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   FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05   

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https://dejure.org/2007,17339
FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05 (https://dejure.org/2007,17339)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.03.2007 - 6 K 96/05 (https://dejure.org/2007,17339)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. März 2007 - 6 K 96/05 (https://dejure.org/2007,17339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 3; ; EStG § 1 Abs. 4; ; EStG § 2; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 10d; ; EStG § 49; ; EStG § 50 Abs. 1; ; EStG; ; EG Art. 39; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorweggenommene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer im Ausland durchgeführten Ausbildung zur Verkehrsflugzeugführerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer im Ausland durchgeführten Ausbildung zur Verkehrsflugzeugführerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1440
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.04.2005 - I R 112/04

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsstudium

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05
    Diese Formulierung könnte - wie es der BFH in seinem Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756; HFR 2005, 1177) formuliert hat - darauf hinweisen, dass die Vorschrift nur Einkünfte erfasst, die mit einer entweder in der Gegenwart oder in der Vergangenheit geleisteten oder verwerteten Arbeit zusammenhängen.

    Nach Maßgabe des Veranlassungsprinzips - § 4 Abs. 4 EStG (vgl. Gosch in Kirchhof, EStG, 5. Aufl., § 50 Rz. 5) - ist dieser Zusammenhang aber nicht schon dann gegeben, wenn eine Ausgabe in einem subjektiv-objektiven Förderungszusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit an sich steht; ebenso wenig reicht es aus, dass im Anschluss an die Ausbildung - und der damit verbundenen Erzielung negativer Einkünfte - tatsächlich eine nichtselbständige Tätigkeit im Inland aufgenommen worden ist oder dass allgemein die Absicht bestand, später im Inland tätig zu werden BFH-Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, HFR 2005, 1177; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006, VI 351/03, EFG 2006, 1565 rkr.).

    Der wirtschaftliche Zusammenhang der Verluste mit inländischen Einkünften verlangt vielmehr, dass die Entscheidung des Steuerpflichtigen im Moment der Erwerbshandlung konkret auf die Erzielung steuerbarer Inlandseinkünfte gerichtet und die betreffende Tätigkeit bestimmt ins Auge gefasst ist und die zu beurteilenden Einkünfte sich speziell auf diese Tätigkeit beziehen BFH-Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, HFR 2005, 1177; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006, VI 351/03, EFG 2006, 1565 rkr.).

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05
    Zum einen entspreche es dem Territorialitätsprinzip, nur solche Verluste zum Verlustabzug zuzulassen, die aus einer Tätigkeit in dem jeweiligen Staat folgten (EuGH, Rs. C-250/95 Futura/Singer); und zum anderen sei die Klägerin nicht mit einem Inländer vergleichbar, der die Ausbildung im Inland absolviert habe und einen hinreichenden Zusammenhang der Ausbildung mit der Erzielung steuerbarer Einnahmen nachweisen könne.

    Zum einen entspricht die Vorschrift des § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG, die für die Berücksichtigung von Werbungskosten einen wirtschaftlichen Zusammenhang dieser Kosten mit inländischen Einkünften voraussetzt, dem Territorialitätsprinzip und enthält damit weder eine offene noch eine verdeckte Diskriminierung, wie sie der EG-Vertrag verbietet (vgl. EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997, Rs. C-250/95 "Futura Participations SA und Singer"; vom 15. Februar 2007, Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda"); zum anderen verstößt der von der Norm vorausgesetzte Veranlassungszusammenhang nicht gegen das Gebot der Inländergleichbehandlung.

  • BFH, 20.09.2006 - I R 59/05

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05
    Denn auch bei einem im Inland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen können vorbereitende Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten berücksichtigt und ggf. als verbleibender Verlustvortrag gemäß § 10d EStG festgestellt werden, als die zu erzielenden Einkünfte im Inland steuerbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 2006, I R 59/05, DB 2007, 145; vom 20. Juli 1973, VI R 198/69, BFHE 110, 47, BStBl II 1973, 732).

    Dies kann aber nicht dazu führen, dass der Sache nach nicht zu den deutschen Einkünften gehörende Werbungskosten systemwidrig den deutschen Einkünften zugeschlagen werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 2006, I R 59/05, DB 2007, 145).

  • FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03

    Beschränkte/unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; vorweggenommene Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05
    Nach Maßgabe des Veranlassungsprinzips - § 4 Abs. 4 EStG (vgl. Gosch in Kirchhof, EStG, 5. Aufl., § 50 Rz. 5) - ist dieser Zusammenhang aber nicht schon dann gegeben, wenn eine Ausgabe in einem subjektiv-objektiven Förderungszusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit an sich steht; ebenso wenig reicht es aus, dass im Anschluss an die Ausbildung - und der damit verbundenen Erzielung negativer Einkünfte - tatsächlich eine nichtselbständige Tätigkeit im Inland aufgenommen worden ist oder dass allgemein die Absicht bestand, später im Inland tätig zu werden BFH-Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, HFR 2005, 1177; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006, VI 351/03, EFG 2006, 1565 rkr.).

    Der wirtschaftliche Zusammenhang der Verluste mit inländischen Einkünften verlangt vielmehr, dass die Entscheidung des Steuerpflichtigen im Moment der Erwerbshandlung konkret auf die Erzielung steuerbarer Inlandseinkünfte gerichtet und die betreffende Tätigkeit bestimmt ins Auge gefasst ist und die zu beurteilenden Einkünfte sich speziell auf diese Tätigkeit beziehen BFH-Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, HFR 2005, 1177; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006, VI 351/03, EFG 2006, 1565 rkr.).

  • EuGH, 15.02.2007 - C-345/04

    Centro Equestre da Lezíria Grande - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05
    Zum einen entspricht die Vorschrift des § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG, die für die Berücksichtigung von Werbungskosten einen wirtschaftlichen Zusammenhang dieser Kosten mit inländischen Einkünften voraussetzt, dem Territorialitätsprinzip und enthält damit weder eine offene noch eine verdeckte Diskriminierung, wie sie der EG-Vertrag verbietet (vgl. EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997, Rs. C-250/95 "Futura Participations SA und Singer"; vom 15. Februar 2007, Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda"); zum anderen verstößt der von der Norm vorausgesetzte Veranlassungszusammenhang nicht gegen das Gebot der Inländergleichbehandlung.
  • BFH, 20.07.1973 - VI R 198/69

    Vorbereitende Aufwendungen - Beabsichtigte Tätigkeit im Ausland - Ansatz im

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05
    Denn auch bei einem im Inland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen können vorbereitende Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten berücksichtigt und ggf. als verbleibender Verlustvortrag gemäß § 10d EStG festgestellt werden, als die zu erzielenden Einkünfte im Inland steuerbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 2006, I R 59/05, DB 2007, 145; vom 20. Juli 1973, VI R 198/69, BFHE 110, 47, BStBl II 1973, 732).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung

    Dem Senat liegen die Akten des Regierungspräsidiums Karlsruhe (2 Hefte) und die Akte der Ausländerbehörde der Stadt Rastatt (1 Heft) über den Kläger sowie ferner die den Kläger betreffenden Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (11 K 4683/97; 11 K 3675/97; 11 K 2951/99; 6 K 96/05) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (11 S 996/98; 11 S 652/05) vor.
  • FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05

    Möglichkeit der Vorwegnahme von Werbungskosten; Notwendigkeit der Steuerpflicht

    Das Finanzamt wird daher bei der Einkommensteuerveranlagung 2003, die ggf. gem. § 174 Abs. 3 Abgabenordnung zu ändern ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 158), zu überprüfen haben, ob alle vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen unter Beachtung der Grundsätze in dem Urteil des BFH vom 27. April 2005 I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756) auch als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind (vgl. die Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 351/03, EFG 2006, 1565 und vom 09. März 2007 6 K 96/05, StE 2007, 355) und zu einem entsprechend hohen Verlustvortrag geführt haben.
  • FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07

    Steuermindernde Berücksichtigung in Österreich erzielter Verluste aus

    Nur diese Einkünfte können auf den Schluss des jeweiligen Veranlagungszeitraums als verbleibender Verlustabzug bzw. Verlustvortrag gemäß § 10 d EStG festgestellt werden (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 9.03.2007 - 6 K 96/05, EFG 2007, 1440).
  • FG München, 10.09.2007 - 8 K 3952/05

    Möglichkeit der Vorwegnahme von Werbungskosten; Notwendigkeit der Steuerpflicht

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