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   VGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 6 S 2300/08   

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https://dejure.org/2008,7271
VGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 6 S 2300/08 (https://dejure.org/2008,7271)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.12.2008 - 6 S 2300/08 (https://dejure.org/2008,7271)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 6 S 2300/08 (https://dejure.org/2008,7271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeit zur Regelung der Organisation des Notarztdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Organisation der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst; Zuständigkeit eines Bereichsausschusses für den Rettungsdienst zur einseitigen Regelung der Organisation des Notarztdienstes; Befugnis eines Bereichsausschusses für den Rettungsdienst zum Erlass eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; RDG § 3 Abs. 3; ; RDG § 5; ; RDG § 6 Abs. 3; ; RDG § 7; ; RDG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Verkehrsrecht: Notfallrettung; Notarztdienst; Notarzt; Bereichsausschuss; Zuständigkeit; Eingriffsbefugnis; Vorbehalt des Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 6 S 2300/08
    Eingriffe in die Rechte der Antragstellerin (hier: in das Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG, i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) bedürfen nach dem Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes einer (formell-)gesetzlichen Grundlage (eine Eingriffsermächtigung im Rettungsdienstplan oder im Bereichsplan reicht hierfür nicht aus), aus der sich Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß des Eingriffes hinreichend bestimmen und begrenzen lassen (statt vieler BVerfG, Urteil vom 31.05.2006, BVerfGE 116, 69 ff.).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 6 S 2300/08
    Jedes amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter, wie es auch im vorliegenden Fall der Bereichsausschuss für sich reklamiert, bedarf als Ausübung von Staatsgewalt der demokratischen Legitimation (statt vieler: BVerfG, Beschluss vom 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 -, Randnr. 138 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2007 - KZR 48/05

    Rettungsleitstelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 6 S 2300/08
    Diese Grenzen hat der Bereichsausschuss, sofern er hier tatsächlich öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit (vgl. zur hoheitlichen Tätigkeit der Rettungsleitstelle BGH, Urteil vom 25.09.2007 - KZR 48/05 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -) wahrnehmen sollte, im vorliegenden Fall aller Voraussicht nach überschritten.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 6 S 2300/08
    Diese Grenzen hat der Bereichsausschuss, sofern er hier tatsächlich öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit (vgl. zur hoheitlichen Tätigkeit der Rettungsleitstelle BGH, Urteil vom 25.09.2007 - KZR 48/05 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -) wahrnehmen sollte, im vorliegenden Fall aller Voraussicht nach überschritten.
  • VerfGH Bayern, 16.12.1992 - 14-VI-90
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 6 S 2300/08
    Nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen handelt es sich dabei ebenfalls wieder um Beratung in dem Sinne, dass dem Bereichsausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist und eine Verständigung zu erstreben ist, ohne dass - im Gegensatz zum Einvernehmen - das Nichtbefolgen der Stellungnahme dem rechtmäßigen Zustandekommen der Vereinbarung entgegenstehen dürfte (BayVerfGH, Urteil vom 16.12.1992 - Vf. 14-VI-90 -, NVwZ-RR 1993, 422, 423; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 45 Rdnr. 62 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 2534/16

    Sozialversicherungspflicht - Notärztin im Rettungsdienst - Nebentätigkeit einer

    Dass der Krankenhausträger für die dafür notwendige Organisation zuständig sei und nicht der Leistungsträger oder der Bereichsausschuss folge aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 08.12.2008 (6 S 2300/08) und der hieraus resultierenden Gesetzesänderung des RDG (LT-Drucks 14/4840 vom 15.07.2009).
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