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   LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12   

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LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12 (https://dejure.org/2013,306)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2013 - 5 Ta 33/12 (https://dejure.org/2013,306)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 (https://dejure.org/2013,306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gegenstandswertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Hinzurechnung einer Abfindung - Regelung von weiteren Streitgegenständen

  • Justiz Hamburg

    § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004, § 9 KSchG, § 10 KSchG
    Gegenstandswertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Hinzurechnung einer Abfindung - Regelung von weiteren Streitgegenständen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Mehrvergleich unter Hinzurechnung einer Abfindung; Vergleichsmehrwert bei Regelung weiterer Streitgegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 779
    Gegenstandswert für Mehrvergleich unter Hinzurechnung einer Abfindung; Vergleichsmehrwert bei Regelung weiterer Streitgegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergleichsmehrwert bei Abfindungen im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Streitwert/Gegenstandswert - Vergleich

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2007 - 6 Ta 67/07

    Streitwert für Kündigungsschutzverfahren bei variablem Vergütungsbestandteil -

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12
    Allerdings kann ein Vergleichsmehrwert auch bei unstreitigen Ansprüchen angenommen werden, wenn der Vergleich über die deklaratorische Feststellung der Rechtfolgen der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen hinaus Vergleichsinhalte aufweist, die zumindest ein Titulierungsinteresse begründen könnten (LAG Düsseldorf 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 - Juris).
  • LAG Hamburg, 19.09.2003 - 4 Ta 16/03

    Streitwertbestimmung im Kündigungsschutzverfahren bei auf gesonderter

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12
    Sie haben gegenüber dem Kündigungsschutzverfahren einen eigenen Streitgegenstand, sie stellen keinen Ersatz für das Arbeitsverhältnis dar (Schwab-Vollstädt, ArbGG 3. Aufl. 2011, Nr. 193 mwN. u.a. LAG Hamburg 19.09.2003 - 4 Ta 16/03 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 131, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Vergleichsmehrwert - Vereinbarung über

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12
    Nur dann handelt es sich um mit erledigte zusätzliche Streitgegenstände im gebühren- und verfahrensrechtlichen Sinne (LAG Köln 24.03.2010 - 5 Ta 50/10; LAG Baden-Württemberg 23.12.2009 - 5 Ta 158/09; LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2009 - 17 Ta (Kost) 6011/09- zit. nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2015 - 12 U 34/14

    Berechnung der Vergütung eines Rechtsanwalts bei arbeitsrechtlichem Mandat

    Der Sozialplan stellt keinen Ersatz für das Arbeitsverhältnis dar (vgl. LAG Hamburg vom 22.1.2013, 5 Ta 33/12, Juristisches Büro 2013, 251, zit. nach Juris Rn. 5).
  • LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22

    Gegenstandswert - anwaltliche Tätigkeit - Vergleichsmehrwert

    aa) Der Streitwert eines Vergleichs geht über den Streitwert des Verfahrens, in dem der Vergleich geschlossen wird, nur dann hinaus, wenn er Regelungen enthält, durch die andere Streitgegenstände beigelegt werden, die zwar nicht im vorliegenden Verfahren, wohl aber bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, oder über die die Parteien bislang zwar nur außergerichtlich gestritten haben, bei denen aber die konkrete Gefahr besteht, dass sie ohne die vergleichsweise Regelung alsbald in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragen werden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 - juris).
  • LG Darmstadt, 29.01.2014 - 19 O 463/12

    Aufhebungsvertrag nach Ankündigung einer betriebsbedingten Kündigung

    Dies deshalb, weil sie gegenüber dem eigentlichen Kündigungsschutzverfahren einen eigenen Streitgegenstand bilden und keinen Ersatz für das Arbeitsverhältnis darstellen (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 22.1.2013, Az. 5 Ta 33/12, zitiert nach beck online), vielmehr auf einer eigenständigen Anspruchsgrundlage (dem Sozialplan) beruhen (vgl. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Auflage 2014, § 12 Rn. 21, zitiert nach Becker online), wie sich dies im vorliegenden Verfahren schon aus den Berechnungen gemäß Anlage K 20 ergibt, in der gerade zwischen einer Bemessungsgrundlage Abfindung (7.146,55 EUR) und der Abfindung gemäß Sozialplan unterschieden wird.
  • LG Bremen, 30.01.2014 - 6 S 148/13

    Rechtsschutzversicherung - Arbeitsrechtliche Kündigungsandrohung

    Die Abfindung findet aber wegen § 42 Abs. 3 S. 1 GKG in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich keine gebührenerhöhende Berücksichtigung (LAG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12).
  • LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21

    Gegenstandswert - Festsetzung - Vergleichsmehrwert - Beilegung anderer

    Der Streitwert eines Vergleichs geht über den Streitwert des Verfahrens, in dem der Vergleich geschlossen wird, nur dann hinaus, wenn er Regelungen enthält, durch die andere Streitgegenstände beigelegt werden, die zwar nicht im vorliegenden Verfahren, wohl aber bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, oder über die die Parteien bislang zwar nur außergerichtlich gestritten haben, bei denen aber die konkrete Gefahr besteht, dass sie ohne die vergleichsweise Regelung alsbald in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragen werden (vgl. LArbG Hamburg Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 - Juris).
  • LAG Hamburg, 30.07.2015 - 3 Ta 19/15

    Gegenstandswert - Zeugnisnote

    Allerdings kann ein Vergleichsmehrwert auch bei unstreitigen Ansprüchen angenommen werden, wenn der Vergleich über die deklaratorische Feststellung der Rechtfolgen der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen hinaus Vergleichsinhalte aufweist, die zumindest ein Titulierungsinteresse begründen könnten (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 -, m.w.N., juris).
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.2012 - 5 Ta 33/12 (https://dejure.org/2012,11965)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 5 Ta 33/12 (https://dejure.org/2012,11965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenansatz in einem arbeitsgerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensgebühr im arbeitsgerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Verfahrensgebühr im arbeitsgerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Vollstreckungskosten

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