Weitere Entscheidung unten: KG, 13.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02   

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https://dejure.org/2002,5249
OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02 (https://dejure.org/2002,5249)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.2002 - 5 U 4/02 (https://dejure.org/2002,5249)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 5 U 4/02 (https://dejure.org/2002,5249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärung des Patienten über eine Behandlungsalternative; Deliktische Haftung von beamteten Ärzten ; Beamtenrechtliche Dienststellung von Ärzten im Falle der Selbstliquidierungsbefugnis ; Stationäre Behandlung als Voraussetzung für die beamtenrechtliche Dienststellung ; ...

  • Judicialis

    BGB § 839

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BGB § 847
    Verweisungsprivileg des beamteten Chefarztes trotz unzureichender Operationsaufklärung bereits in der Chefarztambulanz. Mit Anmerkung: Dr. Bernhard Baxhenrich

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 839; BGB § 847
    Verweisungsprivileg des beamteten Chefarztes trotz unzureichender Operationsaufklärung bereits in der Chefarztambulanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839
    Alleinige Haftung des die Ambulanz betreibenden Chefarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1181
  • VersR 2004, 1565
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83

    Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
    Auch hier ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, dass der Chefarzt selbst liquidieren darf (BGHZ 95, 63, 67 ff.).

    Regelfall ist der sog. Arztzusatzvertrag, bei dem der selbstliquidierende Arzt zu dem zur Verschaffung der ärztlichen Leistungen verpflichteten Krankenhaus hinzutritt (BGHZ 95, 63, 67 ff.).

  • BGH, 30.11.1982 - VI ZR 77/81

    Haftung für die Folgen eines Narkosezwischenfalls; Verweisung des

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
    Dies entspricht für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 85, 393, 395 ff.; BGH NJW 1988, 2946; BGHZ 121, 107, 115).

    Lediglich bei einem sog. gespaltenen Arzt-Krankenhausvertrag, bei dem der selbstliquidierende Arzt allein Vertragspartner des Patienten wird, er weder als Organ noch als Verrichtungsgehilfe des Krankenhausträgers anzusehen ist (BGH NJW 1975, 1463, 1465; BGHZ 85, 393, 397), entfällt die Verweisungsmöglichkeit auf den Krankenhausträger.

  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
    Dies entspricht für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 85, 393, 395 ff.; BGH NJW 1988, 2946; BGHZ 121, 107, 115).

    Soll der selbstliquidierende Arzt davon abweichend allein verpflichtet werden, so muss der Patient hierauf bei Vertragsschluss klar und nachdrücklich hingewiesen werden (BGHZ 121, 107).

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 121/78

    Verantwortlichkeit des Chefarztes einer organisatorisch nicht selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
    Es ist anerkannt, dass der Krankenhausträger für Fehler des Chefarztes im Rahmen der Organhaftung (§§ 30, 31 BGB) einzustehen hat (BGHZ 77, 74; BGHZ 101, 215).
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 50/74

    Tatrichterliche Würdigung medizinischer Gutachten im Kunstfehlerprozeß -

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
    Lediglich bei einem sog. gespaltenen Arzt-Krankenhausvertrag, bei dem der selbstliquidierende Arzt allein Vertragspartner des Patienten wird, er weder als Organ noch als Verrichtungsgehilfe des Krankenhausträgers anzusehen ist (BGH NJW 1975, 1463, 1465; BGHZ 85, 393, 397), entfällt die Verweisungsmöglichkeit auf den Krankenhausträger.
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
    Über derartige Behandlungsalternativen ist grundsätzlich aufzuklären (vgl. etwa BGH NJW 2000, 1788; OLG Köln VersR 1999, 1484).
  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
    Es ist anerkannt, dass der Krankenhausträger für Fehler des Chefarztes im Rahmen der Organhaftung (§§ 30, 31 BGB) einzustehen hat (BGHZ 77, 74; BGHZ 101, 215).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 288/87

    Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt;

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
    Dies entspricht für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 85, 393, 395 ff.; BGH NJW 1988, 2946; BGHZ 121, 107, 115).
  • OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16

    Arzthaftung: Gesamtschuldnerisches Innenverhältnis zwischen einem

    (2.) Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Oktober 2002 (Az. 5 U 4/02) sieht sich der Senat in seiner hier vorgenommenen Bewertung im Einklang.

    Der Beklagte sei dem Patienten als jemand gegenübergetreten, "der die eigentliche Behandlung "durch das Krankenhaus" eröffnen sollte." (Az. 5 U 4/02, Rn. 25 a.E. - zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2015 - 7 U 29/14

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Haftungsprivileg des beamteten Arztes bei

    Ist die Behandlung bei natürlicher Betrachtung dagegen ohne weiteres in selbständige Abschnitte aufzuspalten, richtet sich die haftungsrechtliche Zuordnung danach, in Wahrnehmung welcher Tätigkeit der Behandler fehlerhaft gehandelt hat (OLG Köln, VersR 2004, 1181 ff., juris Tz. 25; vgl. auch OLG Hamm, MedR 2010, 315; juris (Orientierungsatz).
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Rechtsprechung
   KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8850
KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02 (https://dejure.org/2002,8850)
KG, Entscheidung vom 13.12.2002 - 5 U 4/02 (https://dejure.org/2002,8850)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 5 U 4/02 (https://dejure.org/2002,8850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung des Gebrauchs einer Kennzeichnung als Buchtitel; Verbot der Monopolisierung freihaltebedürftiger Begriffe; Sperrung von Fachausdrücken und beschreibend verwendeter Begriffe; Änderung der Prioritätslage durch Aufgabe des Titelschutzes; Dauer des ...

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 55; ; UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de

    Zum markenrechtlichen Titel- bzw. Kennzeichenschutz für Bezeichnungen "authentisches Reiki" und "Radiance Technik" - Verwendung im Rahmen von Verlagsprodukten bzw. Kurs- und Lehrsystemen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 19.08.1998 - 29 W 1532/98
    Auszug aus KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02
    Die Kennzeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung mit einem Zeichen, das nicht Unternehmenskennzeichen ist, löst Ansprüche weder aus dem Markenrecht noch aus § 1 UWG aus, solange kein doloses Vorgehen anzunehmen ist (vgl. OLG München NJWE-WettbR 1999, 156).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1996 - 2 U 120/95
    Auszug aus KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02
    Diese Fehlvorstellung ist daher geeignet die "Kaufentscheidung" - also die Entscheidung, sich mit dem Angebot der Klägerin zu 1) überhaupt zu befassen und es dann gegebenenfalls anzunehmen - zu deren Gunsten zu beeinflussen (vgl. OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1997, 5 f; Baumbach/Hafermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., UWG § 3 Rdnr. 167).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Ware/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Zeichenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. nur BGH GRUR 2001, 164/166 - "Wintergarten" mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).
  • KG, 20.08.1996 - 5 U 4311/96

    Alles wird teurer - Satirische Verwendung von Markennamen

    Auszug aus KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02
    Dies betrifft insbesondere den erkennenden Senat, der an dem Erfordernis festgehalten hat (vgl. schon GRUR 1997, 295 - "Alles wird teurer" und KGR 1998, 307 und 338).
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02
    Die vorliegende Fallgestaltung gleicht auch nicht der vom Bundesgerichtshof entschiedenen, veröffentlicht in GRUR 1967, 304 - "Siroset".
  • KG, 31.05.2013 - 5 W 114/13

    Irreführung durch â"¢-Symbol - Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwenden des

    15 - Thermoroll; GRUR 1990, 364, juris Rn. 34ff - Baelz; Senat, MarkenR 2003, 360, juris Rn. 102; OLG Düsseldorf, NJW-Wettbr 1997, 5, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, WRP 1994, 136, juris Rn. 13; das Symbol "R im Kreis" weitgehend gleichsetzend mit dem TM-Symbol: Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 5 Rn. 5.122).
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