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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.10.2008 - 5 U 173/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9442
OLG Rostock, 10.10.2008 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2008,9442)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.10.2008 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2008,9442)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2008,9442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis bei zunächst unzulässiger Klage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei einer zunächst wegen Masseunzulänglichkeit unzulässigen und wegen späterer Rückzahlung eines fehlerhaft überwiesenen Betrages für erledigt erklärten Klage

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO §§ 208 ff.; ; InsO § 209 Abs. 1; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 210; ; BGB § 812 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 93
    Sofortiges Anerkenntnis bei erst im Laufe des Rechtsstreits zulässig gewordener Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 582
  • NZI 2008, 750
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2008 - 5 U 173/08
    Auch bei diesen Verbindlichkeiten gilt nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 154, 358; 167, 178) das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO, da die Kosten des Insolvenzverfahrens absoluten Vorrang (auch vor den neuen Masseverbindlichkeiten) haben.

    Zunächst hat er sich zu Recht entsprechend der Rechtsprechung des BGH darauf berufen können, dass die Klage unzulässig war (BGHZ 167, 178).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2008 - 5 U 173/08
    Auch bei diesen Verbindlichkeiten gilt nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 154, 358; 167, 178) das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO, da die Kosten des Insolvenzverfahrens absoluten Vorrang (auch vor den neuen Masseverbindlichkeiten) haben.
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2008 - 5 U 173/08
    Nach einhelliger Ansicht (vgl. etwa BGH MDR 2004, 896) kann die beklagte Partei bei einer zunächst unschlüssigen Klage nach Behebung dieses Mangels noch sofort anerkennen.
  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2008 - 5 U 173/08
    Bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers und Klageabweisungsantrag des Beklagten bemisst sich der Streitwert nach überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschliesst, ab Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., Rdn. 16 zu § 3 unter "einseitige Erledigungserklärung" m. w. N.; BGH MDR 2006, 109 = NJW-RR 2005, 1728; OLG Rostock MDR 93, 1019; OLG Karlsruhe MDR 94, 217).
  • OLG Rostock, 16.03.1993 - 3 U 19/92

    Bestimmung des Streitwertes; Kosteninteresse des Klägers; Einseitige

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2008 - 5 U 173/08
    Bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers und Klageabweisungsantrag des Beklagten bemisst sich der Streitwert nach überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschliesst, ab Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., Rdn. 16 zu § 3 unter "einseitige Erledigungserklärung" m. w. N.; BGH MDR 2006, 109 = NJW-RR 2005, 1728; OLG Rostock MDR 93, 1019; OLG Karlsruhe MDR 94, 217).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.1993 - 6 W 38/93
    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2008 - 5 U 173/08
    Bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers und Klageabweisungsantrag des Beklagten bemisst sich der Streitwert nach überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschliesst, ab Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., Rdn. 16 zu § 3 unter "einseitige Erledigungserklärung" m. w. N.; BGH MDR 2006, 109 = NJW-RR 2005, 1728; OLG Rostock MDR 93, 1019; OLG Karlsruhe MDR 94, 217).
  • BFH, 17.09.2019 - VII R 31/18

    Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach

    aa) Eine Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren ist nach Überwindung der Masseunzulänglichkeit möglich (Kießner in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl. 2018, § 208 Rz 27 ff.; Riedel in Graf-Schlicker, Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2014, § 208 Rz 7; Ries in Uhlenbruck, a.a.O., § 208 Rz 22; Weitzmann in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 7. Aufl. 2019, § 208 InsO Rz 14; Windel in Jaeger, Insolvenzordnung, § 208 Rz 46; Oberlandesgericht  Rostock, Urteil vom 10.10.2008 - 5 U 173/08, Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht --NZI-- 2008, 750; a.A. wohl Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 02.02.2000 - 67c IN 157/99, NZI 2000, 140).
  • LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 138/18
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn ein Klageantrag beschränkt wird (vgl. Stein/Jonas/Muthorst, 23. Aufl.,§ 93 ZPO Rn. 10 m. w. N.), eine bisher unzulässige Klage zulässig wird (OLG Rostock, Urt. v. 10.10.2008 - 5 U 173/08 - OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - m. w. N.) oder ein unschlüssige Klage z.B. aufgrund ergänzendem Sachvortrag schlüssig wird (BAG, Beschl. v. 01.02.2007 - IX ZB 248/05 - m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4466
OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2010,4466)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2010 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2010,4466)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2010,4466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 26, 55 Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 1 Satz 1 MarkenG

  • Justiz Hamburg

    Creme 21

    § 26 MarkenG, § 49 Abs 1 S 1 MarkenG, § 55 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenrecht: Rechtserhaltende Markenbenutzung eines Diskothekenbetreibers bei Merchandising-Artikeln

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtserhaltende Benutzung bei Merchandising-Ware

  • Wolters Kluwer

    Rechtserhaltende Benutzung des als Marke für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen geschützten Namens einer Diskothek

  • gaius.legal

    Rechtserhaltende Benutzung bei Merchandising-Ware

  • rechtsportal.de

    Rechtserhaltende Benutzung des als Marke für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen geschützten Namens einer Diskothek

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 26, 49 Abs. 1 S. 1, 55 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Markenmäßige Benutzung auch bei Merchandising-Ware

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Creme 21 der Club

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    aa) Für die rechtserhaltende Benutzung eines Zeichens als Marke - insbesondere in Abgrenzung zur Benutzung als Unternehmenskennzeichen- gelten nach der Rechtsprechung des BGH, wie er sie z.B. in der Entscheidung "OTTO" niedergelegt hat ( BGH NJW-RR 2005, 1628, 1629 ), folgende Grundsätze :.

    Der BGH hat diese Entscheidung mit seiner oben bereits zitierten Entscheidung "OTTO" bestätigt ( NJW-RR 2005, 1628 ).

    Auch hatte der Bundesgerichtshof in der Sache OTTO ( NJW-RR 2005, 1628 ) bereits Gelegenheit, zur rechtserhaltenden Nutzung einer Marke auf Werbemitteln Stellung zu nehmen, denn bei dieser Entscheidung ging es um die Frage der rechtserhaltenden Nutzung der Marke Otto u.a. auf T-Shirts und Mützen als Werbeträger ( Senat, GRUR-RR 03, 145, 147 ).

  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 152/01

    Klagebefugnis für eine Löschungsklage; Anforderungen an die rechtserhaltende

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Die Entscheidung "Otto" des Senats steht vorstehender Beurteilung nicht entgegen ( GRUR-RR 03, 145 ).

    Auch hatte der Bundesgerichtshof in der Sache OTTO ( NJW-RR 2005, 1628 ) bereits Gelegenheit, zur rechtserhaltenden Nutzung einer Marke auf Werbemitteln Stellung zu nehmen, denn bei dieser Entscheidung ging es um die Frage der rechtserhaltenden Nutzung der Marke Otto u.a. auf T-Shirts und Mützen als Werbeträger ( Senat, GRUR-RR 03, 145, 147 ).

  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Dies hat der BGH gerade für die Ähnlichkeit zwischen alkoholischen Getränken und der Dienstleistung "Beherbergung und Verpflegung von Gästen" in zwei Entscheidungen anerkannt ( BGH GRUR 99, 586, 587 - White Lion; GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO ).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Dies hat der BGH gerade für die Ähnlichkeit zwischen alkoholischen Getränken und der Dienstleistung "Beherbergung und Verpflegung von Gästen" in zwei Entscheidungen anerkannt ( BGH GRUR 99, 586, 587 - White Lion; GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO ).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 51/00

    "TIFFANY II"; Gleichartigkeit von Warengruppen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Der BGH hat in seiner Entscheidung "Tiffani II" ( GRUR 2002, 1079, 1081 ) zur Warengleichartigkeit dieser Produkte das Folgende ausgeführt : "Das BerGer. ist, bezogen auf die im Streitfall konkret in Frage stehenden Waren, davon ausgegangen, dass "Schmucksachen, Schmuckwaren" sowie "Bijouteriewaren", "Goldschmiedewaren" und "Juwelierwaren" einerseits und Brillengestelle (Brillenfassungen) andererseits nicht gleichartig im Sinne des Warenzeichenrechts seien.
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Eine bösgläubige Markenanmeldung liegt insbesondere dann vor, wenn der Anmelder in den Besitzstand eines Vorbenutzers des Zeichens ohne zureichenden Grund einbricht, um diesen zu stören, oder wenn die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt wird ( BGH a.a.O. - EQUI2000; GRUR 2001, 242, 244 - Classe E ).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann eine bösgläubig - d.h. rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig - erwirkte Markeneintragung auch außerhalb des gesetzlich geregelten patentamtlichen Löschungsverfahrens ( §§ 54 Abs. 1, 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG ) unter den Voraussetzungen des §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, 826 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB ( Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ) mit einer zivilrechtlichen Löschungsklage zu Fall gebracht werden ( grundlegend für das MarkenG : BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14 - 19, Rn.184; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26.Aufl., § 11 Rn.2.43 ).
  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02

    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Der 3.Senat des HansOLG hatte sich in seiner Entscheidung "eltern-online.de" mit der rechtserhaltenden Benutzung der Marke "Eltern" durch den Verlag, der die gleichnamige Zeitschrift herausgibt, u.a. für Schreibwaren und Textilwaren zu befassen ( GRUR-RR 2004, 104,109 ).
  • BPatG, 19.11.2002 - 27 W (pat) 4/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Auch der für eine rechtserhaltende Benutzung maßgebliche Gegenstand einer so genannten Handelsmarke wird durch die Ware(n) oder Dienstleistung(en) bestimmt, für die sie eingetragen ist (vgl. BPatGE 46, 108 [115f.]; Fezer, § 3 Rdnrn. 32 u. 154b; Ströbele, in: Ströbele/Hacker, § 26 Rdnr. 55).".
  • OLG Hamburg, 19.06.2002 - 5 U 64/01

    Abmahnung Jack Wolfskin "Tatzen"-Logo

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Gerade bei sog. Merchandising-Artikeln wird der Verkehr sogar damit rechnen, dass derartige Produkte von Drittunternehmen hergestellt werden ( Senat GRUR-RR 03, 211,213 - Jack Wolfskin ).
  • OLG Jena, 23.10.2002 - 2 U 569/02
  • OLG Hamburg, 23.12.1999 - 3 U 28/98
  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) /

    In der Rechtsprechung ist die markenmäßige Benutzung von Merchandising Produkten überwiegend anerkannt worden, wenn diese entgeltlich vertrieben werden (im Zusammenhang mit einer rechtsverletzenden Benutzung: EuGH GRUR 2003, 55 (Nr. 39, 40, 61) - Arsenal FC; zu § 26 MarkenG: OLG Hamburg 5 U 173/08 - Creme 21; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (109) - ELTERN/eltern.de; BPatG 27 W (pat) 11/04 - UNDERGROUND/UNDERGROUND).

    Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei dem Nebenprodukt um eine Ware mit eigenem Gebrauchswert handelt, für die ein eigenständiger Markt existiert (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (109) - ELTERN/eltern.de; OLG Hamburg 5 U 173/08 - Creme 21), wie es für die hier verfahrensgegenständlichen Bekleidungsstücke der Fall ist.

  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 510/20
    wird (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2011, 175, 177 - Creme 21; BPatG, Beschluss vom 23.08.2011, 33 W (pat) 526/10 - SCORPION BUDO"S FINEST/SCORPIONS; Beschluss vom 30.08.2005, 27 W (pat) 11/04 - UNDERGROUND, UNDERGROUND/UNDERGROUND), sind die Nachweise für die Waren der Klasse 25 nicht ausreichend.
  • BPatG, 10.10.2022 - 26 W (pat) 501/18
    bb) Alkoholfreie und alkoholische Getränke werden von Gaststätten nicht nur im Schankbetrieb, sondern auch im "Straßenverkauf" vertrieben und oftmals unmittelbar in den Herstellungsbetrieben selbst serviert, wie z. B. Biere und alkoholfreie Getränke in Brauereien oder Weine und alkoholfreie Getränke in Weinkellereien (BGH GRUR 2000, 883 Juris-Tz. 20 - PAPPAGALLO; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 175 - Creme 21; BPatG GRUR 2003, 530 - Waldschlößchen).
  • BPatG, 19.02.2019 - 27 W (pat) 14/17
    Zwischen diesen Dienstleistungen und den diversen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken der Klassen 32 und 33 der jüngeren Marke ist Ähnlichkeit zu bejahen, da die Getränke von Gaststätten im Schankbetrieb und daneben auch "to go" verkauft werden und zudem Getränke oftmals unmittelbar in den Herstellungsbetrieben selber serviert werden, beispielsweise Biere in Brauereien, Weine in Weinkellereien etc. (vgl. BGH, GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO; OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 175 - Creme 21; BPatG, GRUR 2003, 530 - Waldschlößchen; Hacker in: Ströbele/ Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 9 Rn. 118 f.).
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   SG Augsburg, 16.03.2011 - S 5 U 173/08   

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SG Augsburg, 16.03.2011 - S 5 U 173/08 (https://dejure.org/2011,74388)
SG Augsburg, Entscheidung vom 16.03.2011 - S 5 U 173/08 (https://dejure.org/2011,74388)
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