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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8425
OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2003,8425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2003 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2003,8425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2003,8425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HaustürWG); Bereicherungsrechtlicher Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung eines Darlehens und gezogener Nutzungen (Zinsen) im Fall eines Widerrufs des Darlehensvertrages; Durchgriff von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Zur Aufklärung über die Risiken der vom Kunden beabsichtigten Verwendung des Darlehens ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH NJW-RR 1992, 879, 880 ; BGH NJW 1991, 693).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objektes über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken solcher Projekte hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenskonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf die speziellen Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat (BGH NJW-RR 1992, 879, 880 ).

    Eine hierdurch veranlaßte Einflußnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäfts (BGH WM 1992, 901, 905 ).

    Weil die Haftung aus c.i.c. ihre Wertungsgrundlage im Vertrauensprinzip hat, ist zum anderen auch eine erkennbar nach außen in Erscheinung tretende Übernahme von Funktionen des Veräußerers erforderlich (BGH, WM 1992, 901, 905 ).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auch bei Realkreditverträgen ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH WM 2002, 1181 ff.; BGH NJW 2003, 199 f.) klargestellt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH WM 2002, 1181, 1185 ) hat insoweit entschieden, daß der gegenüber dem HaustürWG engere Anwendungsbereich der Europäischen Haustürgeschäfte-Richtlinie eine abweichende Auslegung des § 5 Abs. 2 HaustürWG nicht rechtfertige.

    Der BGH weist in seinen Entscheidungen BGH WM 2002, 1181, 1186 und BGH NJW 2003, 199 f. ausdrücklich darauf hin, daß der Realkreditvertrag und das finanzierte Grundstücksgeschäft grundsätzlich nicht als zu einer wirtschaftlichen Einheit verbundene Geschäfte anzusehen sind.

    Zudem sind die nationalen Gerichte nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aufgrund des Umsetzungsgebotes gemäß Art. 249 Abs. 3 EG (Art. 189 Abs. 3 EGV) und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 10 EG (Art. 5 EGV) verpflichtet, zur Durchführung einer europäischen Richtlinie erlassene Gesetze unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraumes, der ihnen das nationale Recht einräumt, im Lichte des Wortlautes und des Zwecks der Richtlinie auszulegen (vgl. BGH WM 2002, 1181).

  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Dies gilt auch dann, wenn der Dritte Ehegatte des Sicherungsgebers ist (BGH WM 1989, 88, 89 ).

    Insoweit bleibt das mit dieser Klausel für die Kläger verbundene Risiko hinsichtlich der Gegenwart überschaubar und im Hinblick auf die Zukunft vermeidbar (vgl. BGH, WM 1989, 88, 90).

    Nach § 6 Abs. 1 AGBG bleibt bei Unwirksamkeit eines Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der übrige Teil wirksam (vgl. zum ganzen BGH, WM 1989, 88, 90 ).

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Dabei ist es unerheblich, ob bestimmte Beleihungsgrenzen eingehalten werden und in welchem Umfang der Kredit durch das Grundpfandrecht gesichert ist (vgl. BGH NJW 2000, 2352, 2354 ).

    Zunächst gilt der Grundsatz, daß zu den vom Kreditinstitut zu tragenden Risiken nicht die Beurteilung gehört, ob die vom Käufer geschuldeten " Gesamtkosten " in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objektes stehen (BGH NJW 2000, 2352 f.).

    Ein derartiges auffälliges Mißverhältnis liegt aber erst vor, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH NJW 2000, 2352, 2353 ).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Denn nur insoweit waren die Zeugen als Erfüllungsgehilfen im Pflichtenkreis der in den Vertrieb der Immobilie selbst nicht eingeschalteten Beklagten tätig geworden (vgl. BGH NJW 2000, 3558, 3559 ; BGH NJW-RR 1997, 116 f.; OLG München WM 2002, 1297).

    Die Beklagte hat ihre bei der vorliegend angebotenen speziellen Finanzierungsmethode der Verbindung aus Vorausdarlehen und Bausparverträge anzunehmende Aufklärungs- und Beratungspflichten (vgl. BGH, BB 1997, 387, 388 ) durch den Inhalt des Besuchsberichtes (vgl. hierzu OLG Hamm, WM 2000, 2540, 2542 ) sowie des nachfolgend abgeschlossenen Darlehensvertrages erfüllt.

  • BGH, 10.09.2002 - XI ZR 151/99

    Widerruflichkeit von Realkreditverträgen; Wirksamkeit von kreditfinanzierten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auch bei Realkreditverträgen ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH WM 2002, 1181 ff.; BGH NJW 2003, 199 f.) klargestellt.

    Der BGH weist in seinen Entscheidungen BGH WM 2002, 1181, 1186 und BGH NJW 2003, 199 f. ausdrücklich darauf hin, daß der Realkreditvertrag und das finanzierte Grundstücksgeschäft grundsätzlich nicht als zu einer wirtschaftlichen Einheit verbundene Geschäfte anzusehen sind.

  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Wegen der nunmehr vorliegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.11.2002 (AZ: XI ZR 10/00 - vgl. Bl. 486 ff.) ist der vorstehenden Argumentation jedoch nicht zu folgen.
  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Kreditaufnahme und finanzierter Wohnungskauf stellen jedoch regelmäßig keine solche wirtschaftliche Einheit dar (vgl. BGH WM 2002, 1186).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Denn nur insoweit waren die Zeugen als Erfüllungsgehilfen im Pflichtenkreis der in den Vertrieb der Immobilie selbst nicht eingeschalteten Beklagten tätig geworden (vgl. BGH NJW 2000, 3558, 3559 ; BGH NJW-RR 1997, 116 f.; OLG München WM 2002, 1297).
  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 308/89

    Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
    Zur Aufklärung über die Risiken der vom Kunden beabsichtigten Verwendung des Darlehens ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH NJW-RR 1992, 879, 880 ; BGH NJW 1991, 693).
  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

  • OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88

    Zu einem Schadensersatzanspruch aus Culpa in contrahendo; Verletzung von

  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 31 U 169/98

    Fehlende Kausalität falscher Angaben eines Anlagevermittlers bei ausdrücklichen

  • OLG Frankfurt, 15.08.2001 - 23 U 130/00

    Haftung einer Bank aus der Finanzierung eines Immobilienerwerbs

  • OLG München, 19.04.2000 - 15 U 5324/99

    Haftung der Bank für unrichtige Angaben eines Finanzierungsvermittlers

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • KG, 08.11.2005 - 4 U 175/04

    Finanzierter Wohnungskaufvertrag: Bestellung einer Grundschuld; Widerruf eines

    Eine so weite Sicherungszweckerklärung sichert nach der Rechtsprechung im Falle der Unwirksamkeit des Darlehens auch Bereicherungsansprüche und damit auch einen Anspruch nach § 3 Abs. 1 HWiG a. F. ab, da dieser der Sache nach nichts anderes ist als ein Anspruch auf Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten und damit ein besonders ausgestalteter Bereicherungsanspruch (BGH, Urteil vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00 - sub III. 2. = NJW 2003, 885, 886; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 - sub III. 1. b) = NJW 2004, 158, 159; OLG Hamm, Urteil vom 27. Januar 2003 - 5 U 178/01 - sub III. 2.).

    Das finanzielle Risiko bleibt deshalb überschaubar (OLG Hamm, Urteil v. 27. Januar 2003 - 5 U 178/01 - sub III. 3.; OLG Naumburg, Urteil v. 13. November 2003 - 2 U 47/03 - sub I. 2. c) (2) ).

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 92/03
    Die Beklagte verweist auf eine Entscheidung des Senats vom 27.1.2003 5 U 178/01 -, der ein wortgleicher Vertrag zugrunde liege.

    Dazu fehlen im vorliegenden Fall jedoch konkrete Anhaltspunkte (vgl. Senat, Urteil vom 27.1.2003, 5 U 178/01).

  • KG, 02.11.2004 - 4 U 20/04

    Widerruf eines Realkreditvertrages: Reichweite einer Sicherungsvereinbarung und

    Eine so weite Sicherungszweckerklärung sichert nach der Rechtsprechung im Falle der Unwirksamkeit des Darlehns auch Bereicherungsansprüche und damit auch einen Anspruch nach § 3 Abs. 1 HWiG a. F. ab, da dieser der Sache nach nichts anderes ist als ein Anspruch auf Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten und damit ein besonders ausgestalteter Bereicherungsanspruch (BGH, Urteil vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00 - sub III.2. = NJW 2003, 885, 886; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 - sub III.1.b) = NJW 2004, 158, 159; OLG Hamm, Urteil vom 27. Januar 2003 - 5 U 178/01 - sub III.2.).

    Das finanzielle Risiko bleibt deshalb überschaubar (OLG Hamm, Urteil v. 27. Januar 2003 - 5 U 178/01 - sub III. 3.; OLG Naumburg, Urteil v. 13. November 2003 - 2 U 47/03 - sub I. 2. c) (2) ).

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Rechtsprechung
   KG, 05.02.2002 - 5 U 178/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3559
KG, 05.02.2002 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2002,3559)
KG, Entscheidung vom 05.02.2002 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2002,3559)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2002,3559)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, UWG § 1, BGB §§ 826, 226, 1004
    Bandit.de

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr bei Internet-Domain "bandit.de"; Kriterien bei der Beurteilung einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr; Domainreservierung als sittenwidrige Behinderung i.S.d. Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1407
  • GRUR-RR 2004, 18
  • MMR 2003, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus KG, 05.02.2002 - 5 U 178/01
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH, NJW 1999, 933 - Canon; BGH, WRP 2000, 529, 531 - ARD1; 535 - Attache/Tisserand).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus KG, 05.02.2002 - 5 U 178/01
    Dies lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelumstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Wettbewerber beurteilen (Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 208; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdnr. 285), wobei sich die Bewertung an den von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen orientieren muss (BGH, WRP 2001, 1286, 1288 - Mitwohnzentrale).
  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

    Auszug aus KG, 05.02.2002 - 5 U 178/01
    c) Eine sittenwidrige Behinderung kann vorliegen, wenn der Zweck der Reservierung darin besteht, Dritte zu behindern bzw. zur Zahlung zu veranlassen und ein eigenes schützenswertes Interesse des Reservierenden nicht greifbar ist (OLG München, NJW-RR 1998, 984; GRUR 2000, 518, 519 und 519, 520; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 900; OLG Dresden, NJW-E - WettbewerbR 1999, 133, 135; OLG Frankfurt, WRP 2000, 772, 774; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 Rdnr. 327 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus KG, 05.02.2002 - 5 U 178/01
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH, NJW 1999, 933 - Canon; BGH, WRP 2000, 529, 531 - ARD1; 535 - Attache/Tisserand).
  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten

    Auszug aus KG, 05.02.2002 - 5 U 178/01
    c) Eine sittenwidrige Behinderung kann vorliegen, wenn der Zweck der Reservierung darin besteht, Dritte zu behindern bzw. zur Zahlung zu veranlassen und ein eigenes schützenswertes Interesse des Reservierenden nicht greifbar ist (OLG München, NJW-RR 1998, 984; GRUR 2000, 518, 519 und 519, 520; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 900; OLG Dresden, NJW-E - WettbewerbR 1999, 133, 135; OLG Frankfurt, WRP 2000, 772, 774; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 Rdnr. 327 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 20 U 162/97

    Namensfunktion eines Domain-Namens; Bestreiten des Namensrechts durch

    Auszug aus KG, 05.02.2002 - 5 U 178/01
    cc) Soweit berühmte Namen und Kennzeichen "vorsorglich" zur Weiterlizenzierung von Dritten angemeldet werden, kann dies unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eine Sittenwidrigkeit begründen (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 626).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22812
OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2002,22812)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2002 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2002,22812)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2002 - 5 U 178/01 (https://dejure.org/2002,22812)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss über die Möglichkeit einer Kaiserschnittentbindung aufgeklärt werden, wenn im Falle vaginaler Geburt für das Kind ernsthafte Gefahren drohen (BGHZ 106, 153, 157 f.; BGH, NJW 1993, 2372, 2373; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 177).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss über die Möglichkeit einer Kaiserschnittentbindung aufgeklärt werden, wenn im Falle vaginaler Geburt für das Kind ernsthafte Gefahren drohen (BGHZ 106, 153, 157 f.; BGH, NJW 1993, 2372, 2373; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 177).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01
    Damit liegt eine Verletzung der Befunderhebungspflicht vor (vgl. BGH, NJW 1999, 3408).
  • OLG Hamm, 24.06.1996 - 3 U 179/94

    Schnittentbindung zur Vermeidung des Risikos einer Schulterdystokie

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01
    Allein schon aufgrund dieser starken Behinderung des Klägers und den daraus folgenden Beeinträchtigungen in der Lebensführung hält der Senat ein Schmerzensgeld von 50.000,- EUR für gerechtfertigt und angemessen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 1997, 1403).
  • OLG Köln, 05.09.2008 - 5 W 44/08

    Arztrecht - Schmerzensgeld bei vollständiger Gebrauchsuntüchtigkeit eines Arms

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 06.03.2002 - 5 U 178/01 - im Falle einer vollständigen Armlähmung sowie Gebrauchsunfähigkeit der Hand infolge einer Plexusschädigung nach Schulterdystokie 50.000,00 EUR zuerkannt, das OLG Hamm sogar 62.500,00 EUR (vgl. VersR 2003, 1312).
  • OLG München, 08.07.2010 - 1 U 4550/08

    Arzthaftung bei Geburtsschaden: Mangelhafte Dokumentation bei Schulterdystokie;

    Mit Blick auf jüngere Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zur Höhe von Schmerzensgeld bei schweren Armplexusparesen infolge einer fehlerhaft behandelten Schulterdystokie (vgl. etwa OLG Köln vom 6.3.2002, Az. 5 U 178/01 und OLG Düsseldorf vom 30.1.2003, Az. 8 U 49/0) hält der Senat angesichts der konkret festgestellten dauerhaften und gewichtigen Beeinträchtigungen der Klägerin ein Schmerzensgeld von 60.000 EUR für angemessen, aber auch ausreichend.
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Rechtsprechung
   SG Itzehoe, 06.11.2003 - S 5 U 178/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,57687
SG Itzehoe, 06.11.2003 - S 5 U 178/01 (https://dejure.org/2003,57687)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 06.11.2003 - S 5 U 178/01 (https://dejure.org/2003,57687)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 06. November 2003 - S 5 U 178/01 (https://dejure.org/2003,57687)
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