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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36674
OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2015,36674)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2015 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2015,36674)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2015 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2015,36674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berichtigung des Grundbuchs wegen Unwirksamkeit einer Verfügung aufgrund Geschäftsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berichtigung des Grundbuchs wegen Unwirksamkeit einer Verfügung aufgrund Geschäftsunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Vielmehr müssen besondere Gründe vorliegen, die es bei Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalles sachlich rechtfertigen, die Interessen des redlichen Erwerbers für schutzwürdiger zu erachten als die des nur scheinbar wirksam vertretenen Veräußerers (vgl. BGH WM 2009, 1271 Rz. 29).

    Das Berufen auf die Unwirksamkeit einer Vollmacht kann dann treuwidrig sein, wenn die Parteien in der Sache einig waren, den Vertrag wie abgeschlossen wollten und die Vertragsparteien auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut haben (BGH WM 1960, 803; NJW 1973, 1494; WM 2009, 1271).

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 217/11

    Treu und Glauben: Unzulässige Berufung auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Er hat vielmehr in Kenntnis des von einer - vermeintlichen - Vertreterin abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages Verhandlungen über die Kaufpreiszahlung geführt und den vereinbarten Kaufpreis vereinnahmt und vom Austausch der Leistungen - ebenso wie der Beklagte - über einen Zeitraum von neun Jahren profitiert (vgl. BGH NJW 2012, 3424, Tz. 18).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Widersprüchliches Verhalten ist zwar grundsätzlich zulässig, wird jedoch dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1979, 1656, NJW 1997, 3377, Tz. 25, m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Eine auf der Verletzung gesetzlicher Formvorschriften beruhende Nichtigkeit eines Vertrages im Interesse der Rechtssicherheit darf in aller Regel nicht auf Grund von Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden Eine Ausnahme kann nur in ganz besonders gelagerten Fällen gemacht werden, in denen nach den gesamten Umständen die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGHZ 92, 164; NJW 1996, 2503; NJW 2004, 3330).
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Eine auf der Verletzung gesetzlicher Formvorschriften beruhende Nichtigkeit eines Vertrages im Interesse der Rechtssicherheit darf in aller Regel nicht auf Grund von Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden Eine Ausnahme kann nur in ganz besonders gelagerten Fällen gemacht werden, in denen nach den gesamten Umständen die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGHZ 92, 164; NJW 1996, 2503; NJW 2004, 3330).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Da der Zuschlag unstreitig nicht notariell beurkundet wurde, ist auch nicht im Rahmen der Versteigerung ein den Formerfordernissen des § 311b Abs. 1 S. 1 BGB entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen worden (vgl. BGHZ 138, 339).
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Eine Genehmigung schwebend unwirksamer Geschäfte durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH NJW 2005, 1488, Tz. 24 m.w.N).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Soweit der Beklagte erstmals mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2012 (Bl. 543 ff) behauptet, mit dem Kläger sei anlässlich der Einlieferung besprochen worden, dass nicht der Zuschlag an sich beurkundet, sondern im Anschluss an die - der Ermittlung des Meistbietenden dienende - Versteigerung ein notarieller Grundstückskaufvertrag geschlossen werde, kann dies zwar grundsätzlich ein für den Inhalt der Erteilung der Vollmacht maßgeblicher Begleitumstand sein (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1002); allerdings ist bei formbedürftigen Erklärungen zusätzlich erforderlich, dass ein aus Umständen außerhalb der Urkunde ermittelter rechtsgeschäftlicher Wille in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen, Ausdruck gefunden hat (BGH NJW 1996, 2793; NJW 2000, 1569).
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Auf die für die Frage einer stillschweigenden Genehmigung maßgebliche Kenntnis von der Unwirksamkeit kommt es insoweit nicht an (vgl. BGH NJW 2004, 59).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
    Eine auf der Verletzung gesetzlicher Formvorschriften beruhende Nichtigkeit eines Vertrages im Interesse der Rechtssicherheit darf in aller Regel nicht auf Grund von Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden Eine Ausnahme kann nur in ganz besonders gelagerten Fällen gemacht werden, in denen nach den gesamten Umständen die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGHZ 92, 164; NJW 1996, 2503; NJW 2004, 3330).
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 32/99

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZR 121/95

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Bedürftigkeit der neuen Familie

  • BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97

    Rechtsfolgen des Verzichts auf das Eigentum an einem Grundstück zu Zeiten der

  • BGH, 20.10.1982 - VIII ZR 186/81

    Ersteigerungsauftrag als Auftrag an den Versteigerer, als Vertreter des Käufers

  • BGH, 08.06.1973 - V ZR 72/72

    Erstattung der entstehenden Kosten durch eine Betriebsverlagerung - Zusicherung

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
  • BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12

    Die übergangene Sachverständigenanhörung - und das rechtliche Gehör

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38753
OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,38753)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,38753)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,38753)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Grundstücksverkauf durch Auktion - Vollmachtsüberschreitung bei Kaufvertragsbeurkundung

  • rechtsportal.de

    BGB § 894; BGB § 873; BGB § 105
    Abweisung der Klage auf Rückübertragung eines Grundstücks und Grundbuchberichtigung, da der Kläger den Nachweis seiner Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks nicht geführt hat.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Widersprüchliches Verhalten ist zwar grundsätzlich zulässig, wird jedoch dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1997, 3377, Rz. 25 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Der im Grundbuch fälschlich als Eigentümer Eingetragene kann - neben dem Kaufpreisrückzahlungsanspruchs - wegen seiner Grundstücksinvestitionen gegenüber dem Berichtigungsanspruch des wahren Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGHZ 41, 30; RGZ 114, 266; Palandt-Bassenge, BGB, 71. Aufl. 2012, § 894 Rn 11).
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Vielmehr müssen besondere Gründe vorliegen, die es bei Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalles sachlich rechtfertigen, die Interessen des redlichen Erwerbers für schutzwürdiger zu erachten als die des nur scheinbar wirksam vertretenen Veräußerers (vgl. BGH WM 2009, 1271 Rz. 29).
  • BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97

    Rechtsfolgen des Verzichts auf das Eigentum an einem Grundstück zu Zeiten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Auch der Anspruch nach § 894 BGB unterliegt dem Vorbehalt von Treu und Glauben (BGH MDR 1999, 414).
  • RG, 26.06.1926 - V 532/25

    53. Zurückbehaltungsrecht.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Der im Grundbuch fälschlich als Eigentümer Eingetragene kann - neben dem Kaufpreisrückzahlungsanspruchs - wegen seiner Grundstücksinvestitionen gegenüber dem Berichtigungsanspruch des wahren Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGHZ 41, 30; RGZ 114, 266; Palandt-Bassenge, BGB, 71. Aufl. 2012, § 894 Rn 11).
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Eine Genehmigung schwebend unwirksamer Geschäfte durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH NJW 2005, 1488, Rz. - jeweils zitiert nach juris - 24 m.w.N.; a.A.: Staudinger-Schumacher, BGB, Neubearbeitung 2011, § 311b Abs. 1 Rn 148, wonach es aus Gründen der Rechtssicherheit genügt, wenn aus später auf das Rechtsgeschäft bezogenen Erklärungen oder Verhaltensweisen ersichtlich wird, dass der Betreffende von der Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts ausgeht).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Vom Vorhandensein der Prozessfähigkeit ist im Allgemeinen auszugehen; ihre Überprüfung ist nur angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGHZ 86, 184; 159, 94).
  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Da die Geschäftsfähigkeit eines volljährigen Menschen die Regel und ihr Fehlen die Ausnahme ist, trägt derjenige, der sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, hierfür die Beweislast (BVerfG Beschluss v. 28.11.2007, 1 BvR 68/07; BGH WM 1984, 1063).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Vom Vorhandensein der Prozessfähigkeit ist im Allgemeinen auszugehen; ihre Überprüfung ist nur angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGHZ 86, 184; 159, 94).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
    Da die Geschäftsfähigkeit eines volljährigen Menschen die Regel und ihr Fehlen die Ausnahme ist, trägt derjenige, der sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, hierfür die Beweislast (BVerfG Beschluss v. 28.11.2007, 1 BvR 68/07; BGH WM 1984, 1063).
  • BGH, 14.04.1981 - VI ZR 264/79

    Erheblichkeit eines Privatgutachtens

  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Diejenigen, die sich darauf berufen wollen, dass die Voraussetzungen dieser Ausnahme vorliegen, haben die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82, [...] Rn. 16; Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 19/11, Rn. 24; BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92, [...] Rn. 22; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07, 1 BvR 70/07, 1 BvR 71/07, [...] Rn. 18; OLG Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 5 U 49/10, [...] Rn. 30; Knothe in: Staudinger, BGB , 2012, § 104 Rn. 18 mwN).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2020 - 5 U 158/19

    Grundbuchberichtigungsanspruch - nicht feststellbare Geschäftsunfähigkeit bei

    Die Klägerin trifft für das Vorliegen ihrer Geschäftsunfähigkeit die volle Darlegungs- und Beweislast, weil die Geschäftsfähigkeit den Regelfall darstellt (Senat, Urteil vom 06. Dezember 2012, Az. 5 U 49/10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25779
OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,25779)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,25779)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2012 - 5 U 49/10 (https://dejure.org/2012,25779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht: Gewichtung der Gestaltungsfreiheit und des vorbekannten Formenschatzes im Rahmen der Bestimmung des Schutzumfangs eines Geschmacksmusters im Fall eines elastischen Trainingsstabs; Eingreifen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen ...

  • Justiz Hamburg

    Art 10 Abs 1 EGV 6/2002, Art 10 Abs 2 EGV 6/2002, Art 14 Abs 1 EGV 6/2002, Art 19 Abs 1 EGV 6/2002, Art 96 Abs 1 EGV 6/2002
    Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht: Gewichtung der Gestaltungsfreiheit und des vorbekannten Formenschatzes im Rahmen der Bestimmung des Schutzumfangs eines Geschmacksmusters im Fall eines elastischen Trainingsstabs; Eingreifen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Dagegen führt ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR 2011, 142, 144 - Untersetzer sowie GRUR 2012, 512, 516 - Kinderwagen, jeweils m.w.N.).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.05.2010 (I ZR 71/08, BGH GRUR 2011, 142 - Untersetzer) dargelegt, dass es zur Bestimmung des Schutzumfangs eines Geschmacksmusters grundsätzlich unerheblich sei, woraus sich dessen Eigenart im Einzelnen ergebe.

    Gleichwohl ist der Abstand eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zum vorbekannten Formenschatz nach wie vor für seinen Schutzumfang bedeutsam (BGH GRUR 2012, 512, 516 - Kinderwagen und GRUR 2011, 142 - Untersetzer, jeweils m.w.N.).

    Da dies nicht geschehen ist, hat der Senat wegen Art. 85 Abs. 1 Satz 1 GGV aus Rechtsgründen von der Rechtsgültigkeit und damit auch von der Neuheit (Art. 5 GGV) und der Eigenart (Art. 6 GGV) des Klagegeschmacksmusters auszugehen (vgl. BGH GRUR 2011, 142 - Untersetzer), selbst wenn in Bezug auf die Voraussetzungen der Eigenart erhebliche Bedenken bestehen.

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Sofern ein Erzeugnis auf ein Geschmacksmuster zurückgeht, wie etwa der "F...-B..." auf das Klagegeschmacksmuster, der Schutzumfang des Musters jedoch nicht eröffnet ist oder ein Anspruch aus einem anderen spezialgesetzlichen Grund scheitert, so kann der wettbewerbliche Leistungsschutz jedenfalls dann eingreifen, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des Geschmacksmusterrechts liegen (BGH GRUR 2010, 80, 81 - Laufräder).

    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit kommt es auf die Gesamtwirkung der sich gegenüberstehenden Produkte an (BGH GRUR 2010, 80, 83 - Laufräder).

    Jedenfalls bei der Beurteilung durch die allgemeinen Verkehrskreise aus dem undeutlichen Erinnerungsbild ergäbe sich in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht keine relevante Abweichung, weil hierbei regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die Unterschiede, so dass es maßgeblich nicht so sehr auf die Unterschiede als auf die Übereinstimmungen ankommt (BGH GRUR 2010, 80, 83 - Laufräder).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Dagegen führt ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR 2011, 142, 144 - Untersetzer sowie GRUR 2012, 512, 516 - Kinderwagen, jeweils m.w.N.).

    Gleichwohl ist der Abstand eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zum vorbekannten Formenschatz nach wie vor für seinen Schutzumfang bedeutsam (BGH GRUR 2012, 512, 516 - Kinderwagen und GRUR 2011, 142 - Untersetzer, jeweils m.w.N.).

    Im Hinblick auf den vorbekannten Formenschatz ist allerdings kein Vergleich der einzelnen das Klagegeschmacksmuster prägenden Elemente mit den einzelnen Merkmalen vorbekannter Modelle vorzunehmen, sondern jeweils der Gesamteindruck des Klagegeschmacksmusters mit jedem Muster aus dem vorbekannten Formenschatz zu vergleichen (BGH GRUR 2012, 512, 516 - Kinderwagen).

  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05

    Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Dies geschieht in der Weise, dass das Ausmaß der Übereinstimmungen und Abweichungen festzustellen und in ihren Auswirkungen auf den Gesamteindruck zu gewichten ist (vgl. zu § 38 Abs. 2 GeschmMG: Senat, NJOZ 2007, 3055, 3056 f. - Handydesign, sowie Eichmann , in: Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG, 4. Aufl., § 38 Rn. 17).

    Soweit der Senat den Schutzumfang deutscher Geschmacksmuster im Rahmen von § 38 Abs. 2 GeschmMG in der Vergangenheit unter vorrangiger Berücksichtigung derjenigen Merkmale bestimmt hat, welche die Eigenart der jeweiligen Geschmacksmuster nach § 2 GeschmMG ausmachen (etwa Senat, NJOZ 2007, 3055, 3056 f. - Handydesign m.w.N.) , so kann diese Vorgehensweise jedenfalls nicht für die Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters gem. Art. 10 GGV aufrechterhalten werden.

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Abzustellen ist lediglich auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (BGH GRUR 2005, 349, 352 - Klemmbausteine III), d.h. auf die allgemeinen Verkehrskreise, die im Regelfall über keine vertieften Kenntnisse vorbekannter Gestaltungsformen in dem jeweiligen Fachgebiet verfügen und deshalb die ausgeführten Hintergründe gerade nicht beurteilen können.
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Andernfalls würden noch nicht oder erst kurz auf den Markt gebrachte Erzeugnisse vom Schutz ausgeschlossen (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdn. 9.25; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose; BGH GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente).
  • BGH, 19.06.1974 - I ZR 20/73

    Ovalpuderdose

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Andernfalls würden noch nicht oder erst kurz auf den Markt gebrachte Erzeugnisse vom Schutz ausgeschlossen (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdn. 9.25; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose; BGH GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Allerdings lässt Art. 96 Abs. 1 GGV Bestimmungen der Mitgliedstaaten über den unlauteren Wettbewerb unberührt, wozu auch die Vorschriften über den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz nach den §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG zählen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 - Tablet-Computer).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2012, 506, 508 - PepsiCo) ist der insoweit maßgebliche "informierte Benutzer" zwischen dem im Markenbereich maßgeblichen "Durchschnittsverbraucher", von dem keine speziellen Kenntnisse erwartet werden und der im Allgemeinen keinen direkten Vergleich zwischen den einander gegenüberstehenden Marken anstellt, und dem "Fachmann" als Sachkundigem mit profunden technischen Fertigkeiten anzunehmen.
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
    Es hat auch die Funktion eines "Schutzerschwerungsgrundes" in dem Sinn, dass einzelne Merkmale des Musters/Designs, die im Sinne der Norm ausschließlich technisch bedingt sind, bei der Prüfung der Neuheit und Eigenart "auszublenden" sind (vgl. zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster OLG Frankfurt a.M. (TeilU v. 18.02.2016 - 6 U 245/14) , juris, Rn. 13 m.w.N.; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Auflage 2010, Art. 8 Rn. 6, 71, 74; Ruhl, GRUR 2010, 692, 694 f.; OLG Hamburg (U.v. 22.08.2012 - 5 U 49/10), juris, Rn. 54, 66).

    Seine Kenntnisse sowie der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denjenigen eines Fachmanns anzusiedeln (OLG Frankfurt a.M. - Henkellose Tasse, a.a.O., Rn. 21; EuGH (U.v. 20.10.2011 - C-281/10 P) PepsiCo/Grupo Promer, juris, Rn. 59; OLG Hamburg (U.v. 22.08.2012 - 5 U 49/10), juris, Rn. 77).

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