Weitere Entscheidung unten: SG Osnabrück, 11.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01   

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https://dejure.org/2008,9727
OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01 (https://dejure.org/2008,9727)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2008 - 5 U 122/01 (https://dejure.org/2008,9727)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 5 U 122/01 (https://dejure.org/2008,9727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz eines Fotografen wegen Verlustes von Diabildern durch die Bildredaktion einer Zeitschrift; Darlegungsobliegenheiten für den Nachweis der Übersendung bzw. Rücksendung von Lichtbildern zwischen einem Fotografen und der Bildredaktion einer Zeitschrift; ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 604 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 404a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Schadensersatzes bei Abhandenkommen von Bildern eines Fotojournalisten - Darlegungsobliegenheit bei Verlust durch Übersendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Denn das Gericht hat wegen der für die Ermittlung eines Schadens regelmäßig in der Natur des Anspruchs liegenden großen Beweisschwierigkeiten im Wege der Schadensschätzung jedenfalls einen Mindestschaden zu ermitteln (BGH GRUR 93, 55, 58 - Tchibo/Rolex II).

    Steht fest, dass ein Schaden in einem der Höhe nach nicht bestimmbaren, aber jedenfalls erheblichen Ausmaß entstanden ist, dann wird sich in der Regel aus den Umständen, die die Annahme eines erheblichen Schadens begründen, eine ausreichende Grundlage für die Ermittlung eines gewissen (Mindest-)Schadens gewinnen lassen (BGH GRUR 93, 55, 59 - Tchibo/Rolex II).

    Sofern nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt, hat das Gericht von dieser Art der Schadensfeststellung Gebrauch zu machen (BGH GRUR 93, 55, 59 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Reichen die Umstände zwar nicht aus, den Schaden in seinem vollen Umfang, wohl aber in gewisser Höhe zu schätzen, dann muss wenigstens dieser Teil geschätzt werden (BGH NJW 64, 589, 590; BGH NJW 87, 909, 910).

    Das entspricht dem Zweck des § 287 ZPO, denn eben, um derartige unbillige Ergebnisse zu vermeiden, hat der Gesetzgeber dem Richter das Recht gegeben und damit die Pflicht auferlegt, einen Schaden trotz unvollständiger Aufklärung des Sachverhalts durch Schätzung festzulegen (BGH NJW 64, 589, 590).

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98

    Bildagentur; Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Zu den Darlegungsobliegenheiten für den Nachweis der Übersendung bzw. Rücksendung von Lichtbildern zwischen einem Fotografen und der Bildredaktion einer Zeitschrift im Rahmen eines leiheähnlichen Vertragsverhältnisses sowie zu dem Umfang der von dem Kläger bei Verlust der Lichtbilder für eine Schadensschätzung vorzutragenden Anknüpfungstatsachen (im Anschluss an BGH WRP 02, 105 - Bildagentur).

    Vielmehr ist zwischen den Parteien bereits durch die telefonische Bestellung einer Bildauswahl ein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen, durch das dreierlei geregelt wurde: die Auswahl geeignet erscheinender Fotografien durch den Kläger, die Überlassung der entsprechenden Diapositive einschließlich der Übersendung und Rücksendung sowie die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte für den Fall, dass die Beklagten eines oder mehrere Bilder verwenden wollten (siehe zu einer vergleichbaren Vertragssituation BGH WRP 02, 105, 106 - Bildagentur).

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Danach kann und muss das Gericht (nur) dann von jeder Schätzung absehen, wenn diese mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGH (VIII. ZS) NJW 87, 909, 910; BGH NJW 84, 2216; BGH GRUR 89, 353, 355 - Raubkopien).

    Reichen die Umstände zwar nicht aus, den Schaden in seinem vollen Umfang, wohl aber in gewisser Höhe zu schätzen, dann muss wenigstens dieser Teil geschätzt werden (BGH NJW 64, 589, 590; BGH NJW 87, 909, 910).

  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das erkennende Gericht in derartigen Fällen den Sachverständigen ausnahmsweise auch mit der Ermittlung des Sachverhalts beauftragen kann, den dieser seinem Gutachten zu Grunde zu legen hat (vgl. BGH NJW-RR 95, 715, 716).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Danach kann und muss das Gericht (nur) dann von jeder Schätzung absehen, wenn diese mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGH (VIII. ZS) NJW 87, 909, 910; BGH NJW 84, 2216; BGH GRUR 89, 353, 355 - Raubkopien).
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   SG Osnabrück, 11.08.2005 - S 5 U 122/01   

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SG Osnabrück, Entscheidung vom 11. August 2005 - S 5 U 122/01 (https://dejure.org/2005,97799)
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