Bundesfernstraßengesetz - FStrG - Straßenmeistereien als Nebenanlagen zu den Bundesfernstraßen gehören und damit, wie in § 38 Baugesetzbuch - BauGB - zum Ausdruck kommt, derartige Grundstücke vorrangig der Fachplanung nach Maßgabe des § 17 FStrG unterliegen, führt zwar zur Verdrängung der §§ 29 bis 35 BauGB, zieht indes keine weitergehende Privilegierung in beitragsrechtlicher Hinsicht nach sich (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 -, NVwZ 1988, 632 [633]).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 TG 1239/06
    "Nach der st. Rspr. des BVerwG (vgl. statt vieler BVerwG, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 85, S. 32 [34 f.] = NVwZ 1983, 669 m.w.Nachw.) ist der Baulandbegriff des § 133 I BauGB ein eigenständiger erschließungsbeitragsrechtlicher Begriff, der nicht nur das umfasst, was baurechtlich den Begriff des Baulandes erfüllt, sondern außerdem - mit Auswirkung z.B. auf als Friedhof, als Kleingarten oder als Sportplatz genutzte Flächen - solche Nutzungen, die im Hinblick auf die Erschließung der baulichen Nutzung gleichwertig sind.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    Dieser Umstand steht für sich genommen - wie im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987, a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 10. August 2006 - 5 TG 1239/06 - KStZ 2006, 211; siehe auch OVG Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Februar 1982 - 9 A 177/80 - Die Gemeinde 1982, 178 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2002 - 2 S 1696/00 - juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 17. September 2002 - BVerwG 9 B 43.02 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133, jeweils zur Erschließungsbeitragspflicht des Eigentümers eines Klärwerkgrundstücks) - einer Straßenausbaubeitragspflicht nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 1979 - IX A 185/77 - KStZ 1980, 150; Senatsurteil vom 27. April 2010 - 9 LC 271/08 - NdsVBl 2010, 273 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22. August 2011, a.a.O.).
  • VG München, 12.11.2009 - M 10 K 08.2677

    Straßenreinigungsgebührenpflicht von Eigentümern öffentlicher Straßen;

    Dass die klägerischen Grundstücke der Fachplanung unterliegen, führt ebenfalls nicht zu einer Privilegierung im Abgabenrecht (vgl. HessVGH, Beschluss v. 10.8.2006, 5 TG 1239/06, juris-Dok. Rn. 6).
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