Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.06.2017 - I-5 U 20/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36441
OLG Hamm, 19.06.2017 - I-5 U 20/16 (https://dejure.org/2017,36441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2017 - I-5 U 20/16 (https://dejure.org/2017,36441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - I-5 U 20/16 (https://dejure.org/2017,36441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004
    Unvordenkliche Verjährung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004
    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Duldung der Herstellung des Anschlusses an Versorgungsleitungen über ein Nachbargrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Öffentlichkeit eines Weges durch unvordenkliche Verjährung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Öffentlichkeit eines Weges durch unvordenkliche Verjährung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Öffentlichkeit eines Weges durch unvordenkliche Verjährung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Münster, 20.04.2015 - 8 K 107/14

    Beurteilung der Öffentlichkeit eines Weges in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Vor dem Verwaltungsgericht Münster war unter dem Az. 8 K 107/14 ein verwaltungsrechtliches Verfahren der Frau E gegen die Beklagte zu 8) anhängig, in dem es um die Frage ging, ob über die privaten Grundstücke der Beklagten zu 1) bis 7) - die beigeladen waren - ein öffentlicher Weg führt.

    Das Landgericht wie auch der Senat sind insofern nicht an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster vom 20.04.2015 (8 K 107/14) gebunden.

    Im Übrigen ist der Grundsatz der unvordenklichen Verjährung anzuwenden (VG Münster, Urteil vom 20.04.2015 - 8 K 107/14, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Dabei ist eine unvordenkliche Verjährung bei einem im Privateigentum stehenden alten Weg nicht stets schon allein deswegen anzunehmen, weil der Weg seit langer Zeit auch für einen allgemeinen Verkehr benutzt wird; eine Vermutung der Widmung aufgrund des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung kommt nicht in Betracht (VG Münster, Urteil vom 20.04.2015 - 8 K 107/14, juris Rn. 26 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2010 - 6 U 34/08, juris Rn. 33).

  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Er ist entwickelt worden, um auch bei solchen alten öffentlichen Wegen, deren Entstehung in unvordenkliche Zeit zurückreicht und die seit Menschengedenken oder doch seit langer Zeit einem in der Meinung der Rechtmäßigkeit geübten und widerspruchslos geduldeten öffentlichen Verkehr gedient haben, bei denen sich aber im Streitfall deutliche Widmungshandlungen nicht nachweisen lassen, die Eigenschaft als öffentlicher Weg begründen zu können (BVerfG, Beschluss vom 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08, juris Rn. 25; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 81/14, juris Rn. 53 f.; OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2016 - 5 U 125/15, juris Rn. 48 ff.).

    Im Zweifel kann nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden (BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, juris Rn. 38; VG Münster, a.a.O., juris Rn. 28).

  • OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00

    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Zwar sind die Zivilgerichte wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden, dies jedoch nur im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 21.11.2002 - 1 U 24/00, juris).

    Die Vermutung der Öffentlichkeit nach den Grundsätzen der unvordenklichen Verjährung kann aber nur dann Platz greifen, wenn der heutige Weg mit dem früher vorhandenen identisch ist; nur ganz geringfügige Veränderungen sind unschädlich (OLG Jena, Urteil vom 21.11.2002 - 1 U 24/00, juris Rz. 29).

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 6 U 34/08

    Keine Widmung durch Baugenehmigung oder Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Gemeingebrauch besteht also nur an rechtlich-öffentlichen, nicht an bloß tatsächlich-öffentlichen Straßen und Plätzen (BGHZ 51, 310; OVG Münster NWVBl 1995, 313); Ansprüche wegen Behinderung des Gemeingebrauchs setzen daher voraus, dass die jeweilige Straße vor Eintritt der Behinderung als öffentliche Straße gewidmet war (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2010 - 6 U 34/08, juris Rn. 25 f.).

    Dabei ist eine unvordenkliche Verjährung bei einem im Privateigentum stehenden alten Weg nicht stets schon allein deswegen anzunehmen, weil der Weg seit langer Zeit auch für einen allgemeinen Verkehr benutzt wird; eine Vermutung der Widmung aufgrund des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung kommt nicht in Betracht (VG Münster, Urteil vom 20.04.2015 - 8 K 107/14, juris Rn. 26 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2010 - 6 U 34/08, juris Rn. 33).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Voraussetzung der unvordenklichen Verjährung ist, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (vgl. BGH NJW-RR 2009, 515 juris-Rn. 14 a).
  • BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10

    Abwehranspruch des Eigentümers gegen Zugangsbehinderung zu seinem Grundstück auf

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Der Eigentümer kann Behinderungen des Zugangs zu seinem Grundstück auf einem öffentlichen Weg in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB abwehren, da ihn solche Zugangsbeschränkungen an der ungestörten Ausübung des Besitzes an seinem Grundstück hindern (BGH, Urteil vom 01.07.2011 - V ZR 154/10, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 81/14

    Notwegerecht: Voraussetzungen der Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Er ist entwickelt worden, um auch bei solchen alten öffentlichen Wegen, deren Entstehung in unvordenkliche Zeit zurückreicht und die seit Menschengedenken oder doch seit langer Zeit einem in der Meinung der Rechtmäßigkeit geübten und widerspruchslos geduldeten öffentlichen Verkehr gedient haben, bei denen sich aber im Streitfall deutliche Widmungshandlungen nicht nachweisen lassen, die Eigenschaft als öffentlicher Weg begründen zu können (BVerfG, Beschluss vom 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08, juris Rn. 25; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 81/14, juris Rn. 53 f.; OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2016 - 5 U 125/15, juris Rn. 48 ff.).
  • BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97

    Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Nach dieser Vorschrift kann der Grundstückseigentümer auch Beeinträchtigungen des Gemeingebrauchs abwehren (vgl. BGH NJW 1998, 2058; OLGR Brandenburg 2008, 330).
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15

    Unvordenkliche Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Er ist entwickelt worden, um auch bei solchen alten öffentlichen Wegen, deren Entstehung in unvordenkliche Zeit zurückreicht und die seit Menschengedenken oder doch seit langer Zeit einem in der Meinung der Rechtmäßigkeit geübten und widerspruchslos geduldeten öffentlichen Verkehr gedient haben, bei denen sich aber im Streitfall deutliche Widmungshandlungen nicht nachweisen lassen, die Eigenschaft als öffentlicher Weg begründen zu können (BVerfG, Beschluss vom 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08, juris Rn. 25; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 81/14, juris Rn. 53 f.; OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2016 - 5 U 125/15, juris Rn. 48 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 11 A 1280/15

    Beurteilung der Öffentlichkeit einer Straße für nicht förmlich nach

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen; hiergegen hat die dortige Klägerin Rechtsmittel eingelegt (Az. 11 A 1280/15 OVG NRW).
  • BGH, 21.01.1969 - VI ZR 200/67

    Zulässige Sperrung eines Taxihalteplatzes auf Privatgelände durch Taxivereinigung

  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 5 U 179/06

    Klage auf Gewährung der Zufahrt und des Zugangs vom und zum benachbarten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - 7 B 892/02
  • OLG Rostock, 13.09.2018 - 3 U 40/17

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen Grundstücksnachbarn auf Unterlassung

    Nach der Rechtsprechung kann ein Grundstückseigentümer die Beseitigung und Unterlassung der Behinderung der Zu- und Abfahrt (bzw. des Zu- und Abgangs) in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB vom bzw. zum öffentlichen Straßenland verlangen (OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 2017 - I-5 U 20/16 -, zit. n. juris, Rn. 71, 89; vgl. BGH, Urteil v. 01. Juli 2011 - V ZR 154/10 -, zit. n. juris, Rn. 9 ff.; BGH, Urteil v. 13.03.1998 - V ZR 190/97 -, zit. n. juris, Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27366
OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16 (https://dejure.org/2017,27366)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.2017 - 5 U 20/16 (https://dejure.org/2017,27366)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 2017 - 5 U 20/16 (https://dejure.org/2017,27366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,27366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; VVG § 14; VVG § 28; AFB 87 § 11; AFB 87 § 13; AFB 87 § 14; AFB 87 § 16
    Teilweise Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung durch VN und unberechtigter Leistungsverweigerung des Versicherers

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Vorlage fingierter Rechnungen

  • rechtsportal.de

    VVG § 28
    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Vorlage fingierter Rechnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebäudeversicherer reguliert Brandschaden nicht - Trotz arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers muss die Versicherung zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer arglistigen Täuschung des Versicherungsnehmers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1379
  • VersR 2018, 873
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Gleiches gilt, wenn der Versicherer nach früherer Leistungsablehnung unmissverständlich zu erkennen gibt, dass er nunmehr wieder in die Prüfung seiner Leistungspflicht eintreten und die Verhandlungen über die Schadensregulierung erneut aufnehmen will (BGH, Urt. v. 08.07.1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129).

    Ein solches Verhalten erfüllt die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer unter Zuhilfenahme eines derartigen Beweismittels nur täuscht, um letztlich berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen (BGH, Urt. v. 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 - VersR 1986, 77; BGH, Urt. v. 08.07.1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129; Senat, Urt. v. 09.10.1996 - 5 U 224/96-13 - VersR 1997, 826).

    Es entspricht vielmehr anerkannter Rechtsprechung, dass die Leistungsfreiheit auch nur zum Teil eintreten kann, wenn es begründbar ist, dem Versicherer die Zahlung einer Teilentschädigung ungeachtet der erheblichen, im Übrigen zur Leistungsfreiheit führenden Erschütterung des Vertragsverhältnisses zuzumuten (BGH, Urt. v. 08.07.1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129).

  • BGH, 13.06.2001 - IV ZR 237/00

    Rückforderung von Versicherungsleistungen wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Zerstört der Versicherungsnehmer die Vertrauensbasis dadurch, dass er den Versicherer über entschädigungserhebliche Umstände zu täuschen versucht, begeht er eine so erhebliche Vertragsverletzung, dass der vollständige Verlust des Anspruchs auf die Versicherungsentschädigung angemessen erscheint (BGH, Urt. v. 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - VersR 2001, 1020 zu einer vergleichbaren Regelung; OLG Hamm, r+s 2002, 423).

    Der Gedanke, dass ein Vertragspartner eine empfangene Leistung, die ihm zum Zeitpunkt der Erfüllung auch zustand, wegen einer nachträglichen Pflichtverletzung herauszugeben hätte, ist dem bürgerlichen Recht fremd (BGH, Urt. v. 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - VersR 2001, 1020 zu § 14 AFB 87).

    Würde in diesem Fall die arglistige Täuschung durch den Kläger im November 2012 zur vollständigen Leistungsfreiheit der Beklagten führen, hätte sie im Gegensatz zu einem sich vertragsmäßig verhaltenden Versicherer, der im April 2011 bereits die Zeitwertentschädigung ausgezahlt hätte und diese nicht zurückverlangen könnte (siehe dazu BGH, Urt. v. 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - VersR 2001, 1020 zu § 14 AFB 8), einen unberechtigten Vorteil aus ihrer vertragswidrigen Nichtzahlung.

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Ein solches Verhalten erfüllt die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer unter Zuhilfenahme eines derartigen Beweismittels nur täuscht, um letztlich berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen (BGH, Urt. v. 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 - VersR 1986, 77; BGH, Urt. v. 08.07.1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129; Senat, Urt. v. 09.10.1996 - 5 U 224/96-13 - VersR 1997, 826).

    Anzustellen ist immer eine wertende Betrachtung aller Umstände (BGH, Urt v. 13.07.2005 - IV ZR 211/04 - r+s 2005, 420; BGH, Urt. v. 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 - VersR 1986, 77; BGH, Urt. v. 23.09.1992 - IV ZR 199/91 - VersR 1992, 1465; Senat, Urt. v. 09.10.1996 - 5 U 224/96-13 - VersR 1997, 826).

  • BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00

    Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Dann aber besteht kein Grund mehr, die Fälligkeit weiter hinauszuschieben (BGH Urt. v. 27.2.2002 - IV ZR 238/00 - VersR 2002, 472).

    Ein noch nicht entstandener Anspruch wird durch eine Leistungsablehnung nicht fällig (BGH Urt. v. 27.2.2002 - IV ZR 238/00 - VersR 2002, 472).

  • OLG Saarbrücken, 09.10.1996 - 5 U 224/96

    Leistungsfreiheit bei Vorlage einer unrichtigen Kaufbestätigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Ein solches Verhalten erfüllt die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer unter Zuhilfenahme eines derartigen Beweismittels nur täuscht, um letztlich berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen (BGH, Urt. v. 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 - VersR 1986, 77; BGH, Urt. v. 08.07.1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129; Senat, Urt. v. 09.10.1996 - 5 U 224/96-13 - VersR 1997, 826).

    Anzustellen ist immer eine wertende Betrachtung aller Umstände (BGH, Urt v. 13.07.2005 - IV ZR 211/04 - r+s 2005, 420; BGH, Urt. v. 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 - VersR 1986, 77; BGH, Urt. v. 23.09.1992 - IV ZR 199/91 - VersR 1992, 1465; Senat, Urt. v. 09.10.1996 - 5 U 224/96-13 - VersR 1997, 826).

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Entscheidet er sich bei zweifelhafter Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (BGH, Urt. v. 15.04.2015 - VIII ZR 281/13 - MDR 2015, 758).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Allein die Erbringung von Eigenleistungen, die die Baukosten reduzieren, rechtfertigt es aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers zwar nicht, ihm die Neuwertentschädigung zu versagen, weil der Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, präventiv Missbrauch zu verhindern und die Versicherungsleistung an den Sachwert zu binden, bereits erreicht ist (BGH, Urt. v. 20.07.2011 - IV ZR 148/10 - VersR 2011, 1180).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Zutreffend hat das Landgericht unter Hinweis auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066 darauf abgestellt, dass die Beklagte in den hier maßgeblichen AFB 87 keine Regelung vorgenommen hat, nach der die Umsatzsteuer nur ersetzt wird, soweit sie angefallen ist, so dass sie bei der abstrakten Schadensberechnung mangels einer § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechenden Regelung auch ohne Nachweis zu erstatten ist, dass sie tatsächlich angefallen ist.
  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Auch die Abbruch- und Aufräumkosten können abstrakt abgerechnet werden (BGH, Urt. v. 19.06.2013 - IV ZR 228/12 - VersR 2013, 1039).
  • BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11

    Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
    Weiter muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer in diesem Falle klar zu erkennen geben, inwieweit für ihn noch ein Aufklärungsbedürfnis besteht (BGH, Urt. v. 13.03.2013 - IV ZR 110/11 - VersR 2013, 609).
  • BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05

    Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen;

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 199/91

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Grundurteils - Rechtsmissbrauch des

  • BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04

    Wegfall der Entschädigungspflicht eines Feuerversicherers; Leistungsfreiheit des

  • OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11

    Begriff der Arglist i.S. des § 16 Nr. 2 S. 1 AFB 2008

  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 82/00

    Versicherungsrecht: Arglistige Täuschung durch Vorlage falscher Belege;

  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 165/80

    Enteignungsentschädigung wegen Festsetzung eines Wasserschutzgebietes - Versagung

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Die Ermittlung erfolgt ohne Rücksicht darauf, welche Kosten die Beseitigung des Schadens beim Versicherungsnehmer tatsächlich verursacht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 109/83, VersR 1985, 354; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 5 U 20/16, VersR 2018, 873; Martin, a.a.O., R III Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2023 - 5 U 30/22

    Berechnung der Entschädigung eines sturmbedingt beschädigten Gartentores in der

    Die gesetzliche Bestimmung des Schadensrechts (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB), wonach bei der Beschädigung einer Sache der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit einschließt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, ist ohne entsprechende Regelung im Versicherungsvertrag nicht ohne weiteres auf die Schadensversicherung anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2006 - IV ZR 263/03, VersR 2006, 1066; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 5 U 20/16, VersR 2018, 873).
  • OLG Saarbrücken, 27.09.2017 - 5 U 43/16

    Leistungsfreiheit der Fahrzeugvollversicherung wegen arglistiger Verletzung der

    Ein solches Verhalten erfüllt die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer unter Zuhilfenahme eines derartigen Beweismittels nur täuscht, um letztlich berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.05.2009 - IV ZR 62/07 - VersR 2009, 968; Senat, Urt. V. 15.03.2017 - 5 U 20/16 - juris jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61666
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16 (https://dejure.org/2019,61666)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.07.2019 - L 5 U 20/16 (https://dejure.org/2019,61666)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - L 5 U 20/16 (https://dejure.org/2019,61666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,61666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - dritter Ort - geplanter Aufenthalt von mindestens 2 Stunden - Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges aufgetretenen Störung - Angemessenheit zum üblichen Weg ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit (vergl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R m. W. N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16
    Wenn der Versicherte sich für ein bestimmtes Fortbewegungsmittel, wie etwa seinen Pkw, entschieden hat und eine bestimmte Störung auftritt, die er meint, umgehend beheben zu können, kann nicht gefolgert werden, er habe seine auf die versicherte Tätigkeit gerichtete Handlungstendenz aufgegeben (BSG, Urteil vom 4. September 2007, - B 2 U 24/06 R).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16
    Nur bei einem geplanten Aufenthalt von wenigstens 2 Stunden an einem Ort, der nicht der häusliche Bereich des Versicherten ist, tritt dieser als Grenzpunkt funktional an die Stelle des häuslichen Bereiches (BSG, Urteil vom 5. Mai 1998, B 2 U 40/97 R).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R

    Wegeunfall - Ort der Tätigkeit - Arbeitsstätte - dritter Ort - innerer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16
    Wege vom Ort der Tätigkeit zum dritten Ort sind dann gegen Unfall versichert, wenn der Versicherte beabsichtigt, dort Tätigkeiten zu entfalten, die bei objektiver Betrachtung mindestens 2 Stunden Zeit in Anspruch genommen hätten (vergl. Wagner in juris Praxis Kommentar, SGB VII, § 8 Randzeichen 184; BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002, B 2 U 19/02 R).
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16
    Allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines PKWs, der wie hier kein Arbeitsgerät im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII ist, sind aber als Vorbereitungshandlung auch dann unversichert, wenn sie letztlich mit einer auf die grundsätzlich versicherte tätigkeitsbezogene Handlungstendenz unternommen werden (ständige Rechtsprechung des BSG, vergl. Urteil vom 4. September 2007, a. a. O.; Urteil vom 28. Februar 1962, BSGE 16, 245; vergl. auch Urteil vom 26. Juni 1985, 2 RU 50/84).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 50/84
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16
    Allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines PKWs, der wie hier kein Arbeitsgerät im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII ist, sind aber als Vorbereitungshandlung auch dann unversichert, wenn sie letztlich mit einer auf die grundsätzlich versicherte tätigkeitsbezogene Handlungstendenz unternommen werden (ständige Rechtsprechung des BSG, vergl. Urteil vom 4. September 2007, a. a. O.; Urteil vom 28. Februar 1962, BSGE 16, 245; vergl. auch Urteil vom 26. Juni 1985, 2 RU 50/84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht