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   LAG Baden-Württemberg, 26.10.2004 - 5 Ta 25/04   

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https://dejure.org/2004,10394
LAG Baden-Württemberg, 26.10.2004 - 5 Ta 25/04 (https://dejure.org/2004,10394)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2004 - 5 Ta 25/04 (https://dejure.org/2004,10394)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 5 Ta 25/04 (https://dejure.org/2004,10394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ZPO § 114 ZPO § 121 Abs. 2 ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO § 569 GKG § 3 Abs. 2 ArbGG § 72 Abs. 2
    EZPO, GKG, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer negativen Feststellungsklage wegen angeblicher Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Voraussetzungen für die Annahme der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Definition des sich einer Rechtsposition Berühmens; Begründetheit einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 569; ; GKG § 3 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 256 Abs. 1 ,; GG Art. 19 Abs. 4
    Mutwilligkeit und Erfolgsaussicht einer negativen Feststellungsklage zu existenzgefährdender Schadensersatzforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2004 - 5 Ta 25/04
    Dies gilt nicht nur dann, wenn die Behauptungen zur Rechtsverfolgung in einem bereits anhängigen Verfahren (vgl. dazu etwa BGH NJW 1987, 3138) aufgestellt werden, sondern auch dann, wenn die Unterlassungsklage - wie hier - ersichtlich auch und gerade dem Zweck dient zu verhindern, dass der Gegner die zur Rechtsverfolgung aufgestellte Behauptung in einem zukünftigen gerichtlichen Verfahren zum Gegenstand seines Vorbringens machen kann (vgl. etwa BGH NJW 1977, 1681; Palandt- Thomas, BGB, 62. Aufl., Einführung vor § 823 Rdnr. 21).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2004 - 5 Ta 25/04
    Berühmen bedeutet die eindeutige Aussage, dem Erklärenden stehe gegen den Erklärungsgegner ein Anspruch oder Recht zu (vgl. BGH NJW 1984, 1754).
  • BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75

    Heimstättengemeinschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2004 - 5 Ta 25/04
    Dies gilt nicht nur dann, wenn die Behauptungen zur Rechtsverfolgung in einem bereits anhängigen Verfahren (vgl. dazu etwa BGH NJW 1987, 3138) aufgestellt werden, sondern auch dann, wenn die Unterlassungsklage - wie hier - ersichtlich auch und gerade dem Zweck dient zu verhindern, dass der Gegner die zur Rechtsverfolgung aufgestellte Behauptung in einem zukünftigen gerichtlichen Verfahren zum Gegenstand seines Vorbringens machen kann (vgl. etwa BGH NJW 1977, 1681; Palandt- Thomas, BGB, 62. Aufl., Einführung vor § 823 Rdnr. 21).
  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 296/00

    Zulässigkeit eines Grundurteils über einen mit einer Teilklage verfolgten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2004 - 5 Ta 25/04
    Dies folgt daraus, dass bei der negativen Feststellungsklage der Beklagte die Beweislast für das Bestehen des von ihm behaupteten Anspruchs trägt (vgl. etwa BGH NJW 2002, 1806).
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