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   OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08   

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https://dejure.org/2008,39505
OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08 (https://dejure.org/2008,39505)
OLG München, Entscheidung vom 08.12.2008 - 5St RR 233/08 (https://dejure.org/2008,39505)
OLG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 5St RR 233/08 (https://dejure.org/2008,39505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Diensthandlung und zur Eingriffsgrundlage bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung im Urteil zur Art, zum Zweck, zur Ausführung sowie zu den Begleitumständen einer Diensthandlung i.R.e. Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte; Unterschiedliche Eingriffsvoraussetzungen bei einer vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 i.V.m. ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsstrafrecht: Feststellung des Zweckes der Diensthandlung, gegen die Widerstand geleistet wird, ist Voraussetzung einer Verurteilung gemäß § 113 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 259
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.1974 - 4 StR 67/74

    Zur Frage, ob ein Polizeibeamter, der einen Verkehrsteilnehmer bei einer

    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Nach den bisherigen Urteilsfeststellungen hielten die Polizeibeamten den Angeklagten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle an, zu der sie nach § 36 Abs. 5 StVO i.V.m. § 6 Abs. 1 StVG berechtigt waren (BGHSt 25, 313/315).
  • KG, 31.08.2000 - 1 Ss 161/00

    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung

    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Fehlt dieses wesentliche Formerfordernis, ohne dass ein Ausnahmefall vorliegt, so ist die zur Feststellung der Identität vorgenommene Diensthandlung nicht rechtmäßig (OLG Düsseldorf VRS 58, 398 und NJW 1991, 580; KG StV 2001, 260/261; OLG Köln StV 1982, 359/360, OLG Hamm NStZ 1982, 76/77).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Enthalten die Urteilsgründe keine Beweisgründe oder keine Beweiswürdigung, so ist das Urteil aufzuheben (BGH NStZ-RR 1999, 45; BayObLG Beschluss vom 16.10.2003 Az. 5St RR 282/03 zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm Beschluss vom 22.8.2006 Az. 3 Ss 309/06 zitiert nach juris, Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1979 - 2 Ss OWi 455/79
    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Fehlt dieses wesentliche Formerfordernis, ohne dass ein Ausnahmefall vorliegt, so ist die zur Feststellung der Identität vorgenommene Diensthandlung nicht rechtmäßig (OLG Düsseldorf VRS 58, 398 und NJW 1991, 580; KG StV 2001, 260/261; OLG Köln StV 1982, 359/360, OLG Hamm NStZ 1982, 76/77).
  • KG, 30.11.2005 - 1 Ss 321/05

    Rechtsmittelbeschränkung: Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (KG Beschluss vom 30.11.2005 Az. 1 Ss 321/05 zitiert nach juris, Rn. 7).
  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 3 Ss 309/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; Mitteilung der Einlassung; Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Enthalten die Urteilsgründe keine Beweisgründe oder keine Beweiswürdigung, so ist das Urteil aufzuheben (BGH NStZ-RR 1999, 45; BayObLG Beschluss vom 16.10.2003 Az. 5St RR 282/03 zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm Beschluss vom 22.8.2006 Az. 3 Ss 309/06 zitiert nach juris, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 01.09.1981 - 5 Ss OWi 1553/81
    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Fehlt dieses wesentliche Formerfordernis, ohne dass ein Ausnahmefall vorliegt, so ist die zur Feststellung der Identität vorgenommene Diensthandlung nicht rechtmäßig (OLG Düsseldorf VRS 58, 398 und NJW 1991, 580; KG StV 2001, 260/261; OLG Köln StV 1982, 359/360, OLG Hamm NStZ 1982, 76/77).
  • BayObLG, 10.03.1964 - RReg. 2 St 628/63

    Rechtmäßigkeit einer Festnahme nach § 127 StPO

    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Für den Fall, dass eine Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO ausgesprochen worden sein sollte, ist nicht hinreichend festgestellt, ob die formellen Voraussetzungen des § 127 Abs. 2 i.V.m. § 112 StPO vorgelegen haben, da nicht dargelegt wird, von welchem Haftgrund die Polizeibeamten ausgegangen sind (vgl. dazu BayObLGSt 1964, 34).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1990 - 2 Ss 249/90
    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Fehlt dieses wesentliche Formerfordernis, ohne dass ein Ausnahmefall vorliegt, so ist die zur Feststellung der Identität vorgenommene Diensthandlung nicht rechtmäßig (OLG Düsseldorf VRS 58, 398 und NJW 1991, 580; KG StV 2001, 260/261; OLG Köln StV 1982, 359/360, OLG Hamm NStZ 1982, 76/77).
  • BayObLG, 11.03.1960 - RReg. 3 St 176a-c/59

    Vorläufige Festnahme als polizeiliche Maßnahme und im Rahmen eines

    Auszug aus OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08
    Die Rechtmäßigkeit der Festnahme im Rahmen eines Strafverfahrens hinge nicht davon ab, dass sie dem Beschuldigten als solche vorher angekündigt worden ist (vgl. dazu BayObLGSt 1960, 66/67).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 5St RR 282/03
  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel

    Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (siehe OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11, juris Rn. 6, StV 2011, 678; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016 - III-3 RVs 11/16, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 08.12.2008 - 5St RR 233/08, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16

    Widerstand; Vollstreckungsbeamte; Diensthandlung

    Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 31 Ss 28/11, StV 2011, 678; OLG München, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 5St RR 233/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2005 - 1 Ss 321/05, juris).
  • KG, 13.05.2020 - 5 Ws 53/20

    Weitere Beschwerde gegen Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

    Das Festhalten des Beschuldigten im Sinne der §§ 163b, 163c StPO - die hier anzuwenden sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 5 St RR 233/08 - juris Rdn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 127 Rdn. 7) - stellt keine Verhaftung im Sinne des § 310 Abs. 1 StPO dar.
  • LG Braunschweig, 09.11.2016 - 7 Ns 213/16

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tatbestandsvoraussetzungen, Belehrung,

    Da sich die Eingriffsgrundlage für polizeiliche Handlungen grundsätzlich aus strafprozessualen Vorschriften oder aus Regelungen zur Gefahrenabwehr ergeben kann (vgl. Fischer a. a. 0. Rn. 13), müssen die Urteilsfeststellungen die Diensthandlung, gegen die sich der Angeklagte zur Wehr gesetzt hat, nicht nur ihrer Art nach benennen, sondern auch konkrete Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen treffen (KG Beschluss vom 30.11.2005, 1 Ss 321/05; OLG München Beschluss vom 08.12.2008, 5 St RR 233/08; beide bei juris).
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