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   OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00   

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OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00 (https://dejure.org/2002,10772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2002 - 5 U 190/00 (https://dejure.org/2002,10772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 5 U 190/00 (https://dejure.org/2002,10772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zum Ankauf eines Grundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Übertragung der Rechtsträgerschaft; Ankaufsrecht; Nutzer; Rechtsnachfolge; Investitionsauftraggeber; Übertragung unbeweglicher Grundmittel; Finanzierung aus eigenen Mitteln

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    SachenRBerG § 2 Nr. 2; ; SachenRBerG § ... 7 Abs. 1; ; SachenRBerG § 7 Abs. 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; SachenRBerG § 9 Abs. 2 Nr. 3; ; SachenRBerG § 15 Abs. 1; ; SachenRBerG § 61 Abs. 1; ; SachenRBerG §§ 87 ff.; ; SachenRBerG § 104; ; SachenRBerG § 105; ; SachenRBerG § 106; ; SachenRBerG § 108 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519 c; ; ZPO § 543 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00
    So hat der BGH insbesondere entschieden (VIZ 1995, S. 59t = DtZ 1995, S. 328), dass es für die Sachenrechtsbereinigung ausreicht, wenn eine der in § 7 Abs. 2 Nr. 1 SachenRBerG genannten Genossenschaften ein Gebäude aus Eigenmitteln errichtet hat und die Verleihung der Rechtsträgerschaft an dem Grundstück unterblieben ist, obwohl sie möglich gewesen wäre.
  • BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96

    Sachenrechtsbereinigung in bezug auf Bebauungen auf vertraglicher Grundlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00
    Eine bauliche Investition des Nutzers, die nach dem Boden- und dem Wirtschaftsrecht der DDR durch die Verleihung - nicht rein vertraglichen - Rechts hätte abgesichert werden können, kann demgemäß, auch ohne dass es tatsächlich zur Verleihung des Nutzungsrechts gekommen ist, der Sachenrechtsbereinigung unterliegen (vgl. BGHZ 134, S. 50 [54]).
  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 239/00

    Festlegung der Grundstücksfläche im Verfahren nach § 108 SachenRBerG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00
    Die Klärung, welche unvermessene Grundstücksteilfläche von der Sachenrechtsbereinigung betroffen ist, muss in dem notariellen Vermittlungsverfahren nach § 87 ff. SachenRBerG, gegebenenfalls in dem gerichtlichen Verfahren nach §§ 104 bis 106 SachenRBerG, erfolgen (BGH Urteil vom 18. Mai 2001 - V ZR 239/00).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 327/98

    Kosten der Errichtung eines Betriebsgebäudes einer gewerblichen Genossenschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. Januar 2000 (VIZ 2000, S. 234 ff.) besteht bei nach 1964 vorgenommenen Investitionen eine tatsächliche Vermutung für eine Finanzierung aus eigenen Mitteln.
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 302/97

    Zeitpunkt des Widerspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00
    Es ist anerkannt, dass der Nutzer jederzeit - vor oder während des notariellen Vermittlungsverfahrens - Klage auf positive Feststellung erheben kann, wenn der Eigentümer generell, wie vorliegend, den Anwendungsbereich des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bestreitet (BGH Urteil vom 10.7.1998 - V ZR 302/97 - Umdruck S. 7).
  • OLG Naumburg, 09.06.1998 - 11 U 63/98

    Vertragliche Nutzung einer Fremdinvestition ; Annahme eines Angebots für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00
    In diesen Fällen soll - wovon das Landgericht zutreffenderweise ausgeht - wegen des rein schuldrechtlichen Charakters einer solchen Vereinbarung weder § 7 Abs. 1 Nr. 2 noch § 7 Abs. 1 SachenRBerG als zugehöriger Auffangtatbestand Anwendung finden (Czub in Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, SachenRBerG, § 7 Rn. 148 ff; Eikmann-Rothe, SachenRBerG, § 9 Rn. 58, OLG Naumburg, VIZ 1999, S. 423).
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   SG Würzburg, 30.10.2003 - S 5 U 190/00   

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SG Würzburg, 30.10.2003 - S 5 U 190/00 (https://dejure.org/2003,39455)
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   SG Würzburg, 20.07.2005 - S 5 U 190/00   

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   SG Würzburg, 25.08.2008 - S 5 U 190/00   

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SG Würzburg, Entscheidung vom 25. August 2008 - S 5 U 190/00 (https://dejure.org/2008,90819)
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