Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Versetzung - Direktionsrecht - Mitbestimmung - Rückversetzung - Verwirkung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 106 GewO; §§ 242, 305 ff. BGB; §§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG
Direktionsrecht - Versetzungsklausel - Betriebsratsbeteiligung - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verwirkung - Judicialis
GewO § 106; ; BGB § 242; ; BGB §§ 305 ff.; ; BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versetzung auf Dauer in weit entfernte Filiale eines Einzelhandelsbetriebes; nachträgliche Zustimmung des Betriebsrats; Verwirkung des Rückversetzungsanspruchs bei später Berufung auf betriebsverfassungsrechtliche Unwirksamkeit; Anforderungen an arbeitsvertragliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Direktionsrecht - Versetzung im Rahmen des Direktionsrechts und Beteiligung des BR
Verfahrensgang
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.08.2007 - 6 Ca 178/07
- LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05
Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Mit der Zustimmung des Betriebsrats stehen der Maßnahme nach kollektivrechtliche Gründe - ebenso wie dann, wenn der Betriebsrat nachträglich, etwa durch erfolgreiche Wahlanfechtung, wegfällt (BAG vom 19, 92,2008, 1 ABR 65/05, zitiert nach juris) -, nicht mehr entgegen. - LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
Beschäftigungsanspruch; Betriebsrat; Mitbestimmung; Versetzung
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Die anderweitige Ansicht des LAG Hamm vom 15.07.2008 (14 Sa 1957/07, zitiert nach juris) verkennt diese Systematik. - BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Dasselbe gilt für die Bestimmung, dass vom Arbeitnehmer die Leistung von Mehrstunden verlangt werden kann - auch insoweit wird ein Hinweis darauf, dass dies nur nach billigem Ermessen geschehen darf, nicht als erforderlich angesehen (BAG vom 07.12.2005, 5 AZR 535/04).
- BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Dasselbe gilt für eine Widerrufsklausel bei Lohnbestand teilen, für die ebenfalls keine ausdrückliche Aufnahme eines Hinweises verlangt wird, dass diese nur nach billigem Ermessen erfolgen kann (BAG vom 30.07.2008, 10 AZR 606/07). - BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05
Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Auch bei anderen Leistungsbestimmungen, die der Arbeitgeber nach billigem Ermessen zu treffen hat, wie etwa der Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Lohnbestandteile, wird die ausdrückliche Aufnahme der Ausübungskontrolle nicht als notwendiger Bestandteil der Klausel angesehen (vgl. BAG vom 11.10.2006, 5 AZR 721/05; BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 363/05, zitiert nach juris). - BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05
AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Versteht man den Begriff der "Arbeitsstelle" nicht nur örtlich, sondern auch bezogen auf den Inhalt der Tätigkeit - dagegen spricht, dass die Befugnis zur Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit schon in § 1 des Anstellungsvertrages enthalten ist -, dann ginge dieses Zuweisungsrecht sicher zu weit, weil der Klägerin hierdurch auch unterwertige Beschäftigungen zugewiesen werden könnten (vgl. BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 557/05, zitiert nach juris). - BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05
Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Auch bei anderen Leistungsbestimmungen, die der Arbeitgeber nach billigem Ermessen zu treffen hat, wie etwa der Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Lohnbestandteile, wird die ausdrückliche Aufnahme der Ausübungskontrolle nicht als notwendiger Bestandteil der Klausel angesehen (vgl. BAG vom 11.10.2006, 5 AZR 721/05; BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 363/05, zitiert nach juris). - BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Verfahrensgegenstand ist nicht die Frage, ob die Maßnahme zu einem früheren Zeitpunkt zulässig war (BAG vom 23.01.2008, 1 ABR 64/06; BAG vom 16.01.2007, 1 ABR 16/06, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (z.B. BAG vom 28.07.2008, 8 AZR 175/07, zitiert nach juris). - BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Sanktionen dafür, dass der Arbeitgeber einen betriebsverfassungswidrigen Zustand vorübergehend aufrechterhalten hat, sieht das BetrVG nicht vor (so ausdrücklich BAG vom 26.04.1990, 1 ABR 79/89, zitiert nach juris, Rn. 51 ff.). - BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10
Änderungskündigung - Wechsel des Arbeitsorts - Direktionsrecht
Es handelt sich um eine sogenannte "unechte Direktionsrechtserweiterung" (LAG München v. 13.01.2009 - 6 Sa 712/07 - LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 6 mit Literaturhinweis). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 5 Sa 435/12
Versetzung des Arbeitnehmers - Direktionsrecht - billiges Ermessen - umfassende …
Sie ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Versetzung nach § 106 GewO nur nach billigem Ermessen erfolgen kann (Landesarbeitsgericht Nürnberg, 13.01.2009, 6 Sa 712/07, ArbuR 2009, 279 LS). - LAG Köln, 11.05.2016 - 11 TaBV 46/15
Unterrichtungs- und Vorlagepflicht
Dabei ist auch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des § 99 BetrVG eine Wissenszurechnung nach § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vorzunehmen (vgl. z.B.: LAG Nürnberg, Urt. v. 13.01.2009 - 6 Sa 712/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 5 Sa 295/12
Versetzungsklausel - AGB-Kontrolle - Direktionsrecht - Ermessensausübung
Sie ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Versetzung nach § 106 GewO nur nach billigem Ermessen erfolgen kann (Landesarbeitsgericht Nürnberg, 13.01.2009, 6 Sa 712/07, ArbuR 2009, 279 LS).